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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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MATERIALIEN 369<br />

Grundlage friedlichen Zusammenlebens und gegenseitigen Verstehens Europa geme<strong>in</strong>sam<br />

zu gestalten.<br />

Kunst und Kultur waren stets verb<strong>in</strong>dende Elemente zwischen den europäischen Staaten. Sie<br />

s<strong>in</strong>d das eigentliche Fundament, auf dem <strong>der</strong> europäische E<strong>in</strong>igungsprozess aufbaut. Auch <strong>in</strong><br />

den Zeiten <strong>der</strong> Konfrontation zwischen West und Ost boten Kunst und Kultur vielfältige<br />

Möglichkeiten des Austausches und <strong>der</strong> Kommunikation über Grenzen. Der kulturelle Austausch<br />

leistet e<strong>in</strong>en wesentlichen Beitrag zum europäischen E<strong>in</strong>igungsprozess und, aufgrund<br />

geme<strong>in</strong>samer Wurzeln, zu e<strong>in</strong>er sich entwickelnden Identität <strong>der</strong> Europäischen Union.<br />

Die Freiheit <strong>der</strong> Kunst, des Wortes und <strong>der</strong> Literatur s<strong>in</strong>d Grundpfeiler <strong>der</strong> demokratischen<br />

Gesellschaft. Dies muss <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er europäischen Verfassung festgeschrieben werden.<br />

Der Deutsche Kulturrat, <strong>der</strong> Spitzenverband <strong>der</strong> Bundeskulturverbände, begrüßt die Initiativen<br />

für e<strong>in</strong>e Europäische Verfassung. E<strong>in</strong>e Europäische Verfassung wird das Zusammenwachsen<br />

Europas stärken. In e<strong>in</strong>er Europäischen Verfassung müssen die grundlegenden<br />

Werte des e<strong>in</strong>igen Europa Ausdruck f<strong>in</strong>den. Darüber h<strong>in</strong>aus sollte sie die europäische Institutionen,<br />

ihre Aufgaben und ihr Zusammenwirken beschreiben.<br />

Die im Jahr 2000 verabschiedete EU-Grundrechtscharta bietet nach Auffassung des Deutschen<br />

Kulturrates e<strong>in</strong>e gute Ausgangsbasis für die Erarbeitung e<strong>in</strong>er Europäischen Verfassung.<br />

Der Deutsche Kulturrat for<strong>der</strong>t jedoch mit Nachdruck die Übernahme <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

Präambel <strong>der</strong> EU-Grundrechtscharta formulierten Grundsätze <strong>der</strong> Würde <strong>der</strong> Person, <strong>der</strong><br />

Freiheit, <strong>der</strong> Gleichheit und <strong>der</strong> Solidarität. Er tritt für die Wahrung <strong>der</strong> kulturellen Eigenständigkeit<br />

<strong>der</strong> Mitgliedsstaaten sowie die Intensivierung <strong>der</strong> Zusammenarbeit und des<br />

Austausches auf dem Gebiet <strong>der</strong> Kultur und <strong>der</strong> kulturellen <strong>Bildung</strong> e<strong>in</strong>.<br />

Die EU-Grundrechtscharta war <strong>der</strong> erste wichtige Schritt auf den Weg zu e<strong>in</strong>er Europäischen<br />

Verfassung. Es darf aber <strong>in</strong> entscheidenden Fragen ke<strong>in</strong> Zurückweichen h<strong>in</strong>ter bereits<br />

besser fundierte Positionen wie zum Beispiel h<strong>in</strong>ter Art. 27 Abs. 2 <strong>der</strong> UN-Menschenrechtserklärung<br />

zum geistigen Eigentum, den Pakt für soziale, ökonomische und kulturelle<br />

Rechte o<strong>der</strong> Art. 2 des Zusatzprotokolls <strong>der</strong> Europäischen Menschenrechtskonvention zur<br />

<strong>Bildung</strong> stattf<strong>in</strong>den.<br />

Der Deutsche Kulturrat for<strong>der</strong>t daher, dass über die EU-Grundrechtscharta h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er<br />

Europäischen Verfassung <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e folgende Aspekte angemessene Berücksichtigung f<strong>in</strong>den:<br />

Recht auf Teilhabe an <strong>der</strong> Kultur,<br />

E<strong>in</strong>beziehung von Verbänden und Nichtregierungsorganisationen <strong>in</strong> europäische Entscheidungsprozesse,<br />

Stärkung <strong>der</strong> Kulturverträglichkeitsklausel,<br />

Me<strong>in</strong>ungs- und Informationsfreiheit sowie Sicherung des Medienpluralismus,<br />

Schutz <strong>der</strong> Urheber und des geistigen Eigentums,<br />

öffentliche För<strong>der</strong>ung von Kunst und Kultur.<br />

Recht auf Teilhabe an <strong>der</strong> Kultur<br />

Europa ruht auf geme<strong>in</strong>samen kulturellen Fundamenten. Es hat auf <strong>der</strong> Grundlage se<strong>in</strong>es<br />

geme<strong>in</strong>schaftlichen kulturellen Erbes vielfältige nationale und regionale kulturelle Ausprägungen<br />

erfahren.<br />

Der Deutsche Kulturrat for<strong>der</strong>t, dass <strong>in</strong> <strong>der</strong> EU-Verfassung das Recht auf Teilhabe an <strong>der</strong><br />

Kultur festgeschrieben wird. <strong>Bildung</strong> setzt Kultur voraus, ebenso erschließt sich die Kultur

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