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Nationale Alleingänge oder internationale Kooperation? - Stiftung ...

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Ausblick und Bewertung<br />

artigen »Regimen des Nordens« skeptisch gegenüber.<br />

Mit dem Argument, das Land habe nichts zu verbergen,<br />

hat sie eine Beteiligung an der EITI mehrfach<br />

abgelehnt. Argentinische Ableger <strong>internationale</strong>r<br />

Unternehmen (etwa Xstrata Pachon und der Zulieferer<br />

Eco Minera) sowie die Bergbaukammer der Provinz<br />

San Juan (Cámara Minera de San Juan) beteiligen sich<br />

aber am Global Compact. Die Argentinische Bergbaukammer<br />

CAEM ist Mitglied des International Council<br />

on Mining and Metals (ICMM), Argentinien ist zudem<br />

Partner des Common Fund for Commodities (CFC) und<br />

des Intergovernmental Forum on Mining, Minerals,<br />

Metals and Sustainable Development (IGF).<br />

Ausblick und Bewertung<br />

Argentinien ist ein relativ junges Bergbauland mit<br />

großem Potenzial, jedoch bislang wenig exploriert.<br />

Der Rohstoffsektor hat sich seit Beginn des neuen Jahrtausends<br />

extrem dynamisch entwickelt. Das exponentielle<br />

Wachstum der Explorationsprojekte ist ein Hinweis<br />

darauf, dass dieser Trend anhalten wird. Während<br />

die Bundes- und viele Provinzregierungen diesen<br />

Wirtschaftszweig stark fördern und sich in zunehmendem<br />

Maße bemühen, an der Rohstoffrente teilzuhaben,<br />

hegen organisierte zivilgesellschaftliche Gruppen<br />

sowie Teile der Bevölkerung von Bergbauregionen<br />

große Bedenken hinsichtlich der sozialen und Umweltverträglichkeit<br />

des Rohstoffabbaus. Proteste gegen<br />

den Bergbau waren in mehreren Fällen erfolgreich.<br />

Die Debatte über die Implikationen des Bergbaus in<br />

Argentinien befindet sich aber noch in der Anfangsphase.<br />

Bisher haben überwiegend vier Schwerpunkte<br />

die Diskussion geprägt:<br />

Erstens fehlt es im Kontext einer stark ideologisch<br />

geführten Kontroverse an technischen Institutionen<br />

mit der nötigen Kapazität, Kompetenz und Legitimität,<br />

um unabhängige, glaubwürdige Evaluierungen<br />

durchzuführen, auf die sich die verschiedenen Akteure<br />

bzw. Parteien beziehen könnten. Die für den<br />

Bergbau zuständigen Ressorts und Behörden gelten<br />

als schwach ausgestattet und parteiisch (pro Bergbau),<br />

so dass die Öffentlichkeit sie nicht als zuverlässige<br />

Informationsquelle, verantwortungsvolle Aufsichts<strong>oder</strong><br />

neutrale Schlichtungsinstanz ansehen mag. Die<br />

der Extractive Industries Transparency Initiative (EITI),<br />

<br />

geltende Gesetzgebung weist staatlichen Stellen nur<br />

eine beschränkte Funktion bei der Aufsicht und Kontrolle<br />

des Sektors zu: Beispielsweise dürfen Unternehmen<br />

Consultingfirmen ihrer Wahl (keine Vorabregistrierung<br />

notwendig) mit der Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

beauftragen. Der so entstandene Bericht<br />

wird wiederum von einem staatlichen Provinzorgan<br />

evaluiert (in der Regel erfolgt die Durchsicht am<br />

Schreibtisch) – ein Vorgang, der eher der bürokratischen,<br />

politisch-parteilichen als der wissenschaftlichtechnologischen<br />

Logik folgt. Umweltressorts haben<br />

kaum Einfluss auf die Bergbaupolitik, ökologische<br />

Gesichtspunkte kommen daher in der Regel zu kurz.<br />

Das zweite Schwerpunktthema ist der Umweltschutz.<br />

Die meisten Bergbauwerke Argentiniens befinden<br />

sich im Bereich der Anden, wo zahlreiche Flüsse<br />

entspringen. Diese stellen eine wichtige Wasserquelle<br />

nicht nur für die Bevölkerungen dar, sondern auch<br />

35<br />

für eine Reihe landwirtschaftlicher Erwerbszweige.<br />

Paradigmatisch für den Rang, der der ökologischen<br />

Dimension des Bergbaus zugewiesen wird, ist der Fall<br />

der Gletscherschutzbestimmungen: Gegen das Gesetz,<br />

das die Bergbauaktivitäten in glazialen und periglazialen<br />

Zonen reguliert, legte Präsidentin Kirchner ein<br />

Veto ein (Dekret a es ihrer Ansicht nach<br />

zu restriktiv für die Bergbauindustrie war. Als Folge<br />

konnte das Gesetz erst zwei Jahre später, ,<br />

in einer zweiten, angepassten Version (Ley 26.639)<br />

erlassen werden. Ein Bundesrichter aus der Bergbauprovinz<br />

San Juan setzte Schlüsselartikel dieses Gesetzes<br />

auf Antrag des kanadischen Bergbauunternehmens<br />

Barrick Gold (mit Unterstützung von Unternehmerverbänden<br />

und Gewerkschaften des Sektors)<br />

außer Kraft. 36 Begründet wurde diese Entscheidung<br />

mit dem Argument, die Norm sei nicht präzise genug<br />

und schaffe dadurch eine Situation der Unsicherheit,<br />

welche die Interessen des kanadischen Unternehmens<br />

verletze. Im Juli 2012 erklärte der Oberste Gerichtshof<br />

die einstweilige Verfügung für nichtig sowie das Gletscherschutzgesetz<br />

in seiner Gesamtheit für gültig und<br />

forderte die Erarbeitung eines Gletscherinventars, das<br />

als Grundlage für die Umsetzung des Gesetzes (Regle-<br />

34 Etwa Ley Nr. 24.585 von 1995 zur Veränderung des Bergbaugesetzbuchs,<br />

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