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Die Welt der Wünschelrutengänger und Pendler - SSOAR

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Kapitel 8<br />

Kirche, Rechtsprechung <strong>und</strong> oflentliche<br />

Meinung<br />

<strong>Die</strong> Radiästhesie bewegt sich we<strong>der</strong> im verzauberten Raum eines »magi-<br />

schen Denkens« noch verliert sie sich in den Winkeln privatistischer Lieb-<br />

haberei. <strong>Die</strong> radiästhetischen Institutionen bilden ein vielgestaltiges, aber<br />

sozial nicht unsichtbares Feld. <strong>Die</strong> unscharfen Grenzen des Feldes wurden<br />

schon umrissen. Auf die beson<strong>der</strong>e Bedeutung medizinischer Probleme für<br />

die Radiästhesie wird im nächsten Kapitel eingegangen werden. Nun soll<br />

auf das Verhältnis <strong>der</strong> Radiästhesie zur Rechtsprechung, zur Kirche <strong>und</strong> zur<br />

öffentlichen Meinung eingegangen werden, nachdem im Zusammenhang<br />

mit <strong>der</strong> Professionalisierung <strong>und</strong> Kommerzialisierung auf die rechtlichen<br />

Konflikte, im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Theoretisierung auf quasi-religiöse<br />

Elemente <strong>und</strong> im Zusammenhang mit <strong>der</strong> Institutionalisierung auf eine ra-<br />

diästhetische Öffentlichkeit hingewiesen wurde. Dabei zeigt sich aus <strong>der</strong><br />

Sicht aller dieser institutionellen Bereiche die herausragende Rolle <strong>der</strong> Wis-<br />

senschaft als Berufungs-, Entscheidungs- <strong>und</strong> Kontrollinstanz.<br />

1. <strong>Die</strong> Kirche<br />

Der Verbot <strong>der</strong> Radiästhesie durch Papst Johannes XII. war keinesfalls das<br />

letzte Wort <strong>der</strong> Kirche zur Radiästhesie. <strong>Die</strong> Kirche hat sich auch weiterhin<br />

mit ihr auseinan<strong>der</strong>gesetzt. In einem Dekret vom 26.3.1942 untersagte die<br />

katholische Kirche ihren geistlichen <strong>Die</strong>nern unter Strafandrohung die ra-<br />

diästhetische Forschung (». . . ex Radiaesthesiae consultationibus a clericis<br />

pericatis circa personarum circumstantias et eventus divinandos . . .«). Es ist<br />

bezeichnend, daß sich die Kongregation des heiligen Ofiziums ausdrück-<br />

lich von »quaestiones scientificas« enthält, sie sieht Amt <strong>und</strong> Würde ihrer<br />

Geistlichen aber dann gefährdet, wenn diese sich - wie man das Dekret in-<br />

terpretieren könnte - mit <strong>der</strong> »mentalistischen« Radiästhesie (d.h. mit

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