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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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378 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

· Darüber h<strong>in</strong>aus sieht <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat die Gefahr, dass die EU-Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie<br />

die Gestaltungsmöglichkeiten <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten im Kulturbereich e<strong>in</strong>schränkt.<br />

Da die Europäische Union im Kulturbereich nach Art. 151 EG-Vertrag nur subsidiär<br />

handeln darf, würde e<strong>in</strong>e Anwendung <strong>der</strong> EU-Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie auf den Kulturbereich<br />

diesem Vertragsartikel zuwi<strong>der</strong> laufen. Die Bewahrung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> kulturellen<br />

Vielfalt zählen zu den Grundwerten <strong>der</strong> Europäischen Geme<strong>in</strong>schaft. Neben ihrer<br />

Festschreibung <strong>in</strong> Art. 151 EG-Vertrag s<strong>in</strong>d sie <strong>in</strong> Art. 22 <strong>der</strong> Charta <strong>der</strong> Grundrechte <strong>der</strong><br />

EU verankert und werden <strong>in</strong> <strong>der</strong> von den Mitgliedstaaten <strong>der</strong> Europäischen Union noch<br />

zu ratifizierenden Verfassung an mehreren Stellen zu f<strong>in</strong>den se<strong>in</strong>.<br />

· Ferner muss nach Auffassung des Deutschen Kulturrates bei komplexen freiberuflichen<br />

Dienstleistungen wie z.B. Architekturdienstleistungen das Bestimmungslandpr<strong>in</strong>zip erhalten<br />

bleiben, da nur so anerkannte Qualitätsstandards gesichert werden können.<br />

· Ebenso müssen erreichte Sozialstandards im Kulturbereich fortgelten, da sie wesentliche<br />

Voraussetzung für die Qualität künstlerischer Leistungen s<strong>in</strong>d. Das kulturellen Leben <strong>in</strong><br />

Deutschland zeichnet sich nicht nur durch e<strong>in</strong>e große Quantität und Vielfältigkeit des<br />

kulturellen Angebotes, son<strong>der</strong>n auch durch e<strong>in</strong>e hohe Qualität aus. Diese darf durch die<br />

E<strong>in</strong>führung des Herkunftslandspr<strong>in</strong>zips nicht gefährdet werden.<br />

1.7 Kulturzuständigkeit ist mehr als Kulturför<strong>der</strong>ung! <strong>–</strong><br />

Diskussionspapier des Deutschen Kulturrates zur Entflechtung <strong>der</strong><br />

Kompetenzen von Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

Berl<strong>in</strong>, den 24.06.2004. Im Zuge <strong>der</strong> Debatten <strong>der</strong> „Kommission zur Mo<strong>der</strong>nisierung <strong>der</strong><br />

bundesstaatlichen Ordnung“ (Fö<strong>der</strong>alismuskommission) werden von den Län<strong>der</strong>n sowie<br />

von e<strong>in</strong>zelnen Sachverständigen die Bereiche <strong>Bildung</strong> und Kultur als die Politikfel<strong>der</strong> angeführt,<br />

<strong>in</strong> denen die Zuständigkeit ganz auf die Län<strong>der</strong> übergehen soll. Es wird darauf abgehoben,<br />

dass <strong>Bildung</strong> und Kultur Kernbereiche <strong>der</strong> Eigenstaatlichkeit <strong>der</strong> Län<strong>der</strong> s<strong>in</strong>d und<br />

im S<strong>in</strong>ne e<strong>in</strong>es fö<strong>der</strong>alen Wettbewerbs diese Politikfel<strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Gestaltung <strong>der</strong> Län<strong>der</strong><br />

liegen sollte. Die Kompetenz des Bundes soll auf se<strong>in</strong>e angeblich orig<strong>in</strong>äre Zuständigkeit <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Auswärtigen Kulturpolitik zurückgeführt werden.<br />

Die Län<strong>der</strong> und die Kommunen übernehmen bisher den größten Teil <strong>der</strong> Kulturf<strong>in</strong>anzierung<br />

<strong>in</strong> Deutschland. Hier hat sich <strong>in</strong> den vergangenen Jahrzehnten e<strong>in</strong> lebendiges kulturelles<br />

Leben mit e<strong>in</strong>er jeweiligen regionalen bzw. landesspezifischen Ausprägung entwickelt.<br />

Nicht zuletzt dem Fö<strong>der</strong>alismus ist es unbestritten <strong>–</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> alten Bundesrepublik <strong>–</strong> zu<br />

verdanken, dass Deutschland über e<strong>in</strong>e ausdifferenzierte und breite Kulturlandschaft verfügt.<br />

Ebenso wie die Län<strong>der</strong> und die Kommunen <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie für die kulturelle Infrastruktur<br />

sich verantwortlich zeigen, übernimmt aber auch <strong>der</strong> Bund bereits seit Jahrzehnten<br />

Verantwortung <strong>in</strong> <strong>der</strong> F<strong>in</strong>anzierung von Kulture<strong>in</strong>richtungen und -projekten von nationaler<br />

bzw. überregionaler Bedeutung.<br />

Der Deutsche Kulturrat, <strong>der</strong> Spitzenverband <strong>der</strong> Bundeskulturverbände, beobachtet jedoch<br />

die erneute Diskussion um die Entflechtung <strong>der</strong> Kulturför<strong>der</strong>ung von Bund und Län<strong>der</strong>n<br />

mit erheblicher Sorge.

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