Materialbericht EFRE - Strukturfonds in Sachsen - Freistaat Sachsen
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tem nicht mehr so, dass die Investitionen <strong>in</strong> die wasserwirtschaftliche Infrastruktur e<strong>in</strong>en<br />
entscheidenden Erfolgsfaktor für die erfolgreiche Kohäsion darstellen würden.<br />
Es bleibt somit im Rahmen des Programms die Bedeutung der wasserwirtschaftlichen<br />
Infrastruktur als Standortfaktor zur möglichen Begründung der Intervention. Dabei ist<br />
grundlegend zu berücksichtigen, dass die öffentliche Wasserver- und Abwasserentsor-<br />
gung, wie sie Gegenstand der Maßnahme 3.1 des OPs ist, zunächst allgeme<strong>in</strong> <strong>in</strong> die Auf-<br />
gaben der Dase<strong>in</strong>svorsorge der Kommunen fällt. Wasserver- und -entsorgung s<strong>in</strong>d<br />
grundlegende öffentliche Aufgaben, die auch unabhängig jeder wirtschaftlichen Nutzung<br />
erbracht werden müssen. Dass Unternehmen neben den E<strong>in</strong>wohnern natürlich die ange-<br />
botenen Güter der Ver- und Entsorgung nutzen, widerspricht dem nicht. Dennoch kommt<br />
der qualitativ hochwertigen Versorgung mit Wasser und Entsorgung von Abwasser nicht<br />
im eigentlichen S<strong>in</strong>n die Bedeutung e<strong>in</strong>es Standortfaktors zu. Das Vorhandense<strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />
ausreichenden Ver- und Entsorgung ist Voraussetzung für wirtschaftliche Tätigkeit – die<br />
Standortgunst im positiven S<strong>in</strong>ne hängt davon aber nicht ab. 195<br />
Insgesamt ist die Begründung der Förderung wasserwirtschaftlicher Infrastruktur über den<br />
Bezug zur Unterstützung des wirtschaftlichen Kohäsionsprozesses zum<strong>in</strong>dest nicht un-<br />
problematisch. Dies gilt umso mehr, wenn man sich das f<strong>in</strong>anzielle Gewicht dieser Maß-<br />
nahme im Gesamtprogramm vor Augen führt.<br />
Wasserwirtschaftliche Infrastruktur und nachhaltige Entwicklung?<br />
Neben der Bedeutung für die wirtschaftliche Entwicklung kann die <strong>EFRE</strong>-Förderung was-<br />
serwirtschaftlicher Infrastruktur durch den Beitrag zur nachhaltigen Entwicklung begründet<br />
werden. Völlig fehl geht <strong>in</strong> diesem Zusammenhang aber der gelegentlich geäußerte H<strong>in</strong>-<br />
weis, dass unter E<strong>in</strong>satz des <strong>EFRE</strong> lediglich wiederum die europäischen Vorgaben umge-<br />
setzt werden würden. Natürlich stammen die Investitionserfordernisse <strong>in</strong>sbesondere im<br />
Bereich der Abwasserentsorgung zum Teil aus den Anforderungen der europäischen<br />
Vorgaben (Kommunalabwasserrichtl<strong>in</strong>ie), allerd<strong>in</strong>gs weist auch der Statusbericht Abwas-<br />
ser 2002 darauf h<strong>in</strong>, dass dies ke<strong>in</strong> zusätzlicher Investitionsbedarf ist, sondern den natio-<br />
nalen Vorgaben entspricht (S.19). Außerdem ist der <strong>EFRE</strong> nicht als F<strong>in</strong>anzierungs<strong>in</strong>stru-<br />
ment zur Umsetzung von europäischen Vorgaben geschaffen worden, sondern dient da-<br />
zu, „durch den Ausgleich der wichtigsten regionalen Ungleichgewichte und die Beteiligung<br />
195 E<strong>in</strong>en Spezialfall würden Wasserver- und -entsorgungsanlagen darstellen, die hauptsächlich und unmittelbar<br />
mit wirtschaftlicher Tätigkeit <strong>in</strong> Bezug stehen, wie es etwa bei Kläranlagen für Gewerbegebiete<br />
der Fall ist. Im Rahmen der Maßnahme 3.1 werden aber kommunale Anlagen zur Wasserver- und -<br />
entsorgung unterstützt. Vergleiche dazu auch den oben dargestellten Verwaus aus dem ifo-Gutachten,<br />
wo die Verteilungswirkung der Förderung wasserwirtschaftlicher Infrastruktur betont wird.