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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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394 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

schaffen werden muss 2 . Darüber h<strong>in</strong>aus hat <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat zu weiteren geplanten<br />

Verän<strong>der</strong>ungen im Urheberrecht Position bezogen so erst jüngst mit e<strong>in</strong>er „Stellungnahme<br />

zur Mitteilung <strong>der</strong> Kommission an den Rat, das Europäische Parlament und Europäischen<br />

Wirtschafts- und Sozialausschuss. Die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten<br />

Schutzrechten im B<strong>in</strong>nenmarkt“ 3 .<br />

Der Deutsche Kulturrat nimmt im Folgenden zu e<strong>in</strong>igen wesentlichen unter den Verbänden<br />

<strong>der</strong> Künstler, <strong>der</strong> Kulture<strong>in</strong>richtungen, <strong>der</strong> Kulturvere<strong>in</strong>e und <strong>der</strong> Kulturwirtschaft<br />

unstreitigen Fragen Stellung. Zu an<strong>der</strong>en wichtigen Punkten, zu denen <strong>in</strong>nerhalb des Deutschen<br />

Kulturrates unterschiedliche Auffassungen bestehen, äußern wir uns hier nicht.<br />

I. Wert <strong>der</strong> Kreativität<br />

Urheber und ausübende Künstler leben von <strong>der</strong> Verwertung ihrer künstlerischen Arbeiten.<br />

Ihre Kreativität bildet die Grundlage für ihren Lebensunterhalt und sie gehören zu den<br />

wichtigen Inhaltslieferanten <strong>der</strong> Informations- und Wissensgesellschaft. Das Urheber- und<br />

Leistungsschutzrecht bietet für Künstler und für die Unternehmen <strong>der</strong> Kulturwirtschaft,<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e Verleger und Produzenten, e<strong>in</strong>en wesentlichen Rechtsrahmen für e<strong>in</strong>e wirtschaftliche<br />

Ausübung ihrer Tätigkeit. Künstlerische Arbeiten haben neben dem wichtigen<br />

ideellen auch e<strong>in</strong>en ökonomischen Wert. Diesen Wert kreativer Leistungen zu schützen,<br />

muss auch im digitalen Zeitalter das wesentliche Anliegen des Urheber- und Leistungsschutzrechts<br />

bleiben.<br />

II. Position des Deutschen Kulturrates zu e<strong>in</strong>zelnen Aspekten des<br />

Urheber- und Leistungsschutzrechtes<br />

1. § 53 UrhG (Vervielfältigung zum privaten Gebrauch)<br />

Der Deutsche Kulturrat begrüßt, dass das Bundesm<strong>in</strong>isterium <strong>der</strong> Justiz se<strong>in</strong>em Vorschlag<br />

gefolgt ist, zunächst abzuwarten, ob sich die mit dem Gesetz zur Regelung des Urheberrechts<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft neu gefassten Regelungen bewähren und die Regelungen<br />

zur privaten Kopie nicht grundsätzlich zu än<strong>der</strong>n.<br />

2 In se<strong>in</strong>er Stellungnahme „Urheber- und Leistungsschutzrecht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“ vom September<br />

1998 hat <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat hervorgehoben, dass für e<strong>in</strong>e positive Entwicklung <strong>der</strong> Informationsgesellschaft<br />

e<strong>in</strong> funktionierendes Urheberrecht unabd<strong>in</strong>gbare Voraussetzung ist. Im Schreiben des Deutschen<br />

Kulturrates an das BMJ vom 24.2.1999 wurde zum „Diskussionsentwurf e<strong>in</strong>es 5. Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung<br />

des Urheberrechtsgesetzes“ ausführlich Stellung bezogen. Dabei wurde betont, dass e<strong>in</strong>e 5. Urheberrechtsnovelle<br />

nicht nur <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> beiden WIPO-Verträge dienen dürfe, son<strong>der</strong>n weitergehende,<br />

dr<strong>in</strong>gende Än<strong>der</strong>ungen des Urheberrechtsgesetzes notwendig s<strong>in</strong>d. Dies gilt unverän<strong>der</strong>t. In <strong>der</strong> Stellungnahme<br />

des Deutschen Kulturrates zum Referentenentwurf für e<strong>in</strong> „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“ hat <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat bereits zu wichtigen Aspekten bei <strong>der</strong>Umsetzung<br />

<strong>der</strong> genannten EU-Richtl<strong>in</strong>ie Stellung bezogen. In <strong>der</strong> Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum<br />

Gesetzesentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung für e<strong>in</strong> „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“<br />

hat <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat, e<strong>in</strong>ige wesentliche Gesichtspunkte zur Umsetzung <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

herausgegriffen und die Regelung weiterer Fragestellungen angemahnt.<br />

3 Die Stellungnahme wurde <strong>in</strong> politik und kultur 4/2004/ S. 24 veröffentlich und kann im Internet unter<br />

http://www.kulturrat.de abgerufen werden.

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