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224<br />

Einschaltung einer GmbH in die Leistungserbringung von Vermietungsumsätzen<br />

ergangen sind. Es ist m.E. wenig einsichtig, ein weiteres Institut einzuführen, welches<br />

in seinem materiellen Gehalt bereits durch den „ausgelagerten Umsatz”<br />

erfasst wird und zudem nur zur Lösung eines Teils der Problemfälle beitragen<br />

kann.<br />

C. Horizontale Zurechnung: Personenvereinigungen, die nur gegenüber<br />

ihren Mitgliedern tätig werden<br />

1. Problembeschreibung<br />

Gesellschaften wie Gemeinschaften wird nach ganz herrschender Auffassung<br />

die Fähigkeit zugesprochen, Unternehmer im Sinne des § 2 Abs. 1 UStG<br />

sein zu können. 1042 Dies gilt nach § 2 Abs. 1 Satz 3 2. HS 2. Alt. UStG auch dann,<br />

wenn die Personenvereinigungen nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig werden.<br />

Demnach können auch solche Personenvereinigungen Unternehmer im Sinne des<br />

§ 2 UStG sein, die keine Umsätze im Außenverhältnis erbringen. Eine Teilnahme<br />

am allgemeinen Wirtschaftsverkehr, wie sie z.B. § 15 Abs. 2 Satz 1 EStG fordert,<br />

ist für die Annahme einer gewerblichen oder beruflichen Tätigkeit im Sinne des §<br />

2 Abs. 1 Satz 1 UStG folglich abdingbar. Dies ist auch konsequent vor dem<br />

Verbrauchsteuercharakter des UStG. Entscheidend für die Steuerwürdigkeit im<br />

Umsatzsteuerrecht ist lediglich, ob die Leistungserstellung eines Subjektes eine<br />

gewisse Nachhaltigkeit aufweist (vgl. § 2 Abs. 1 Satz 3 1. HS UStG), welche es<br />

rechtfertigt, diese dem Umsatzsteuerrecht zu unterwerfen. Das Begriffspaar „gewerblich”<br />

oder „beruflich” ist nach hier vertretener Auffassung als historisches<br />

Relikt zu verstehen und sollte aus dem Gesetzestext gestrichen werden. 1043 Wenn<br />

es aber der Teleologie des Umsatzsteuerrechtes entspricht, den nachhaltig zur<br />

Verfügung gestellten Konsum zu besteuern, so muss dies auch für Personenvereinigungen<br />

gelten, die diesen nur ihren Mitgliedern zur Verfügung stellen. Es ist<br />

prinzipiell unerheblich, in welcher Weise der Verbraucherversorger seine Abnehmer<br />

findet. 1044<br />

Dass einer Personenvereinigung, die ausnahmslos gegenüber ihren Mitgliedern<br />

tätig wird, nicht per se die Unternehmereigenschaft abzusprechen ist,<br />

kann jedoch nicht bedeuten, diese unbesehen der allgemeinen in § 2 Abs. 1 Satz 3<br />

1. HS UStG niedergelegten Voraussetzungen zum Unternehmer machen zu wol-<br />

1042 Statt aller Georgy in: Plückebaum/Malitzky, UStG, Bd. II/2, § 2 Abs. 1 Rz. 70 ff.; Heidner in:<br />

Bunjes/Geist, UStG, § 2 Rz. 11; Klenk in: Sölch/Ringleb/List, UStG, § 2 Rz. 10; Stadie in:<br />

Rau/Dürrwächter, UStG, § 2 Rz. 98 ff., 108 ff.; ausführlich zur Unternehmerfähigkeit vgl.<br />

§ 3.C.3.<br />

1043 Ausführlich § 3.C.5.<br />

1044 Ebenso Stadie in: Rau/Dürrwächter, UStG, § 2 Anm. 403.

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