Nationale Alleingänge oder internationale Kooperation? - Stiftung ...
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Die Europäische Union (EU)<br />
RMSG selbst ist eine Gruppe von Interesseneignern,<br />
in der Industrie, Nichtregierungsorganisationen (Non-<br />
Governmental Organizations, NGOs), Gewerkschaften,<br />
Mitgliedstaaten, EU-Beitrittskandidaten und die EU-<br />
Kommission vertreten sind. 6 Als kritisch wurden diejenigen<br />
Rohstoffe identifiziert, bei denen das Risiko<br />
eines Versorgungsengpasses erhöht ist, der wiederum<br />
entscheidende Auswirkungen auf die europäische<br />
-ener-<br />
tisch<br />
befunden: Antimon, Beryllium, Flussspat, Gallium,<br />
Germanium, Graphit, Indium, Kobalt, Magnesium,<br />
Metalle der Platingruppe, Niob, Seltene Erden,<br />
Tantal und Wolfram. Diese werden größtenteils aus<br />
China, Russland, der DR Kongo und Brasilien importiert.<br />
7 Zudem weisen sie nach bisherigem Stand der<br />
Technik nur geringe Substitutions- und Recyclingmöglichkeiten<br />
auf. Die Kritikalitätsliste wird derzeit<br />
überarbeitet und voraussichtlich Ende 2013 in neuer<br />
Version veröffentlicht, eventuell mit einem sektorspezifischeren<br />
Ansatz. <br />
Vor dem Hintergrund der ambitionierten EU-Klimaziele<br />
identifizierte die Gemeinsame Forschungsstelle<br />
(GFS) der Europäischen Kommission diejenigen Metalle,<br />
die in den nächsten Jahrzehnten für die Herstellung<br />
von sechs CO 2 -armen Technologien (Atom-, Solar-,<br />
Wind- und Bioenergie sowie CO 2 -Sequestrierung und<br />
Stromnetze) besonders gefragt sein werden. 9 Dazu<br />
gehören Dysprosium, Gallium, Hafnium, Indium, Kadmium,<br />
Molybdän, Neodym, Nickel, Niob, Selen, Silber,<br />
Tellur, Vanadium und Zinn. 10 Für Dysprosium, Gallium,<br />
Indium, Neodym und Tellur werden in den<br />
nächsten fünf bis zehn Jahren Versorgungsengpässe<br />
für europäische Unternehmen erwartet.<br />
materials/files/docs/report-b_en.pdf> (eingesehen am<br />
6.5.2012).<br />
6 Vgl. European Federation of Geologists (EFG), Panels of<br />
Experts, (eingesehen<br />
am 23.11.2012).<br />
7 Vgl. DG Enterprise and Industry, Critical Raw Materials for the<br />
EU, Brüssel, Juni 2010, S. 5f, (eingesehen<br />
<br />
8 Quelle dieser Information ist ein Gespräch mit Vertretern<br />
<br />
9 Vgl. Joint Research Centre European Commission (Hg.),<br />
Critical Metals in Strategic Energy Technologies, <br />
<br />
10 Metalle der Seltenen Erden sind hier im Vergleich zur<br />
Studie Critical Raw Materials for the EU einzeln und nur ausgewählt<br />
aufgeführt.<br />
Die Rohstoffpolitik<br />
Akteure und Institutionen<br />
Die Rohstoffpolitik fällt sowohl in den Kompetenzbereich<br />
der EU als auch in den ihrer Mitgliedstaaten.<br />
Zuständigkeiten und Einflussmöglichkeiten unterscheiden<br />
sich je nach Politikfeld und Grad der Europäisierung.<br />
Für die handelspolitischen Aspekte der<br />
Rohstoffpolitik ist ausschließlich die EU-Kommission<br />
zuständig. Die Mitgliedstaaten können die Entscheidungen<br />
der Kommission jedoch über den (133er)<br />
Handelsausschuss des Rates der Europäischen Union<br />
beeinflussen. 11 Für die Umwelt-, Energie- und Binnenmarktpolitik<br />
gilt eine geteilte Zuständigkeit: Diese<br />
Politikfelder können die Mitgliedstaaten selbst regeln,<br />
solange die EU ihre Kompetenz nicht ausübt. Es<br />
herrscht also eine konkurrierende Gesetzgebungskompetenz.<br />
Entwicklungspolitik sowie Forschung und<br />
Entwicklung stellen einen speziellen Fall dar: Sie fal-<br />
reich<br />
der geteilten Zuständigkeit, jedoch herrscht hier keine<br />
konkurrierende Gesetzgebung. Bei Forschung und<br />
Entwicklung kann die EU Programme auflegen, hat<br />
aber nicht die Befugnis, Mitgliedstaaten an einer eigenen<br />
Forschungspolitik zu hindern. Auch bei entwicklungspolitischen<br />
Aspekten kann die EU Maßnahmen<br />
ergreifen, darf die Mitgliedstaaten aber nicht dabei<br />
einschränken, selbst aktiv zu werden. 12<br />
Die Formulierung der Rohstoffstrategie ist in erster<br />
Linie Sache der Europäischen Kommission. Sie hat die<br />
Befugnis, alle Rechtsakte der EU zu entwerfen und<br />
auszuarbeiten. Die Generaldirektion (GD) Handel formuliert<br />
die Handelspolitik der EU und ist somit auch<br />
für Aspekte des Rohstoffhandels zuständig. Die GD<br />
Unternehmen und Industrie befasst sich mit <strong>internationale</strong>n<br />
Aspekten des Rohstoffsektors – hier gibt es<br />
eine Überschneidung mit der GD Handel –, nachhaltiger<br />
Versorgung, Wiederverwertung und Ressourceneffizienz,<br />
der Europäischen Innovationspartnerschaft für<br />
Rohstoffe – einer Partnerschaftsinitiative für Mitgliedstaaten,<br />
Unternehmen, NGOs und Wissenschaftler –<br />
11 Der Ausschuss Handelspolitik wird auch 133er-Ausschuss<br />
genannt, da er sich auf Artikel 133 des EWGV (nun Artikel<br />
207 AEUV) gründet. Vgl. Europäisches Parlament (EP), Organe<br />
der EU/Zusatzthemen, Vorbereitung der Ratsarbeit, (eingesehen am 7.9.2012).<br />
12 Vgl. EP (Hg.), Politikfelder der EU/Einführung,