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StudienVerlag - Oapen

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An Richard A. Bermann<br />

Long Crendon/Bucks, 10.5.1939<br />

Ms. m. U., DNB, Exilarchiv, Nachlass Bermann, EB 78/15<br />

Lieber Freund, vielen Dank für Ihr Kabel – ich nehme ja wohl mit Recht an, dass Sie<br />

der Sender sind. Ich gebe das Buch hier sofort an Dent (der mir nach einem Blick<br />

in das Manuskript mehr bietet als Collins für den ersten Preis gezahlt hätte. […]<br />

Noch eine Bitte an Sie (und an Thomas Mann, den ich sehr herzlich zu grüssen<br />

bitte). Wird bei Publikation des Resultats mein Name genannt, so bitte ich sehr um<br />

Hinzufügung der Feststellung dass ich vor Torschluss zurückgezogen habe. Das gibt<br />

so auch dem Verleger eine bessere Basis für seine Publicity. […]<br />

Der Verlag J M Dent & Sons hat den Roman im November 1939 in der Übersetzung<br />

von Anthony Dent herausgebracht. „By the Waters of Babylon“ wurde zweimal nachgedruckt,<br />

im Dezember 1939 und im April 1940, und wurde 1944 bei Hutchinson’s<br />

International Authors neu aufgelegt. 1945 erschien die deutsche Erstausgabe in<br />

Oxford in einer limitierten Auflage von 500 Exemplaren. Erst 1954 folgte die erste<br />

Ausgabe in Deutschland.<br />

Am 26.5.1939 teilt die American Guild RN mit, „dass sich Ihr Buch unter der kleinen<br />

Zahl derer befindet, die von den Preisrichtern mit einer besonderen Empfehlung an<br />

die Verleger zur Veroeffentlichung ausgezeichnet wurden“. – Im Exilarchiv der DNB, EB<br />

70/117, findet sich auch das Gutachten – von Richard A. Bermann – über dieses „tragische<br />

Dekameron des Judentums“. Der (Neo-Katholik) Bermann findet das Österreich-<br />

Kapitel „etwas wirr“: „Dennoch ein starkes, ergreifendes Buch, das jedenfalls – wenn<br />

etwa ein Viertel der Seiten gestrichen sein wird – eine starke Wirkung tun wird.“<br />

Das Preisausschreiben der American Guild fand ein beschämendes Ende; dem Gewinner<br />

Arnold Bender wurde schließlich kein Preisgeld verliehen; Little, Brown & Co.<br />

zogen sich zurück, mit der Begründung, das Werk des Gewinners werde auf dem<br />

amerikanischen Markt kein Publikum finden.<br />

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