Dokument_1.pdf (1165 KB) - OPUS4
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§ 2 Dogmatische Grundlagen der Umsatzsteuer<br />
A. Bedeutung des Steuergutes für die Zurechnungsfragen<br />
Die Zurechnung von Leistungen beim Leistenden oder beim Leistungsempfänger<br />
erscheint vordergründig als eine Thematik, die ohne eine tiefere Auseinandersetzung<br />
mit der Belastungskonzeption der Umsatzsteuer auskommt. Die<br />
Vertragspartner ergeben sich in aller Regel aus den zivilrechtlichen Leistungsbeziehungen.<br />
31 Leistender Unternehmer und Leistungsempfänger sind damit durch<br />
die zivilrechtliche Vorstrukturierung determiniert. Die Bestimmung des Leistenden<br />
und des Leistungsempfängers erfolgt gleichsam ohne der Dogmatik der Umsatzsteuer<br />
einen entscheidenden Beitrag zumessen zu können. Sämtliche Wirkungen<br />
des Umsatzsteuerrechts schließen sich der Zurechnung quasi unbemerkt an.<br />
Während diese Aussagen im Regelfall des eindeutig bestimmbaren Leistungsverhältnisses<br />
sogar Gültigkeit beanspruchen können, da sich hier ein Zurechnungsproblem<br />
überhaupt nicht stellt, ist eine Untersuchung von Grenz- und Ausnahmefällen<br />
- und nur diese können hier interessieren - ohne Grundlegung der dogmatischen<br />
Säulen des Umsatzsteuerrechts unmöglich. Die Belastungskonzeption des<br />
UStG ist wegweisend für eine systemgemäße Erfassung des Objektes und insbesondere<br />
des Subjektes der Besteuerung. Die gesetzlichen Vorgaben hierzu sind in<br />
hohem Maße auslegungsbedürftig. Die Zweifelsfragen der Auslegung können<br />
jedoch nur dann zutreffend gelöst werden, wenn dabei stets die<br />
Belastungskonzeption der Umsatzsteuer als Auslegungsmaxime herangezogen<br />
wird. Das Objekt und das Subjekt der Besteuerung sind die elementaren Bausteine<br />
zur Verwirklichung des Tatbestandes, an den das Gesetz die Steuerpflicht knüpft.<br />
Sie entscheiden letztlich die Fragen der Zurechnung auf der<br />
Leistungsausgangsseite, welche, das sei hier vorweggenommen, sich<br />
ausschließlich als Fragen der Tatbestandsverwirklichung darstellen. Gleiches gilt<br />
für die Zurechnung auf der Leistungseingangsseite für Zwecke der<br />
Vorsteuervergütung. Der Tatbestand des Vorsteueranspruches ist in hohem Maße<br />
auslegungsbedürftig, weshalb die Belastungskonzeption des<br />
Umsatzsteuergesetzes auch hier eine tragende Rolle spielt.<br />
31 Ständige Rechtsprechung des BFH. Vgl. für die Frage des Leistenden z.B. Urteil v. 24.9.1987,<br />
BStBl. II 1988, 29, betrifft Aufstellung von Geldautomaten in fremden Geschäftsräumen; v.<br />
21.2.1991, UR 1991, 255, betrifft die Zurechnung von Barumsätzen; v. 28.11.1990, BStBl. II<br />
1991, 381 = UR 1991, 166, betrifft Erbringung von Werbeleistungen. Zur Frage des Leistungsempfängers<br />
vgl. z.B. BFH-Beschluß v. 13.9.1984, BStBl. II 1985, 21 = UR 1985, 35; Urteil<br />
v. 3.11.1983, UR 1984, 61; v. 7.5.1987, BFH/NV 1988, 53 = UR 1988, 124; v.<br />
26.11.1987, BStBl. II 1988, 158 = UR 1988, 126 sowie Abschn. 192 Abs. 13 UStR 2000.