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Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen

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Die Antragstellung und Bewilligung erfolgte bis Ende 2003 im Hausbankverfahren. Der<br />

Antrag und die notwendigen Unterlagen (Investitionskostenrechnungen, F<strong>in</strong>anzierungs-<br />

plan, Jahresabschlüsse, Ertragsvorschau, Stellungnahme der Hausbank u. a.) wurden bei<br />

der Hausbank e<strong>in</strong>gereicht, die Antrag und Anlagen an die Sächsische Aufbaubank (SAB)<br />

weitergab. Ab dem 1. Januar 2004 wurde das Verfahren auf öffentliches Recht umgestellt.<br />

Der Antragsteller reicht den Antrag nunmehr direkt bei der SAB e<strong>in</strong> und die Bewilligung<br />

erfolgt per Bescheid direkt an den Zuwendungsempfänger.<br />

Neben den Investitionszuschüssen, die über die RIGA geregelt werden, bestehen weitere<br />

Fördermöglichkeiten für Investitionen <strong>in</strong> Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Hier<br />

s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sbesondere die Investitionszulage, auf die e<strong>in</strong> gesetzlicher Anspruch besteht, und<br />

daneben verschiedene Kredit- und Beteiligungsprogramme zu nennen.<br />

Im jeweils geltenden GA-Rahmenplan s<strong>in</strong>d die Förderhöchstsätze für die Summe der öffentlichen<br />

Beihilfen festgelegt. Diese betragen derzeit maximal 35 Prozent der Investiti-<br />

onskosten für Großunternehmen und 50 Prozent für KMU. Die Höchstsätze werden durch<br />

regionale und sachliche Restriktionen <strong>in</strong> der RIGA abgesenkt (s. u.).<br />

Seit der Halbzeitbewertung s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>ige Veränderungen <strong>in</strong> der Förderung vorgenommen<br />

worden. Diese s<strong>in</strong>d e<strong>in</strong>erseits der hohen Nachfrage nach der Förderung geschuldet und<br />

sollen andererseits die Beschäftigungseffekte sichern bzw. erhöhen und Mitnahmemög-<br />

lichkeiten weiter e<strong>in</strong>schränken.<br />

Als wesentliche Änderungen s<strong>in</strong>d zu nennen:<br />

- Die Gewährung von Zuschüssen ist an die Schaffung neuer Arbeitsplätze gebunden.<br />

Außerdem kommen die Zuschüsse nur für den Teil der Investitionskosten <strong>in</strong> Betracht,<br />

der bei Errichtungen 500.000 € pro neu geschaffenem Arbeitsplatz, bei Erweiterungen<br />

400.000 € und bei Rationalisierungen/Umstellungen 300.000 € nicht überschreitet.<br />

- Die Förderquoten wurden generell um 10 Prozentpunkte gesenkt. Ausnahmen s<strong>in</strong>d hier<br />

bei Errichtungen und Erweiterungen im <strong>in</strong>ternationalen Standortwettbewerb möglich.<br />

- Der KMU-Bonus (15 Prozent höhere Sätze gegenüber Großunternehmen) wird auf ma-<br />

ximal 300.000 € beschränkt.<br />

- Rationalisierungs<strong>in</strong>vestitionen werden nur noch gefördert, wenn m<strong>in</strong>destens 5 Prozent<br />

neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

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