Nationale Alleingänge oder internationale Kooperation? - Stiftung ...
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Ausblick und Bewertung<br />
artigen »Regimen des Nordens« skeptisch gegenüber.<br />
Mit dem Argument, das Land habe nichts zu verbergen,<br />
hat sie eine Beteiligung an der EITI mehrfach<br />
abgelehnt. Argentinische Ableger <strong>internationale</strong>r<br />
Unternehmen (etwa Xstrata Pachon und der Zulieferer<br />
Eco Minera) sowie die Bergbaukammer der Provinz<br />
San Juan (Cámara Minera de San Juan) beteiligen sich<br />
aber am Global Compact. Die Argentinische Bergbaukammer<br />
CAEM ist Mitglied des International Council<br />
on Mining and Metals (ICMM), Argentinien ist zudem<br />
Partner des Common Fund for Commodities (CFC) und<br />
des Intergovernmental Forum on Mining, Minerals,<br />
Metals and Sustainable Development (IGF).<br />
Ausblick und Bewertung<br />
Argentinien ist ein relativ junges Bergbauland mit<br />
großem Potenzial, jedoch bislang wenig exploriert.<br />
Der Rohstoffsektor hat sich seit Beginn des neuen Jahrtausends<br />
extrem dynamisch entwickelt. Das exponentielle<br />
Wachstum der Explorationsprojekte ist ein Hinweis<br />
darauf, dass dieser Trend anhalten wird. Während<br />
die Bundes- und viele Provinzregierungen diesen<br />
Wirtschaftszweig stark fördern und sich in zunehmendem<br />
Maße bemühen, an der Rohstoffrente teilzuhaben,<br />
hegen organisierte zivilgesellschaftliche Gruppen<br />
sowie Teile der Bevölkerung von Bergbauregionen<br />
große Bedenken hinsichtlich der sozialen und Umweltverträglichkeit<br />
des Rohstoffabbaus. Proteste gegen<br />
den Bergbau waren in mehreren Fällen erfolgreich.<br />
Die Debatte über die Implikationen des Bergbaus in<br />
Argentinien befindet sich aber noch in der Anfangsphase.<br />
Bisher haben überwiegend vier Schwerpunkte<br />
die Diskussion geprägt:<br />
Erstens fehlt es im Kontext einer stark ideologisch<br />
geführten Kontroverse an technischen Institutionen<br />
mit der nötigen Kapazität, Kompetenz und Legitimität,<br />
um unabhängige, glaubwürdige Evaluierungen<br />
durchzuführen, auf die sich die verschiedenen Akteure<br />
bzw. Parteien beziehen könnten. Die für den<br />
Bergbau zuständigen Ressorts und Behörden gelten<br />
als schwach ausgestattet und parteiisch (pro Bergbau),<br />
so dass die Öffentlichkeit sie nicht als zuverlässige<br />
Informationsquelle, verantwortungsvolle Aufsichts<strong>oder</strong><br />
neutrale Schlichtungsinstanz ansehen mag. Die<br />
der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI),<br />
<br />
geltende Gesetzgebung weist staatlichen Stellen nur<br />
eine beschränkte Funktion bei der Aufsicht und Kontrolle<br />
des Sektors zu: Beispielsweise dürfen Unternehmen<br />
Consultingfirmen ihrer Wahl (keine Vorabregistrierung<br />
notwendig) mit der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
beauftragen. Der so entstandene Bericht<br />
wird wiederum von einem staatlichen Provinzorgan<br />
evaluiert (in der Regel erfolgt die Durchsicht am<br />
Schreibtisch) – ein Vorgang, der eher der bürokratischen,<br />
politisch-parteilichen als der wissenschaftlichtechnologischen<br />
Logik folgt. Umweltressorts haben<br />
kaum Einfluss auf die Bergbaupolitik, ökologische<br />
Gesichtspunkte kommen daher in der Regel zu kurz.<br />
Das zweite Schwerpunktthema ist der Umweltschutz.<br />
Die meisten Bergbauwerke Argentiniens befinden<br />
sich im Bereich der Anden, wo zahlreiche Flüsse<br />
entspringen. Diese stellen eine wichtige Wasserquelle<br />
nicht nur für die Bevölkerungen dar, sondern auch<br />
35<br />
für eine Reihe landwirtschaftlicher Erwerbszweige.<br />
Paradigmatisch für den Rang, der der ökologischen<br />
Dimension des Bergbaus zugewiesen wird, ist der Fall<br />
der Gletscherschutzbestimmungen: Gegen das Gesetz,<br />
das die Bergbauaktivitäten in glazialen und periglazialen<br />
Zonen reguliert, legte Präsidentin Kirchner ein<br />
Veto ein (Dekret a es ihrer Ansicht nach<br />
zu restriktiv für die Bergbauindustrie war. Als Folge<br />
konnte das Gesetz erst zwei Jahre später, ,<br />
in einer zweiten, angepassten Version (Ley 26.639)<br />
erlassen werden. Ein Bundesrichter aus der Bergbauprovinz<br />
San Juan setzte Schlüsselartikel dieses Gesetzes<br />
auf Antrag des kanadischen Bergbauunternehmens<br />
Barrick Gold (mit Unterstützung von Unternehmerverbänden<br />
und Gewerkschaften des Sektors)<br />
außer Kraft. 36 Begründet wurde diese Entscheidung<br />
mit dem Argument, die Norm sei nicht präzise genug<br />
und schaffe dadurch eine Situation der Unsicherheit,<br />
welche die Interessen des kanadischen Unternehmens<br />
verletze. Im Juli 2012 erklärte der Oberste Gerichtshof<br />
die einstweilige Verfügung für nichtig sowie das Gletscherschutzgesetz<br />
in seiner Gesamtheit für gültig und<br />
forderte die Erarbeitung eines Gletscherinventars, das<br />
als Grundlage für die Umsetzung des Gesetzes (Regle-<br />
34 Etwa Ley Nr. 24.585 von 1995 zur Veränderung des Bergbaugesetzbuchs,<br />