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Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen

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Mit dieser Fördermaßnahme sollen die Kooperationen zwischen sächsischen und Euro-<br />

päischen Unternehmen sowie wirtschaftsnahen Forschungse<strong>in</strong>richtungen verstärkt wer-<br />

den. Gefördert werden Aufwendungen, die der Ausarbeitung von Projektanträgen für spe-<br />

zifische FuE-Förderprogramme der Europäischen Union (Forschungsrahmenprogramm)<br />

auf dem Gebiet der Zukunftstechnologien dienen. Ziel dieser Richtl<strong>in</strong>ie ist es, die E<strong>in</strong>b<strong>in</strong>-<br />

dung von sächsischen Unternehmen <strong>in</strong> die Europäische Technologiezusammenarbeit zu<br />

unterstützen. 99<br />

Die Zuwendung ist bed<strong>in</strong>gt rückzahlbar. E<strong>in</strong>e Rückzahlung erfolgt, wenn:<br />

- die Antragstellung bei der EU zum Erfolg führt,<br />

- der Antrag die Qualitätsschwellenwerte verfehlt, die die Europäische Kommission <strong>in</strong><br />

ihren Ausschreibungen angibt oder<br />

- der Antrag aus formalen Gründen abgelehnt wird.<br />

Die Anträge müssen zunächst grundlegende formale Bestimmungen 100 e<strong>in</strong>halten. Dies<br />

m<strong>in</strong>imiert e<strong>in</strong>fache Mitnahmeeffekte. Die Qualitätsschwellenwerte s<strong>in</strong>d jedoch für e<strong>in</strong>e<br />

solche Förderung, die <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie für KMU bestimmt ist, zu hoch angesetzt und daher<br />

als Kriterium für die Rückzahlung ungeeignet. In der Praxis wurden dafür die endgültigen<br />

Evaluationsergebnisse im Verlauf des Auswahlverfahrens im Forschungsrahmenpro-<br />

gramm verwendet. Dann ist der Antrag aber bei Erreichen der Schwellenwerte bereits<br />

erfolgreich, soweit nicht später die Verhandlungen scheitern oder Budgetrestriktionen be-<br />

stehen. Im Erfolgsfall des Antrags geht man davon aus, dass das Projektvolumen und der<br />

entstehende Nutzen für das Unternehmen die Kosten der Antragstellung aufwiegt, sodass<br />

die Beteiligung des <strong>Freistaat</strong>s zurückgezahlt werden kann. Nach der jetzigen Konstruktion<br />

muss der Antragsteller aber fast <strong>in</strong> jedem Fall die Mittel zurückzahlen, egal ob erfolgreich<br />

oder nicht. E<strong>in</strong>e Rückzahlung wird nur dann nicht vorgenommen, wenn der Antrag aus<br />

Gründen scheitert, die der Antragsteller nicht zu vertreten hat (z. B. Budgetrestriktionen<br />

auf Seiten der EU). Die Förderung aus dieser Maßnahme bekommt damit eher den Charakter<br />

e<strong>in</strong>es zweckgebundenen zurückzuzahlenden Kredits und ist als Risikom<strong>in</strong>derung<br />

für e<strong>in</strong>e Antragstellung von KMU daher ungeeignet.<br />

99<br />

Vgl. Förderrichtl<strong>in</strong>ie des SMWA über die Gewährung von Zuwendungen zur Unterstützung Europäischer<br />

FuE-Kooperationen kle<strong>in</strong>er und mittlerer Unternehmen vom 4.12.2001. Absatz 1.2. In: Sächsisches<br />

Amtsblatt Nr. 1 vom 3.1.2002.<br />

100 Sog. „Eligibilty Criteria“: u. a. rechtzeitige E<strong>in</strong>reichung vor dem Abgabeterm<strong>in</strong>, M<strong>in</strong>destanzahl von Partnern,<br />

Vollständigkeit des Antrags je nach Ausschreibung spezifisch.

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