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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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MATERIALIEN 393<br />

bei Vorliegen gewisser Voraussetzungen <strong>–</strong> <strong>der</strong> Privilegierung von § 49 unterliegen. Aufgrund<br />

dieses Urteils ist es zwischenzeitlich zu e<strong>in</strong>er Kooperationsvere<strong>in</strong>barung zwischen <strong>der</strong><br />

Presse Monitor GmbH (als Vertreter <strong>der</strong> Zeitungsverlage) und <strong>der</strong> VG WORT gekommen.<br />

Dennoch sollte dieses Urteil zum Anlass genommen werden, um <strong>in</strong> § 49 UrhG abschließend<br />

auch das Recht <strong>der</strong> elektronischen Pressespiegel zu regeln. Dabei sollte e<strong>in</strong>e bisher<br />

bestehende Lücke geschlossen und Abbildungen <strong>–</strong> auch wenn es hierfür <strong>in</strong> <strong>der</strong> Praxis befriedigende<br />

vertragliche Regelungen gibt <strong>–</strong> <strong>in</strong> die gesetzliche Regelung e<strong>in</strong>bezogen werden.<br />

10. Schadensersatz bei Verletzungen<br />

Bei Urheberrechtsverletzungen hat <strong>der</strong> Verletzer nach <strong>der</strong>zeit gelten<strong>der</strong> Regelung <strong>in</strong> Deutschland<br />

nur die übliche Lizenzgebühr zu bezahlen, die er auch bei entsprechend ordnungsgemäßem<br />

Erwerb <strong>der</strong> Rechte zu bezahlen gehabt hätte. Das deutsche Urheberechtsgesetz<br />

sollte <strong>–</strong> ausländischen Beispielen folgend <strong>–</strong> jedenfalls bei vorsätzlichen Urheberrechtsrechtsverletzungen<br />

m<strong>in</strong>destens die doppelte Lizenzgebühr als Schadensersatz zum Regelfall machen.<br />

Dies sieht auch <strong>der</strong> vorliegende Entwurf e<strong>in</strong>er EU-Richtl<strong>in</strong>ie über „Maßnahmen<br />

und Verfahren zum Schutz <strong>der</strong> Rechte an geistigem Eigentum“ vor.<br />

Diese und die weiteren gefor<strong>der</strong>ten dr<strong>in</strong>genden Än<strong>der</strong>ungen müssen jetzt durchgeführt<br />

werden. Den Urhebern, Leistungsschutzberechtigten und sonstigen Rechte<strong>in</strong>habern<br />

ist e<strong>in</strong> abermaliges Zuwarten auf e<strong>in</strong>e nächste Urheberrechtsnovelle nicht mehr<br />

zuzumuten.<br />

1.11 Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Referentenentwurf<br />

e<strong>in</strong>es Zweiten Gesetzes zur Regelung des<br />

Urheberrechts <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft<br />

Berl<strong>in</strong>, den 09.11.2004. Der Deutsche Kulturrat, <strong>der</strong> Spitzenverband <strong>der</strong> Bundeskulturverbände,<br />

begrüßt, dass mit dem Referentenentwurf e<strong>in</strong>es „Zweiten Gesetzes zur<br />

Regelung des Urheberrechts <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“ nunmehr vom Bundesm<strong>in</strong>isterium<br />

<strong>der</strong> Justiz e<strong>in</strong>e Diskussionsgrundlage zur Umsetzung des so genannten<br />

Korbes II <strong>der</strong> „EU-Richtl<strong>in</strong>ie zum Urheberrecht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“ vorgelegt<br />

wurde.<br />

Der Deutsche Kulturrat hat bereits im Dezember 2003 e<strong>in</strong>e „Stellungnahme zur Vorbereitung<br />

e<strong>in</strong>es Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“<br />

abgegeben. Wir beziehen uns mit <strong>der</strong> vorliegenden Stellungnahme ausdrücklich auf<br />

diese Stellungnahme 1 . Weiter verweisen wir auf die weiteren Stellungnahmen des Deutschen<br />

Kulturrates zu urheberrechtlichen Fragen, <strong>in</strong> denen <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat verdeutlicht<br />

hat, dass im Urheberrecht e<strong>in</strong> gerechter Ausgleich zwischen den Interessen <strong>der</strong> Urheber,<br />

Leistungsschutzberechtigten, sonstigen Rechte<strong>in</strong>habern, Vermittlern und Nutzern ge-<br />

1 Die Stellungnahme wurde veröffentlicht <strong>in</strong> politik und kultur 1/2004, S. 17 und kann im Internet unter<br />

http://www.kulturrat.de abgerufen werden.

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