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gangs- und Ausgangsleistung folgerichtig zu schließen, bleibt demnach nur das<br />
Institut des ausgelagerten Umsatzes.<br />
5. Stadie: Mitunternehmer im Umsatzsteuerrecht<br />
In einem Aufsatz 1039 aus dem Jahre 1986 stellt Stadie die Forderung auf,<br />
der Vorsteuerabzug eines Gesellschafters müsse grundsätzlich bei allen Leistungsbezügen<br />
eines Personengesellschafters gegeben sein, die einkommensteuerrechtlich<br />
zu Sonderbetriebsausgaben führen. Stadie wendet sich mit dieser Forderung<br />
gegen ein Urteil des BFH 1040 , wonach der Vorsteuerabzug aus der Herstellung<br />
oder Anschaffung eines Wirtschaftsgutes, dass der Gesellschafter der Gesellschaft<br />
unentgeltlich überlässt, ausgeschlossen sein soll. Ein Vorsteuerabzug beim<br />
Gesellschafter kommt nach Ansicht des BFH nur dann in Frage, wenn der Gesellschafter<br />
bereits aufgrund einer anderen Tätigkeit Unternehmer ist und die Gesellschaftsbeteiligung<br />
im Rahmen dieser unternehmerischen Betätigung halte.<br />
Die Forderung von Stadie, auch im Umsatzsteuerrecht die Mitunternehmergrundsätze<br />
anwenden zu wollen, in dem Sinne, dass die Unternehmereigenschaft<br />
der Gesellschaft dem Gesellschafter im Rahmen des § 15 UStG zuzurechnen<br />
sein soll, ist in der Tat deckungsgleich mit dem Rechtsinstitut des „ausgelagerten<br />
Umsatzes”. Stadie leitet diese Forderung nicht aus dem Gesetzeswortlaut<br />
des § 15 UStG ab, sondern aus dem übergeordneten Grundsatz der Wettbewerbsneutralität<br />
des Umsatzsteuerrechts. Zielorientiert kommt er zu dem Ergebnis, dass<br />
die Vorsteuerbelastung von Gegenständen, die zwar der Gesellschafter erwirbt,<br />
welche aber im Unternehmen der Gesellschaft Verwendung finden, gegen das<br />
Gebot der Wettbewerbsneutralität verstößt. Fraglich allerdings ist, warum Stadie<br />
Besteuerungsgrundsätze aus dem Einkommensteuerrecht in das Umsatzsteuerrecht<br />
übertragen möchte, obwohl, wie er es im übrigen selber bemerkt 1041 , das<br />
Problem vom BFH bereits mit der Rechtsprechung zum „ausgelagerten Umsatz”<br />
gelöst ist. Dem Grunde nach geht es auch in den Thesen von Stadie lediglich darum,<br />
dem Gesellschafter für Zwecke des Vorsteuerabzuges die Ausgangsleistungen<br />
der Gesellschaft zuzurechnen. Dem Gedanken der Mitunternehmerkonzeption<br />
im Umsatzsteuerrecht weiter nachzugehen, erscheint aus dieser Perspektive überflüssig.<br />
Darüber hinaus ist es auch nicht unbedenklich, ertragsteuerliche Grundsätze<br />
unbesehen in das Umsatzsteuerrecht zu transformieren. Dies rührt schon<br />
daher, dass die Mitunternehmerkonzeption im Ertragsteuerrecht nur auf Personengesellschaften<br />
und darüber hinaus nur auf gewerbliche (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr.<br />
2, 2. HS EStG) und selbständige (§ 18 Abs. 4 i.V.m. § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2<br />
EStG) Tätigkeiten beschränkt ist. Die Problematik ausgelagerter Umsätze stellt<br />
sich aber ebenso bei Kapitalgesellschaften oder anderen als den bezeichneten<br />
Einkunftsarten. Es sei daran erinnert, dass die Zwischenvermietungsurteile zur<br />
1039 Stadie, UR 1986, 137.<br />
1040 BFH v. 26.1.1984, BStBl. II 1984, 231.<br />
1041 UR 1986, 137 (139).