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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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118 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

also den Arbeitnehmer<strong>in</strong>nen und Arbeitnehmern über ihre Beiträge zur Arbeitslosenversicherung,<br />

bezahlt. Das „Dritte Gesetz für mo<strong>der</strong>ne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt“ wird<br />

die Fortführung <strong>der</strong> bisherigen Praxis unmöglich machen. Ab dem 1. Februar 2006 entsteht<br />

e<strong>in</strong> Anspruch auf Arbeitslosengeld erst, wenn <strong>in</strong>nerhalb <strong>der</strong> letzten zwei Jahre zwölf<br />

Monate mit Versicherungspflicht vorliegen. Bislang s<strong>in</strong>d die letzten drei Jahre maßgebend.<br />

Für Schauspieler, Regisseure, Kameraleute, Kostümbildner, die nicht fest an e<strong>in</strong>em Theater<br />

beschäftigt s<strong>in</strong>d, wird es schwer se<strong>in</strong>, die neuen Anfor<strong>der</strong>ungen zu erfüllen. Zusätzlich ist<br />

nach Angaben <strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit <strong>der</strong> Trend zu e<strong>in</strong>er Reduzierung von Gagen<br />

und Honoraren festzustellen bei gleichzeitiger Erhöhung <strong>der</strong> Leistungserwartung. Sofern<br />

Tariflöhne existieren, werden diese teilweise unterschritten. Ebenso verlangen nach Angaben<br />

<strong>der</strong> Bundesagentur für Arbeit Fernsehproduzenten und -sen<strong>der</strong> umfangreichere Rechteübertragungen<br />

von Schauspielern und Regisseuren ohne Zahlung von Zusatz- o<strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>holungshonoraren.<br />

D.h. die zunächst sehr positiv aussehende soziale Absicherung <strong>der</strong><br />

Künstler von Bühne, Film und Theater ist bei genauerer Betrachtung nicht so günstig wie<br />

es auf den ersten Blick ersche<strong>in</strong>t. Bereits jetzt zeichnet sich e<strong>in</strong> Trend ab, dass mehr und<br />

mehr Künstler selbstständig und nicht mehr abhängig beschäftigt arbeiten wollen. Sie werden<br />

voraussichtlich Mitglied <strong>der</strong> Künstlerversicherung werden, so dass e<strong>in</strong> weiterer Anstieg<br />

<strong>der</strong> Versichertenzahl <strong>in</strong> <strong>der</strong> Künstlersozialkasse zu erwarten ist.<br />

Auffallend ist auch, dass von den Bibliothekaren, Archivaren und Museumsfachleuten nur<br />

72% e<strong>in</strong>en sozialversicherungspflichtigen Arbeitsplatz haben. Bemerkenswert ist dies v.a.<br />

deshalb, weil gerade bei den Bibliothekaren und Archivaren <strong>in</strong> <strong>der</strong> Vergangenheit das abhängige<br />

Vollzeitbeschäftigungsverhältnis die Regel und die Selbstständigkeit die seltene<br />

Ausnahme war. Jetzt verfügt immerh<strong>in</strong> e<strong>in</strong> Prozentsatz von 28% über e<strong>in</strong>en Arbeitsplatz,<br />

bei dem die Beschäftigung unter 15 Wochenstunden o<strong>der</strong> <strong>der</strong> Verdienst unter 400 Euro im<br />

Monat liegt.<br />

4.1.4 Entwicklung des Arbeitsmarktes Kultur<br />

In „Kulturberufe <strong>in</strong> Deutschland“ wird angenommen, dass <strong>der</strong> Arbeitsmarkt Kultur bei<br />

abhängig Beschäftigten schrumpfen wird. In den Jahren 1995 bis 2001 waren Wachstumsraten<br />

zu verzeichnen. Die Zahl <strong>der</strong> abhängig Beschäftigten <strong>in</strong> Kulturberufen lag im Jahr<br />

1995 bei 330.000 Arbeitsplätzen, sie stieg bis zum Jahr 2001 auf 351.300 Arbeitsplätze<br />

und schrumpfte von diesem Höchststand auf 332.5000 im Jahr 2004. Dabei ist zu berücksichtigen,<br />

dass für das Jahr 2004 zum Zeitpunkt <strong>der</strong> Veröffentlichung <strong>der</strong> Studie im Herbst<br />

2004 noch ke<strong>in</strong>e abschließende Statistik vorlag.<br />

Die Entwicklung des Arbeitsmarktes Kultur verläuft also parallel zu <strong>der</strong> <strong>der</strong> Kulturf<strong>in</strong>anzierung<br />

(siehe hierzu Kapitel 3.8.1 Kulturf<strong>in</strong>anzierung). Es steht zu erwarten, dass bei weiterh<strong>in</strong><br />

s<strong>in</strong>kenden Kulturetats die Zahl <strong>der</strong> sozialversicherungspflichtig Beschäftigten weiter s<strong>in</strong>ken<br />

wird. Zu berücksichtigen ist ferner, dass sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ke<strong>in</strong><br />

Arbeitsverhältnis mit e<strong>in</strong>em unbefristeten Arbeitsvertrag bedeutet. Befristete Beschäftigungsverhältnisse<br />

wie Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zählen ebenfalls zur sozialversicherungspflichtigen<br />

Beschäftigung. E<strong>in</strong>ige Bereiche <strong>der</strong> kulturellen <strong>Bildung</strong> wie z.B. die soziokulturellen<br />

Zentren hätten sich ohne Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nicht etablieren können.<br />

In diesem Bereich wurde e<strong>in</strong>e große Expertise <strong>in</strong> <strong>der</strong> Nutzung von arbeitsmarktpolitischen<br />

Maßnahmen entwickelt und so mancher aus diesem Kreis hat e<strong>in</strong>e Erwerbskarriere, die aus<br />

e<strong>in</strong>em Wechsel von befristeter Beschäftigung, Arbeitslosigkeit, Arbeitsbeschaffungsmaß-

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