12.10.2014 Aufrufe

Dokument_1.pdf (1165 KB) - OPUS4

Dokument_1.pdf (1165 KB) - OPUS4

Dokument_1.pdf (1165 KB) - OPUS4

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

19<br />

Philipowski 102 führt dagegen aus, es könne nicht Aufgabe der Rechtswissenschaft<br />

sein, Aussagen über das „Wesen der Dinge” zu machen. Worauf es ankomme,<br />

sei, den Inhalt von gesetzlichen Begriffen und Normen zu klären und<br />

festzustellen, welche Rechtsfolgen sich aus einem bestimmten Sachverhalt ergeben.<br />

Für den Steuerrechtler könne die Frage, ob die Umsatzsteuer eine Verbrauchoder<br />

Verkehrsteuer sei, nur bedeuten: Ähneln die Merkmale „Steuertatbestände,<br />

Steuermaßstäbe, Steuerwirkungen”, die bei der Umsatzsteuer zu finden sind, mehr<br />

den vergleichbaren Merkmalen der Verbrauchsteuern oder denen der Verkehrsteuern?<br />

In seiner rechtsvergleichenden Darstellung der Umsatzsteuer zu anderen<br />

Steuergesetzen verlässt Philipowski den Bereich der teleologischen Auslegungsmethode.<br />

Er vergleicht Bestandteile des äußeren Systems, der formalen Konstruktion<br />

des Umsatzsteuerrechts mit anderen Gesetzen. Das äußere System hat für<br />

sich allein jedoch nur einen geringen materiellen Erkenntniswert, es ist einer<br />

sinngerechten Erfassung der Institutionen der Rechtsordnung sogar eher hinderlich.<br />

103 Eigenart der teleologischen Auslegung ist, den materiellen Inhalt eines<br />

Rechtsstoffes, das innere System zu erforschen.<br />

Die allgegenwärtigen Stellungnahmen, die Umsatzsteuer sei in ihrer gesetzestechnischen<br />

Ausgestaltung eine Verkehrsteuer, in ihrer Wirkung jedoch eine<br />

Verbrauchsteuer, sie stelle eine in die juristische Form einer Verkehrsteuer gekleidete<br />

allgemeine Verbrauchsteuer dar, sei steuerrechtlich als Verkehrsteuer<br />

konzipiert, weil sie an Vorgänge des Rechtsverkehrs anknüpfe, werde aber der<br />

wirtschaftlichen und auch der politischen Betrachtungsweise nach meist als<br />

Verbrauchsteuer größten Stils behandelt, zeigen sehr deutlich die unterschiedlichen<br />

Ansätze bei der Auslegung der Umsatzsteuer. Während die Verkehrsteuervertreter<br />

am äußeren formalen System festhalten, stellen die Verbrauchsteuerbefürworter<br />

maßgeblich auf das innere System, die Leitidee der Umsatzsteuer ab.<br />

Der Meinungsstreit über den Rechtscharakter und den Auslegungsmaßstab der<br />

Umsatzsteuer lässt sich damit auf die allgemeine Frage des Verhältnisses der Auslegungsmethoden<br />

zueinander reduzieren. Schon Savigny 104 hat darauf hingewiesen,<br />

dass es sich bei dem Katalog der Auslegungselemente nicht um einander ausschließende<br />

Arten handele, sondern um „verschiedene Tätigkeiten, die vereinigt<br />

werden müssen, wenn die Auslegung gelingen soll”. Der sog. Methodensynkretismus<br />

ist auch heute noch allgemeine Auffassung. 105 Das Rangverhältnis der einzelnen<br />

Methoden zueinander ist jedoch umstritten. Eine Meinung 106 geht davon<br />

aus, die Auslegungskriterien stünden in keinem festen Verhältnis zueinander, allerdings<br />

auch nicht beziehungslos nebeneinander, sondern müssten in ihrer Ver-<br />

102 Umsatzsteuerkongress-Bericht 1985, S. 183 (185).<br />

103 Vgl. Canaris, Systemdenken und Systembegriff in der Jurisprudenz, S. 19 f.<br />

104 Savigny, System des heutigen römischen Rechts, Bd. I, S. 213 f., zitiert nach Crezelius, Steuerrechtliche<br />

Rechtsanwendung und allgemeine Rechtsordnung, S. 136, Fn. 147.<br />

105 Z.B. Fikentscher, Methoden des Rechts, Bd. III, S. 684; Larenz/Canaris, Methodenlehre der<br />

Rechtswissenschaft, S. 163 ff.; vgl. auch BVerfG v. 17.5.1960, BVerfGE 11, 126 (130); v.<br />

19.6.1973, BVerfGE 35, 263 (279).<br />

106 Vgl. Esser, Grundsatz und Norm in der richterlichen Fortbildung des Privatrechts, S. 122 ff.;<br />

Fikentscher, Methoden des Rechts, Bd. III, S. 684.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!