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Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen

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tem nicht mehr so, dass die Investitionen <strong>in</strong> die wasserwirtschaftliche Infrastruktur e<strong>in</strong>en<br />

entscheidenden Erfolgsfaktor für die erfolgreiche Kohäsion darstellen würden.<br />

Es bleibt somit im Rahmen des Programms die Bedeutung der wasserwirtschaftlichen<br />

Infrastruktur als Standortfaktor zur möglichen Begründung der Intervention. Dabei ist<br />

grundlegend zu berücksichtigen, dass die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsor-<br />

gung, wie sie Gegenstand der Maßnahme 3.1 des OPs ist, zunächst allgeme<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Auf-<br />

gaben der Dase<strong>in</strong>svorsorge der Kommunen fällt. Wasserver- und -entsorgung s<strong>in</strong>d<br />

grundlegende öffentliche Aufgaben, die auch unabhängig jeder wirtschaftlichen Nutzung<br />

erbracht werden müssen. Dass Unternehmen neben den E<strong>in</strong>wohnern natürlich die ange-<br />

botenen Güter der Ver- und Entsorgung nutzen, widerspricht dem nicht. Dennoch kommt<br />

der qualitativ hochwertigen Versorgung mit Wasser und Entsorgung von Abwasser nicht<br />

im eigentlichen S<strong>in</strong>n die Bedeutung e<strong>in</strong>es Standortfaktors zu. Das Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

ausreichenden Ver- und Entsorgung ist Voraussetzung für wirtschaftliche Tätigkeit – die<br />

Standortgunst im positiven S<strong>in</strong>ne hängt davon aber nicht ab. 195<br />

Insgesamt ist die Begründung der Förderung wasserwirtschaftlicher Infrastruktur über den<br />

Bezug zur Unterstützung des wirtschaftlichen Kohäsionsprozesses zum<strong>in</strong>dest nicht un-<br />

problematisch. Dies gilt umso mehr, wenn man sich das f<strong>in</strong>anzielle Gewicht dieser Maß-<br />

nahme im Gesamtprogramm vor Augen führt.<br />

Wasserwirtschaftliche Infrastruktur und nachhaltige Entwicklung?<br />

Neben der Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung kann die <strong>EFRE</strong>-Förderung was-<br />

serwirtschaftlicher Infrastruktur durch den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung begründet<br />

werden. Völlig fehl geht <strong>in</strong> diesem Zusammenhang aber der gelegentlich geäußerte H<strong>in</strong>-<br />

weis, dass unter E<strong>in</strong>satz des <strong>EFRE</strong> lediglich wiederum die europäischen Vorgaben umge-<br />

setzt werden würden. Natürlich stammen die Investitionserfordernisse <strong>in</strong>sbesondere im<br />

Bereich der Abwasserentsorgung zum Teil aus den Anforderungen der europäischen<br />

Vorgaben (Kommunalabwasserrichtl<strong>in</strong>ie), allerd<strong>in</strong>gs weist auch der Statusbericht Abwas-<br />

ser 2002 darauf h<strong>in</strong>, dass dies ke<strong>in</strong> zusätzlicher Investitionsbedarf ist, sondern den natio-<br />

nalen Vorgaben entspricht (S.19). Außerdem ist der <strong>EFRE</strong> nicht als F<strong>in</strong>anzierungs<strong>in</strong>stru-<br />

ment zur Umsetzung von europäischen Vorgaben geschaffen worden, sondern dient da-<br />

zu, „durch den Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte und die Beteiligung<br />

195 E<strong>in</strong>en Spezialfall würden Wasserver- und -entsorgungsanlagen darstellen, die hauptsächlich und unmittelbar<br />

mit wirtschaftlicher Tätigkeit <strong>in</strong> Bezug stehen, wie es etwa bei Kläranlagen für Gewerbegebiete<br />

der Fall ist. Im Rahmen der Maßnahme 3.1 werden aber kommunale Anlagen zur Wasserver- und -<br />

entsorgung unterstützt. Vergleiche dazu auch den oben dargestellten Verwaus aus dem ifo-Gutachten,<br />

wo die Verteilungswirkung der Förderung wasserwirtschaftlicher Infrastruktur betont wird.

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