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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 39<br />

In § 12 KJHG wird festgelegt, dass die eigenverantwortliche Tätigkeit <strong>der</strong> Jugendverbände<br />

und Jugendgruppen unter Wahrung ihres satzungsgemäßen Eigenlebens zu för<strong>der</strong>n ist und<br />

<strong>in</strong> § 4, Abs. 2 wird <strong>der</strong> Vorrang <strong>der</strong> freien Jugendhilfe vor <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe<br />

festgelegt.<br />

Die außerschulische kulturelle K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendbildung ist im Schnittfeld von Kultur-,<br />

<strong>Bildung</strong>s- und Jugendpolitik angesiedelt. Sie muss sich auf alle drei Politikfel<strong>der</strong> beziehen.<br />

In H<strong>in</strong>blick auf das jugendpolitische Standbe<strong>in</strong> steht sie <strong>in</strong> Konkurrenz zur K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und<br />

Jugendbildung an<strong>der</strong>er Anbieter wie z.B. den Wohlfahrtsverbänden, den Umweltverbänden<br />

usw. H<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> För<strong>der</strong>ung außerschulischer K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendbildung stellen<br />

die Anteile aus dem jugendpolitischen Kontext e<strong>in</strong>e wichtige Ressource dar. Nicht zu unterschätzen<br />

ist ferner <strong>der</strong> fachliche Austausch mit den an<strong>der</strong>en Trägern aus dem Jugendbereich.<br />

Anbieter kultureller K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendbildung verstehen sich auch als Anwälte für<br />

die beson<strong>der</strong>en Belange von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n und Jugendlichen. Hier ist es wichtig, Allianzen mit<br />

an<strong>der</strong>en zu schmieden. Im Zuge <strong>der</strong> Entwicklung <strong>der</strong> Ganztagsschule stehen alle Anbieter<br />

außerschulischer K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendbildung vor neuen Herausfor<strong>der</strong>ungen. Das von <strong>der</strong><br />

Bundesm<strong>in</strong>ister<strong>in</strong> für Familie, Senioren, Frauen und Jugend berufene Bundesjugendkuratorium<br />

hat sich hierzu positioniert.<br />

Beispiele für die Kulturför<strong>der</strong>ung aus dem Bundesm<strong>in</strong>isterium für Familie, Senioren, Frauen<br />

und Jugend s<strong>in</strong>d <strong>der</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendliteraturpreis, <strong>der</strong> vom Arbeitskreis für Jugendliteratur<br />

vergeben wird und <strong>der</strong> Leopold, <strong>der</strong> vom Verband deutscher Musikschulen vergeben<br />

wird. Mit dem K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendliteraturpreis werden K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendbücher<br />

ausgezeichnet, mit dem Leopold CD, MC und CD-Rom. Um den K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendliteraturpreis<br />

können sich Verlage bewerben, um den Leopold Tonträgerhersteller. Die Auswahl<br />

erfolgt durch Fachjurys <strong>der</strong> jeweiligen Verbände. Beide Auszeichnungen haben nicht<br />

nur e<strong>in</strong>e verkaufsför<strong>der</strong>nde Funktion für die jeweils ausgezeichneten Bücher bzw. Tonträger,<br />

sie tragen zudem zur Markttransparenz bei, för<strong>der</strong>n gute Literatur und gute Musik, sie<br />

setzen zugleich e<strong>in</strong> kulturpolitisches Signal für die künstlerische Produktion für K<strong>in</strong><strong>der</strong> und<br />

Jugendliche.<br />

2.3.4 Tagesbetreuungsausbaugesetz<br />

Wie die außerschulische K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendbildung wird auch die Betreuung von K<strong>in</strong><strong>der</strong>n<br />

<strong>in</strong> K<strong>in</strong><strong>der</strong>tagesstätten sowie <strong>der</strong> Tagespflege im K<strong>in</strong><strong>der</strong>- und Jugendhilfegesetz geregelt. Im<br />

§ 24 KJHG Abs. 1 ist festgelegt, dass K<strong>in</strong><strong>der</strong> mit dem vollendeten 3. Lebensjahr e<strong>in</strong>en<br />

Anspruch auf den Besuch e<strong>in</strong>er Tagese<strong>in</strong>richtung hat. Die Träger <strong>der</strong> öffentlichen Jugendhilfe<br />

müssen e<strong>in</strong> bedarfsgerechtes Angebot an K<strong>in</strong><strong>der</strong>gärten o<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Tagespflege bereitstellen.<br />

Dieser Rechtsanspruch <strong>der</strong> über dreijährigen K<strong>in</strong><strong>der</strong> wurde 1991 im KJHG verankert.<br />

Obwohl auch für K<strong>in</strong><strong>der</strong> unter drei Jahren e<strong>in</strong> entsprechendes Angebot bereit gehalten<br />

werden sollte, ist bis dato die Versorgung mit Krippenplätzen und Tagespflegestellen <strong>in</strong><br />

Westdeutschland unzureichend. Bei den Krippenplätzen besteht e<strong>in</strong>e Versorgungsquote von<br />

2,7% und bei <strong>der</strong> Tagespflege von 4,5%. Während <strong>in</strong> Ostdeutschland e<strong>in</strong>e gute bis sehr<br />

gute Versorgung an Betreuungse<strong>in</strong>richtungen vorliegt, bestehen <strong>in</strong> Westdeutschland gravierende<br />

Lücken. E<strong>in</strong>e Ausnahme stellt <strong>der</strong> Westteil Berl<strong>in</strong>s dar, <strong>der</strong> über e<strong>in</strong>e vergleichsweise<br />

gut ausgebaute Infrastruktur an K<strong>in</strong><strong>der</strong>betreuung für unter Dreijährige verfügt.<br />

Mit dem Tagesbetreuungsgesetz, das am 01.01.2005 <strong>in</strong> Kraft trat, will die Bundesregierung,<br />

den Kommunen e<strong>in</strong>en Ausbau <strong>der</strong> Tagesbetreuung auferlegen. § 24 Abs. 3 KJHG besagt:

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