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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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INFRASTRUKTUR KULTURELLER BILDUNG 95<br />

Im Rahmen se<strong>in</strong>er Programmautonomie ist <strong>der</strong> öffentlich-rechtliche Rundfunk gefor<strong>der</strong>t,<br />

die Wahrnehmung se<strong>in</strong>es Kultur- und <strong>Bildung</strong>sauftrags zu verstärken. In den letzten Jahren<br />

haben ARD und ZDF neue Foren für Kultur <strong>in</strong> ihren Programmangeboten geschaffen.<br />

Dies s<strong>in</strong>d wichtige Zukunfts<strong>in</strong>vestitionen <strong>in</strong> die Weiterentwicklung des Rundfunks und <strong>der</strong><br />

durch ihn vermittelten kulturellen Vielfalt. Der Deutsche Kulturrat for<strong>der</strong>t die Politik <strong>–</strong><br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e die Län<strong>der</strong>parlamente und -regierungen <strong>–</strong> auf, dafür Sorge zu tragen, dass <strong>der</strong><br />

öffentlich-rechtliche Rundfunk diesen Auftrag auch <strong>in</strong> Zukunft wirksam und <strong>in</strong> se<strong>in</strong>er ganzen<br />

Breite erfüllen kann. Die Län<strong>der</strong>parlamente s<strong>in</strong>d gefor<strong>der</strong>t, ausreichend Mittel für die<br />

Filmför<strong>der</strong><strong>in</strong>stitutionen bereit zu stellen, um die Realisierung von unabhängigen Filmproduktionen<br />

und <strong>in</strong>novativen Projekten sicherzustellen. Diese Filmprojekte können nur mit<br />

Hilfe von För<strong>der</strong>mitteln entstehen und sie garantieren Innovationen <strong>in</strong> <strong>der</strong> Film<strong>in</strong>dustrie.<br />

Aber auch die privaten Rundfunkanstalten s<strong>in</strong>d zum<strong>in</strong>dest im Rahmen <strong>der</strong> so genannten Fensterprogramme<br />

verpflichtet, Kultur und <strong>Bildung</strong> Platz e<strong>in</strong>zuräumen. Im Dritten Abschnitt Vorschriften<br />

für den privaten Rundfunk ist <strong>in</strong> § 31 Sendezeit für unabhängige Dritte festgelegt:<br />

§ 31 Sendezeit für unabhängige Dritte (8. Rundfunkstaatsvertrag)<br />

(1) E<strong>in</strong> Fensterprogramm, das aufgrund <strong>der</strong> Verpflichtung zur E<strong>in</strong>räumung von Sendezeit<br />

nach den vorstehenden Bestimmungen ausgestrahlt wird, muss unter Wahrung <strong>der</strong> Programmautonomie<br />

des Hauptveranstalters e<strong>in</strong>en zusätzlichen Beitrag zur Vielfalt <strong>in</strong> dessen Programm,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>in</strong> den Bereichen Kultur, <strong>Bildung</strong> und Information, leisten. Die Gestaltung des<br />

Fensterprogramms hat <strong>in</strong> redaktioneller Unabhängigkeit vom Hauptprogramm zu erfolgen.<br />

Daraus folgt, dass, obwohl <strong>der</strong> private Rundfunk <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie dem Primat <strong>der</strong> Ökonomie<br />

unterliegt, d.h. das Programm gesendet wird, das die höchsten E<strong>in</strong>schaltquoten erreicht<br />

und damit zu den höchsten Preisen an die Werbewirtschaft verkauft werden kann, auch <strong>der</strong><br />

private Rundfunk zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> den Fensterprogrammen se<strong>in</strong>em Auftrag nach <strong>Bildung</strong> und<br />

Kultur nachkommen muss.<br />

E<strong>in</strong>e wichtige Rolle bei <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung kultureller <strong>Bildung</strong> spielen die Landesmedienanstalten.<br />

Sie werden aus Gebühren f<strong>in</strong>anziert. Ihnen obliegt zum e<strong>in</strong>en die Lizenzierung und<br />

Überwachung <strong>der</strong> privaten Rundfunkanstalten, sie unterstützen zum an<strong>der</strong>en medienpädagogische<br />

Arbeit und leisten damit e<strong>in</strong>en wesentlichen Beitrag <strong>in</strong> diesem <strong>–</strong> oftmals zu wenig<br />

beachteten - Feld <strong>der</strong> kulturellen <strong>Bildung</strong>sarbeit.<br />

3.4 <strong>Kulturelle</strong> <strong>Bildung</strong> und Zivilgesellschaft<br />

Bürgerschaftliches Engagement, sei es als Spende von Geld, Sachwerten o<strong>der</strong> von Zeit, ist<br />

e<strong>in</strong> unabd<strong>in</strong>gbarer Bestandteil des kulturellen Lebens. In Kapitel 3.2 <strong>Kulturelle</strong> <strong>Bildung</strong><br />

und Kirchen wurde das Bürgerschaftliche Engagement <strong>in</strong> <strong>der</strong> kulturellen <strong>Bildung</strong>sarbeit<br />

<strong>der</strong> Kirchen bereits beschrieben.

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