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gangs- und Ausgangsleistung folgerichtig zu schließen, bleibt demnach nur das<br />

Institut des ausgelagerten Umsatzes.<br />

5. Stadie: Mitunternehmer im Umsatzsteuerrecht<br />

In einem Aufsatz 1039 aus dem Jahre 1986 stellt Stadie die Forderung auf,<br />

der Vorsteuerabzug eines Gesellschafters müsse grundsätzlich bei allen Leistungsbezügen<br />

eines Personengesellschafters gegeben sein, die einkommensteuerrechtlich<br />

zu Sonderbetriebsausgaben führen. Stadie wendet sich mit dieser Forderung<br />

gegen ein Urteil des BFH 1040 , wonach der Vorsteuerabzug aus der Herstellung<br />

oder Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, dass der Gesellschafter der Gesellschaft<br />

unentgeltlich überlässt, ausgeschlossen sein soll. Ein Vorsteuerabzug beim<br />

Gesellschafter kommt nach Ansicht des BFH nur dann in Frage, wenn der Gesellschafter<br />

bereits aufgrund einer anderen Tätigkeit Unternehmer ist und die Gesellschaftsbeteiligung<br />

im Rahmen dieser unternehmerischen Betätigung halte.<br />

Die Forderung von Stadie, auch im Umsatzsteuerrecht die Mitunternehmergrundsätze<br />

anwenden zu wollen, in dem Sinne, dass die Unternehmereigenschaft<br />

der Gesellschaft dem Gesellschafter im Rahmen des § 15 UStG zuzurechnen<br />

sein soll, ist in der Tat deckungsgleich mit dem Rechtsinstitut des „ausgelagerten<br />

Umsatzes”. Stadie leitet diese Forderung nicht aus dem Gesetzeswortlaut<br />

des § 15 UStG ab, sondern aus dem übergeordneten Grundsatz der Wettbewerbsneutralität<br />

des Umsatzsteuerrechts. Zielorientiert kommt er zu dem Ergebnis, dass<br />

die Vorsteuerbelastung von Gegenständen, die zwar der Gesellschafter erwirbt,<br />

welche aber im Unternehmen der Gesellschaft Verwendung finden, gegen das<br />

Gebot der Wettbewerbsneutralität verstößt. Fraglich allerdings ist, warum Stadie<br />

Besteuerungsgrundsätze aus dem Einkommensteuerrecht in das Umsatzsteuerrecht<br />

übertragen möchte, obwohl, wie er es im übrigen selber bemerkt 1041 , das<br />

Problem vom BFH bereits mit der Rechtsprechung zum „ausgelagerten Umsatz”<br />

gelöst ist. Dem Grunde nach geht es auch in den Thesen von Stadie lediglich darum,<br />

dem Gesellschafter für Zwecke des Vorsteuerabzuges die Ausgangsleistungen<br />

der Gesellschaft zuzurechnen. Dem Gedanken der Mitunternehmerkonzeption<br />

im Umsatzsteuerrecht weiter nachzugehen, erscheint aus dieser Perspektive überflüssig.<br />

Darüber hinaus ist es auch nicht unbedenklich, ertragsteuerliche Grundsätze<br />

unbesehen in das Umsatzsteuerrecht zu transformieren. Dies rührt schon<br />

daher, dass die Mitunternehmerkonzeption im Ertragsteuerrecht nur auf Personengesellschaften<br />

und darüber hinaus nur auf gewerbliche (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />

2, 2. HS EStG) und selbständige (§ 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />

EStG) Tätigkeiten beschränkt ist. Die Problematik ausgelagerter Umsätze stellt<br />

sich aber ebenso bei Kapitalgesellschaften oder anderen als den bezeichneten<br />

Einkunftsarten. Es sei daran erinnert, dass die Zwischenvermietungsurteile zur<br />

1039 Stadie, UR 1986, 137.<br />

1040 BFH v. 26.1.1984, BStBl. II 1984, 231.<br />

1041 UR 1986, 137 (139).

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