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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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70 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

Die kulturelle <strong>Bildung</strong> wird <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Erwachsenenbildungsgesetzen als <strong>Bildung</strong>sbereich<br />

ausdrücklich genannt, <strong>in</strong> an<strong>der</strong>en kann zum<strong>in</strong>dest implizit e<strong>in</strong> Konnex zur kulturellen <strong>Bildung</strong><br />

hergestellt werden. Hervorzuheben ist, dass e<strong>in</strong>zig und alle<strong>in</strong> Baden-Württemberg<br />

die Bibliotheken als Teilbereich <strong>der</strong> Erwachsenenbildung gesetzlich verankert. Herauszustellen<br />

ist ferner, dass <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Bundeslän<strong>der</strong>n so z.B. Baden-Württemberg die kreative<br />

Freizeitgestaltung ausdrücklich nicht als Weiterbildung angesehen wird, woh<strong>in</strong>gegen an<strong>der</strong>e<br />

Bundeslän<strong>der</strong> so z.B. Hessen die Qualifizierung für das Ehrenamt explizit zur Weiterbildung<br />

h<strong>in</strong>zurechnen. Die <strong>in</strong>terkulturelle <strong>Bildung</strong> wird ebenso <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen Erwachsenenbildungsgesetzes<br />

ausdrücklich als <strong>Bildung</strong>sbereich genannt. In se<strong>in</strong>er Stellungnahme „Kultur<br />

als Dase<strong>in</strong>svorsorge“ for<strong>der</strong>t <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat die Verankerung von Kultur <strong>in</strong> allen<br />

Erwachsenenbildungsgesetzen <strong>der</strong> Län<strong>der</strong>. Damit wird <strong>der</strong> gleichwertige Stellenwert <strong>der</strong><br />

kulturellen <strong>Bildung</strong> mit <strong>der</strong> politischen <strong>Bildung</strong> unterstrichen und kulturelle <strong>Bildung</strong> als<br />

<strong>Bildung</strong>sbereich explizit anerkannt.<br />

Kulture<strong>in</strong>richtungen werden trotz ihres eigenen Verständnisses als Kultur- und als <strong>Bildung</strong>se<strong>in</strong>richtungen<br />

zumeist <strong>in</strong> den Erwachsenenbildungsgesetzen nicht genannt. In <strong>der</strong> Durchführungsbestimmung<br />

des Erwachsenenbildungsgesetzes von Baden-Württemberg <strong>der</strong> Weiterbildungscharakter<br />

von Kulture<strong>in</strong>richtungen im S<strong>in</strong>ne des Gesetzes verne<strong>in</strong>t.<br />

2.4.4 Zusammenfassung<br />

In den landesgesetzlichen Regelungen sowie schriftlich fixierten Vorhaben konkretisieren<br />

sich die Rahmenbed<strong>in</strong>gungen für kulturelle <strong>Bildung</strong>. Die Zusammenstellungen zur Elementarbildung,<br />

zur Ganztagsschule sowie zur Erwachsenenbildung haben gezeigt, dass bei<br />

vielen Übere<strong>in</strong>stimmungen auch deutliche Unterschiede zwischen e<strong>in</strong>zelnen Län<strong>der</strong>n zu<br />

erkennen s<strong>in</strong>d. Die Län<strong>der</strong> beanspruchen die Kultur- und die <strong>Bildung</strong>spolitik als Kernbereich<br />

ihrer Eigenstaatlichkeit. Sie werden diesem Anspruch <strong>in</strong>sofern gerecht, als dass sie<br />

tatsächlich die <strong>Bildung</strong>spolitik sehr unterschiedlich ausgestalten.<br />

Der Deutsche Kulturrat for<strong>der</strong>t <strong>in</strong> se<strong>in</strong>en Stellungnahmen, dass <strong>in</strong> allen Län<strong>der</strong>n kulturelle<br />

<strong>Bildung</strong> e<strong>in</strong>e wichtige Rolle spielen muss. Konkret heißt dies u.a. die Verankerung kultureller<br />

<strong>Bildung</strong> <strong>in</strong> allen Erwachsenenbildungsgesetzen.<br />

2.5 Bürgerschaftliches Engagement und kulturelle <strong>Bildung</strong><br />

<strong>Kulturelle</strong> <strong>Bildung</strong> f<strong>in</strong>det nicht alle<strong>in</strong> <strong>in</strong> staatlicher Verantwortung statt. Das Bürgerschaftliche<br />

Engagement ist e<strong>in</strong> wichtiger Träger kultureller <strong>Bildung</strong>. E<strong>in</strong> Blick <strong>in</strong> die Geschichte<br />

des Bürgerschaftlichen Engagements im Kulturbereich lehrt, dass Bürgerschaftliches Engagement<br />

oftmals beides verband: <strong>Bildung</strong>s- und Kulturanspruch. Oftmals gepaart mit aufklärerischem<br />

Impetus. Die Lesegesellschaften dienten zur Verbreitung „guter Literatur“,<br />

zum geistigen Austausch aber auch zu <strong>Bildung</strong>szwecken. Kunstvere<strong>in</strong>e ermöglichten jungen<br />

Künstler<strong>in</strong>nen und Künstlern den Marktzugang, waren Orte <strong>der</strong> kulturellen Repräsentation<br />

e<strong>in</strong>es erstarkenden Bürgertums und verfolgten zugleich die <strong>Bildung</strong> im Bereich <strong>der</strong><br />

bildenden Kunst. Die Freien Volksbühnen als Theaterbesucherorganisation, die ihre Wurzeln<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Arbeiterbewegung haben, ermöglichten Arbeitern, die ansonsten ke<strong>in</strong>en Zugang<br />

zum Theater hatten, den Theaterbesuch und boten mit ihren E<strong>in</strong>führungsveranstaltungen,<br />

Begleitheften und Begleitprogrammen den „unerfahrenen“ Theaterbesuchern wich-

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