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StudienVerlag - Oapen

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An die Wiener Landesregierung, Magistrats-Abteilung 61<br />

Locarno, 13.3.1966<br />

Ms. o. U., ÖNB<br />

Sehr geehrte Herren,<br />

es wäre mir eine Freude und Ehre, die Österreichische Staatsbürgerschaft wiederzuerlangen.<br />

Bitte, betrachten Sie diesen Brief als einen darauf abzielenden formellen<br />

Antrag. Er geht Ihnen über den Generalkonsul der Republik Österreich, Herrn Dr.<br />

Carlo Werner, Lugano, zu.<br />

Wie Sie aus dem beiliegenden Dokument ersehen, wurde ich am 22. Mai 1897 in<br />

Wien geboren. lch studierte in Wien (Maximilian-Gymnasium, Universität/Medizinische<br />

und philosophische Fakultät), ging 1933 nach England, blieb österreichischer<br />

Staatsbürger bis zum Ablauf meines österreichischen Passes im Jahr 1943, mußte<br />

diese österreichische Staatsbürgerschaft verfallen lassen, da ich eine Erneuerung<br />

meines Passes auf der nationalsozialistisch-deutschen Botschaft ablehnte, und wurde<br />

so staatenlos, bis ich im Jahr 1947 die britische Staatsbürgerschaft erwarb. Diese<br />

möchte ich als 2. Staatsbürgerschaft auch jetzt nicht aufgeben, da mein Sohn in<br />

England geboren wurde und ich dort weiter Grund und Boden besitze.<br />

Über meine Laufbahn, als Schriftsteller, finden Sie alle relevante Information<br />

samt den Exemplaren meiner Bücher in der Wiener Stadt-Bibliothek und in der<br />

Staats-Bibliothek.<br />

Vielleicht darf ich zusätzlich darauf hinweisen, daß der Österreichische Bundespräsident<br />

mir kürzlich das Österreichische Ehrenkreuz I. Klasse für Wissenschaft und<br />

Kunst verliehen hat und daß ich Ehrenpräsident des Österreichischen PEN-Clubs bin.<br />

Hinweisen möchte ich auch auf den österreichischen Hintergrund zahlreicher<br />

meiner Bücher […].<br />

RN hatte bereits am 21.12.1965 Generalkonsul Werner in Lugano gebeten, einen<br />

Staatsbürgerschafts-“Antrag“ an die zuständigen Behörden in Wien weiterzuleiten.<br />

Er hatte seinen Heimatschein und seinen alten Pass – „ein Kuriosum aus dem Exil‘“ –<br />

beigelegt, der noch am 3 3.1938 vom österreichischen Botschafter Franckenstein um<br />

fünf Jahre verlängert worden war.<br />

RN erhielt in der Folge lediglich die einschlägigen amtlichen Antragsformulare; enttäuscht<br />

schreibt er Generalkonsul Werner am 15.8.1966 (ÖNB): „[…] bitte betrachten<br />

Sie meinen Wunsch als nicht ausgesprochen. Der Grund: Es fiele mir, wie Sie wissen,<br />

nicht schwer, die Fragen nach meinen Vorstrafen und meiner finanziellen Lage in<br />

einigermaßen befriedigender Weise zu beantworten – aber das Mißverständnis sitzt<br />

offenbar tiefer. Ich hatte mir vorgestellt, daß meiner alten Heimat und im besondern<br />

meiner Geburtsstadt Wien eine wenigstens symbolische Heimkehr (nur um eine solche<br />

hätte es sich gehandelt) eines ihrer in der Welt nicht ganz erfolglos gebliebenen<br />

Söhne ebenso willkommen wäre, wie mir selbst; au pair sozusagen, ohne Gesuche,<br />

Gebühren, Fragebogen – doch sehe ich jetzt: mit einem solchen Gesichtspunkt wäre<br />

der an seine Vorschriften gebundene Referent überfordert.“<br />

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