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Nationale Alleingänge oder internationale Kooperation? - Stiftung ...

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Deutschland<br />

unmittelbaren Interesse der deutschen Industrie. Eine<br />

weitere Kontroverse betrifft das Ambitionsniveau von<br />

Transparenz im Zahlungsverkehr. Während diese unbestritten<br />

notwendig ist, um gegen Korruption vorzugehen,<br />

warnen Kritiker aus der Industrie vor hohen<br />

Implementierungskosten und Wettbewerbsnachteilen,<br />

wenn solche Regeln nur einzelne nationale Jurisdiktionen<br />

betreffen. Strittig ist auch das Verbot von Exportquoten<br />

und -zöllen, wie es das BMWi fordert. Nicht<br />

in jedem Fall erheben Regierungen diese, um ihren<br />

Industrien einen unfairen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.<br />

Gerade für die am wenigsten entwickelten<br />

Länder, die einseitig von Rohstoffexporten abhängig<br />

sind und keine Steuerungsbasis besitzen, ist dies eine<br />

Möglichkeit, den Rohstoffsektor zumindest an der<br />

Grenze zu erfassen und zu regulieren. Das BMZ spricht<br />

sich darum eher gegen ein Pauschalverbot von Exportzöllen<br />

aus und plädiert dafür, auf Einzelfallbasis zu<br />

entscheiden. 27<br />

Maßnahmen und Instrumente<br />

Heimische Rohstoffförderung<br />

Rechtliche Grundlagen der Rohstoffsicherung und<br />

-förderung innerhalb Deutschlands sind auf Bundesebene<br />

das Raumordnungsgesetz, das Baugesetzbuch,<br />

das Bundesberggesetz und das Lagerstättengesetz<br />

sowie auf Landesebene die Landesplanungsgesetze der<br />

Länder. Für das Recht der Wirtschaft einschließlich<br />

Bergbau sowie für die Raumordnung gelten die kon-<br />

atz 1 GG),<br />

das heißt die Gesetzgebungsbefugnis liegt bei den Ländern,<br />

»solange und soweit der Bund von seiner Gesetzgebungszuständigkeit<br />

nicht durch Gesetz Gebrauch<br />

gemacht hat«. 29 Gleichzeitig gilt jedoch für den<br />

Bereich der Raumordnung auch eine Abweichungskompetenz<br />

der Länder (Artikel 72 Absatz 3 GG):<br />

Die Länder können abweichende Regelungen treffen,<br />

auch wenn der Bund von seiner Gesetzgebungskompetenz<br />

Gebrauch gemacht hat.<br />

27 Quelle dieser Information ist ein Gespräch mit Mitarbeitern<br />

des BMZ am 19.9.2012.<br />

28 Vgl. Staatliche Geologische Dienste der Bundesrepublik<br />

Deutschland (Hg.), Rohstoffsicherung in der Bundesrepublik<br />

Deutschland – Zustandsbericht, S. 3,

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