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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 71<br />

tige Zusatz<strong>in</strong>formationen. Diese wenigen Beispiele belegen, dass Bürgerschaftliches Engagement<br />

im Bereich <strong>der</strong> kulturellen <strong>Bildung</strong> nicht erst erfunden werden muss, son<strong>der</strong>n e<strong>in</strong><br />

konstitutives Element ist.<br />

Bürgerschaftliches Engagement <strong>in</strong> <strong>der</strong> kulturellen <strong>Bildung</strong> geht weit über die sehr wichtige<br />

und zahlenmäßig bedeutsame Arbeit <strong>der</strong> Laienmusikverbände h<strong>in</strong>aus. In allen künstlerischen<br />

Sparten s<strong>in</strong>d bürgerschaftlich Engagierte aktiv und sichern so die Infrastruktur kultureller<br />

<strong>Bildung</strong>. In se<strong>in</strong>er Stellungnahme „Bürgerschaftliches Engagement <strong>in</strong> <strong>der</strong> Kultur<br />

stärken! <strong>–</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für bürgerschaftlich Aktive verbessern“ (siehe Teil D) benennt<br />

<strong>der</strong> Deutsche Kulturrat exemplarisch e<strong>in</strong>ige Arbeitsfel<strong>der</strong> von bürgerschaftlich Aktiven.<br />

2.5.1 Steuerrecht<br />

Die <strong>in</strong> <strong>der</strong> 14. Legislaturperiode arbeitende Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags<br />

„Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagement“ hat zum Ende <strong>der</strong> 14. Legislaturperiode<br />

im Juni 2002 ihren Abschlussbericht vorgelegt, <strong>der</strong> neben e<strong>in</strong>er Bestandsaufnahme zum<br />

bürgerschaftlichen Engagement konkrete Handlungsempfehlungen an den Gesetzgeber zur<br />

Verbesserung <strong>der</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für bürgerschaftliches Engagement enthält. E<strong>in</strong><br />

wichtiges Ergebnis <strong>der</strong> Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“<br />

ist, dass die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen zumeist für alle Bereiche Bürgerschaftlichen Engagements<br />

gleichermaßen gelten. Verän<strong>der</strong>ungen <strong>der</strong> Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für Bürgerschaftliches<br />

Engagement wirken sich also auch auf den Kulturbereich aus.<br />

Noch <strong>in</strong> <strong>der</strong> 14. Legislaturperiode wurde die so genannte Übungsleiterpauschale erhöht<br />

und auf so genannte Betreuer ausgeweitet. Zuvor galt e<strong>in</strong> Betrag von DM 2.400 im Jahr,<br />

den bürgerschaftlich Aktive als Aufwandsentschädigung steuerfrei erhalten konnten. Im<br />

Kulturbereich konnte auf Grund <strong>der</strong> E<strong>in</strong>schränkung auf Übungsleiter diese Pauschale vor<br />

allem von Aktiven aus dem Musikbereich <strong>in</strong> Anspruch genommen werden. Im Jahr 2001<br />

wurde <strong>der</strong> Betrag auf 3.600 DM erhöht und <strong>der</strong> Kreis <strong>der</strong> Begünstigten auf Betreuer ausgedehnt.<br />

Dieser <strong>in</strong>terpretationsfähige Begriff erlaubt es auch Bürgerschaftlich Aktiven aus<br />

an<strong>der</strong>en Sparten, den Steuerfreibetrag <strong>in</strong> Anspruch zu nehmen.<br />

Die Enquete-Kommission des Deutschen Bundestags „Zukunft des Bürgerschaftlichen<br />

Engagements“ hat darüber h<strong>in</strong>aus <strong>in</strong> ihren Handlungsempfehlungen dem Gesetzgeber<br />

empfohlen, e<strong>in</strong>e allgeme<strong>in</strong>e Aufwandspauschale für Bürgerschaftliches Engagement e<strong>in</strong>zuführen,<br />

die je<strong>der</strong> Aktive bei se<strong>in</strong>er Steuererklärung ohne Nachweis von Belegen aufführen<br />

kann. Als Betrag wurden ca. 500,— Euro im Jahr angedacht. Diese Aufwandspauschale<br />

sollte e<strong>in</strong> Teil <strong>der</strong> Anerkennungskultur für Bürgerschaftliches Engagements se<strong>in</strong> (siehe hierzu<br />

Kapitel Qualifizierung). Die Pauschale sollte zu e<strong>in</strong>em Abbau an Bürokratie führen.<br />

Ebenso hat die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen Engagements“ vorgeschlagen,<br />

die Freibetragsgrenzen für wirtschaftliche Geschäftsbetriebe von geme<strong>in</strong>nützigen<br />

Vere<strong>in</strong>en anzuheben. Wenn <strong>der</strong>zeit die E<strong>in</strong>nahmen e<strong>in</strong>schließlich Umsatzsteuer des<br />

wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs 30.678 Euro nicht übersteigen, unterliegen diese wirtschaftlichen<br />

Geschäftsbetriebe nicht <strong>der</strong> Körperschaftssteuer o<strong>der</strong> Gewerbesteuer. Die<br />

Höchstgrenze wurde 1990, damals mit dem DM-Betrag von 60.000,<strong>–</strong> DM, e<strong>in</strong>geführt.<br />

E<strong>in</strong>e Anpassung fand seither nicht statt. Die Enquete-Kommission „Zukunft des Bürgerschaftlichen<br />

Engagements“ for<strong>der</strong>t die Anpassung <strong>der</strong> Grenze auf 40.000,<strong>–</strong> Euro und danach<br />

e<strong>in</strong>e fortlaufende Anpassung entsprechend <strong>der</strong> Inflationsrate. Insbeson<strong>der</strong>e aus dem Laien-

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