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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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214 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

Abb. 25 Sozial- und Kulturpädagogik im Vergleich (nach Böhnisch)<br />

Ausgangspunkt: Anomien <strong>der</strong> Mo<strong>der</strong>ne; Wi<strong>der</strong>spruch zwischen dem Versprechen<br />

autonomer Individualität und gesellschaftlichem Zwangscharakter.<br />

Sozialpädagogik (Böhnisch): gesellschaftlich <strong>in</strong>stitutionalisierte Reaktion auf typische<br />

psychosoziale Bewältigungsprobleme <strong>in</strong> <strong>der</strong> Folge<br />

gesellschaftlich bed<strong>in</strong>gter Des<strong>in</strong>tegration (könnte<br />

auch für Teile <strong>der</strong> Kulturpädagogik gelten - neben dem<br />

Ziel, kulturelle <strong>Bildung</strong> für alle realisieren zu wollen).<br />

Lebenslage<br />

Lebensweise<br />

sozial beschädigte Individualität<br />

des Menschen.<br />

Neuformierung se<strong>in</strong>er sozialen<br />

Bezüge<br />

Lebensbewältigung des Subjekts<br />

(gesellschaftlich bed<strong>in</strong>gte Des<strong>in</strong>tegration)<br />

Kulturpädagogik<br />

Enkulturation<br />

kulturelle <strong>Bildung</strong> für alle<br />

Sozialpädagogik<br />

Sozialisation<br />

soziale <strong>Bildung</strong> für alle<br />

Medien Peers Familie Beruf<br />

Gerade <strong>der</strong> letzte Punkt ist heute angesichts <strong>der</strong> Ganztagsschuldiskussion von beson<strong>der</strong>em<br />

Interesse, da die Ausdehnung <strong>der</strong> Schule auf den Nachmittag sehr grundsätzlich die Arbeitsmöglichkeiten<br />

<strong>der</strong> außerschulischen Pädagogik <strong>in</strong>sgesamt <strong>in</strong> Frage stellt. Dies trifft<br />

beide Diszipl<strong>in</strong>en nicht nur aus pragmatischen Gründen <strong>in</strong> ihrem Kern, son<strong>der</strong>n auch aus<br />

systematischen Gründen ihres spezifischen Verständnisses von Pädagogik. Es ist hier<br />

wie<strong>der</strong>um an die Weimarer Zeit zu er<strong>in</strong>nern, als <strong>der</strong> Schulmann (!) Kerschenste<strong>in</strong>er <strong>in</strong><br />

se<strong>in</strong>em Bestseller über die Seele des Erziehers (zuerst 1921) dem Lehrer das Prädikat „Erzieher“<br />

absprach. Dies geschah <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Zeit e<strong>in</strong>er verstärkten Selbstreflexion <strong>der</strong> Aufgabe von<br />

Schule und <strong>der</strong> Notwendigkeit, nunmehr flächendeckend <strong>–</strong> und aufgrund des Scheiterns<br />

von Schule angesichts <strong>der</strong> auffällig gewordenen verbreiteten Verwahrlosung von Schule <strong>–</strong><br />

e<strong>in</strong>en neuen <strong>in</strong>stitutionalisierten Erziehungsbereich zu etablieren. Man er<strong>in</strong>nere sich, dass<br />

<strong>der</strong> Vorläufer des heutigen KJHG, das Jugendwohlfahrtsgesetz, aus dem Jahre 1922 stammt,<br />

das diese Institutionalisierung e<strong>in</strong>er sozialen und außerschulischen Pädagogik verb<strong>in</strong>dlich<br />

machte. Zum e<strong>in</strong>en war dieses Gesetz <strong>–</strong> entsprechend <strong>der</strong> Tradition <strong>der</strong> Jugendfürsorge <strong>–</strong><br />

S<br />

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