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Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen

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Nutzung von ungenutzter Stadtfläche, E<strong>in</strong>gliederung der Flächen <strong>in</strong> funktionale Nutzungs-<br />

gliederung der Stadt, Schaffung von Infrastrukturen für neue Ansiedelungen bzw. für ent-<br />

sprechende Freizeit- und Erholungsnutzungen). Damit kann die Maßnahme e<strong>in</strong>en Beitrag<br />

zur Erreichung <strong>in</strong>sbesondere spezifischer Ziele auf Schwerpunktebene leisten. Allerd<strong>in</strong>gs<br />

muss geprüft werden, <strong>in</strong>wieweit die ressortübergreifende Vorgehensweise bei der Pla-<br />

nung von E<strong>in</strong>zelmaßnahmen bzw. <strong>in</strong>tegriertes Handeln auch <strong>in</strong> Bezug auf s<strong>in</strong>nvolles Zu-<br />

sammenführen von Fördermöglichkeiten <strong>in</strong> der Praxis umgesetzt werden. Grundsätzlich<br />

ist zu empfehlen, die Maßnahme auch wegen der bisher sehr begrenzten räumlichen Wir-<br />

kung <strong>in</strong> der nächsten Förderperiode fortzusetzen.<br />

Vor dem H<strong>in</strong>tergrund e<strong>in</strong>er steigenden Flächen<strong>in</strong>tensität des sächsischen Entwicklungs-<br />

pfades kommt der Nachnutzung brachgefallener Flächen e<strong>in</strong>e zentrale Bedeutung für die<br />

Umsteuerung auf e<strong>in</strong>en nachhaltigen Entwicklungspfad zu. Die konkrete Maßnahme zur<br />

Widernutzbarmachung von Brachflächen kann dabei aber nur e<strong>in</strong>en Bauste<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er kon-<br />

sequenten, auf sparsame Flächennutzung ausgerichteten Politik der regionalen Entwick-<br />

lung se<strong>in</strong>.<br />

3.19 Maßnahme 3.4 – Hochwasserschutz und Beseitigung von Hochwasser-<br />

schäden<br />

Die Maßnahme wurde mit dem Änderungsantrag, der im September 2002 <strong>in</strong> Folge des<br />

Augusthochwassers desselben Jahres gestellt wurde, <strong>in</strong> das Programm aufgenommen.<br />

Für die Maßnahme s<strong>in</strong>d <strong>in</strong>sgesamt 58,09 Mio. € <strong>EFRE</strong>-Mittel 247 geplant, die zusammen<br />

mit nationalen Kof<strong>in</strong>anzierungsmitteln <strong>in</strong> Höhe von 19,36 Mio. €, die von Bund und Land<br />

kommen, öffentliche Ausgaben <strong>in</strong> Höhe von 77.45 Mio. € ausmachen sollen.<br />

Mit e<strong>in</strong>em Anteil von 1,7 Prozent der <strong>EFRE</strong>-Mittel und 1,6 Prozent der öffentlichen Ausga-<br />

ben gehört diese Maßnahmen zu den kle<strong>in</strong>eren Maßnahmen des Programms.<br />

3.19.1 Begründung und Zielsetzung<br />

Die Maßnahme konzentriert sich auf die Beseitigung der durch das Hochwasser entstan-<br />

denen Schäden. Die Ermittlung des F<strong>in</strong>anzbedarfes beruht auf den <strong>in</strong> den betroffenen<br />

Gebieten erarbeiteten Hochwasserschutzkonzeptionen. Gegenstand der Förderung s<strong>in</strong>d<br />

die Beseitigung von Schäden an Wasserversorgungsanlagen und Abwasseranlagen, so-<br />

247 Nach e<strong>in</strong>er Änderung der F<strong>in</strong>anzplanung Mitte 2005 wurde dieser Wert auf 88,09 Mio. € <strong>EFRE</strong>-Mittel<br />

aufgestockt.

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