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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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120 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

die als erste auf „E<strong>in</strong>-Euro-Jobs“ zurückgreifen werden. Erste Tendenzen s<strong>in</strong>d hier bereits zu<br />

erkennen. Demgegenüber sche<strong>in</strong>en „E<strong>in</strong>-Euro-Jobs“ <strong>in</strong> Theatern e<strong>in</strong>e untergeordnete Rolle<br />

zu spielen.<br />

4.1.5 Soziale Sicherung<br />

Prekäre Beschäftigungsverhältnisse bedeuten auf mittlere und längere Sicht auch e<strong>in</strong>e unsichere<br />

soziale Absicherung. Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte s<strong>in</strong>d über die „normale“<br />

Sozialversicherung kranken-, renten-, pflege- und arbeitslosenversichert. Die Verän<strong>der</strong>ungen<br />

<strong>in</strong> den sozialen Sicherungssystemen wie die Absenkung des Rentenniveaus, die verkürzte<br />

Anrechnung von Ausbildungszeiten, die E<strong>in</strong>führung <strong>der</strong> so genannten „Riester-Rente“<br />

usw. betreffen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte im Bereich <strong>der</strong> kulturellen <strong>Bildung</strong><br />

ebenso wie <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en beruflichen Fel<strong>der</strong>n.<br />

Sorge h<strong>in</strong>sichtlich <strong>der</strong> Altersabsicherung machen sich die selbstständigen Künstler. Künstler<br />

und Kulturpädagogen s<strong>in</strong>d seit dem 01.01.1983 <strong>in</strong> <strong>der</strong> Künstlersozialkasse pflichtversichert.<br />

Die Versicherung erstreckt sich bei ihnen auf die Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung.<br />

Als Selbstständige zahlen sie ke<strong>in</strong>e Beiträge <strong>in</strong> die Arbeitslosenversicherung e<strong>in</strong>.<br />

Die Versicherten tragen, wie Arbeitnehmer, 50% <strong>der</strong> Beiträge. Die an<strong>der</strong>en 50% werden zu<br />

20% von e<strong>in</strong>em Bundeszuschuss abgedeckt und zu 30% von den Verwertern künstlerischer<br />

Leistungen also Theatern, Musikschulen, Galerien usw. erbracht. Verwerter künstlerischer<br />

Leistungen ist, wer mehr als drei Mal im Jahr mit freiberuflichen Künstler und Publizisten<br />

zusammenarbeitet. Die Künstlersozialabgabe ist für diese Verwerter, ähnlich den Sozialversicherungsbeiträgen<br />

für abhängig Beschäftigte, e<strong>in</strong>e Pflichtabgabe. Die Künstlersozialabgabe<br />

wird jährlich neu festgelegt. Der Abgabesatz beträgt im Jahr 2005 5,8%, d.h. 5,8%<br />

müssen an Künstlersozialabgabe auf die an Künstler und Publizisten gezahlten Honorare<br />

als Abgabe an die Künstlersozialkasse entrichtet werden. Mit <strong>der</strong> Reform des Künstlersozialversicherungsgesetzes<br />

im Jahr 2000 wurden Musikvere<strong>in</strong>e weitgehend aus <strong>der</strong> Abgabepflicht<br />

ausgenommen.<br />

Das Durchschnittse<strong>in</strong>kommen <strong>der</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong> Künstlersozialkasse Versicherten betrug im Jahr<br />

2003 rd. 11.100 Euro. Bei e<strong>in</strong>em solch ger<strong>in</strong>gen E<strong>in</strong>kommen werden auch nur kle<strong>in</strong>e Beiträge<br />

<strong>in</strong> die Rentenversicherung e<strong>in</strong>bezahlt. Ebenso ist es bei e<strong>in</strong>em so ger<strong>in</strong>gen E<strong>in</strong>kommen<br />

schwer noch e<strong>in</strong>e zusätzliche private Altersvorsorge zu treffen. Es ist also anzunehmen,<br />

dass e<strong>in</strong> großer Teil <strong>der</strong> heute <strong>in</strong> <strong>der</strong> Künstlersozialkasse Versicherten im Alter von Altersarmut<br />

betroffen se<strong>in</strong> wird. Das gilt beson<strong>der</strong>s für jene Generation an Versicherten, die bereits<br />

<strong>in</strong> jungen Jahren Mitglied <strong>der</strong> Künstlersozialversicherung wurde und zwischenzeitlich nicht<br />

abhängig beschäftigt war.<br />

Auch <strong>in</strong> E<strong>in</strong>richtungen <strong>der</strong> kulturellen <strong>Bildung</strong> werden Honorarkräfte, die <strong>in</strong> <strong>der</strong> Künstlersozialversicherung<br />

versichert s<strong>in</strong>d, beschäftigt. Die Beschäftigung von Honorarkräften ist<br />

e<strong>in</strong>erseits zum e<strong>in</strong>en geboten, weil auf Grund <strong>der</strong> teilweise erfor<strong>der</strong>lichen spezifischen Qualifikationen<br />

nicht für jeden Bereich sozialversicherungspflichtig Beschäftigte e<strong>in</strong>gestellt<br />

werden können. Zugleich ist aber auch nicht von <strong>der</strong> Hand zu weisen, dass teilweise statt<br />

sozialversicherungspflichtig Beschäftigten Honorarkräfte beschäftigt werden, um die Kosten<br />

zu senken. Die letztgenannte Tendenz ist <strong>in</strong> <strong>der</strong> jüngsten Zeit vermehrt zu beobachten.<br />

Noch prekärer ist die Situation <strong>der</strong> Selbstständigen <strong>in</strong> Kulturberufen, die nicht Mitglied <strong>der</strong><br />

Künstlersozialversicherung werden können und sich daher privat krankenversichern sowie<br />

e<strong>in</strong>e eigenständige Alterssicherung aufbauen müssen. Es steht angesichts <strong>der</strong> Daten aus <strong>der</strong>

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