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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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MATERIALIEN 389<br />

o<strong>der</strong> das geme<strong>in</strong>same Musizieren. Nicht von ungefähr wird daher <strong>in</strong> vielen Vere<strong>in</strong>en die<br />

For<strong>der</strong>ung nach Verwaltungsvere<strong>in</strong>fachung laut. Fortbildung bedeutet für die Aktiven aber<br />

mehr als den Erwerb von Qualifikationen. Die Teilnahmemöglichkeit an Fortbildungsveranstaltungen<br />

ist für sie zugleich e<strong>in</strong>e Anerkennung ihres Bürgerschaftlichen Engagements.<br />

Neben Qualifizierungsmaßnahmen <strong>der</strong> Bürgerschaftlich Engagierten darf die Anfor<strong>der</strong>ung<br />

an die Fortbildung von hauptamtlichen Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter nicht vergessen<br />

werden. Indem sich Kulture<strong>in</strong>richtungen vermehrt Bürgerschaftlich Engagierten öffnen,<br />

verän<strong>der</strong>t sich das Anfor<strong>der</strong>ungsprofil an die hauptamtlichen Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter.<br />

Damit Bürgerschaftlich Engagierte <strong>in</strong> Kulture<strong>in</strong>richtungen zu bei<strong>der</strong>lei Nutzen mitarbeiten<br />

können, müssen die hauptamtlichen Mitarbeiter<strong>in</strong>nen und Mitarbeiter ohne Angst<br />

vor <strong>der</strong> eigenen Deprofessionalisierung mit Selbstbewusstse<strong>in</strong> zur Zusammenarbeit weitergebildet<br />

werden.<br />

Um das bürgerschaftliche Engagement zu stärken und auszubauen, bedarf es <strong>der</strong> geme<strong>in</strong>samen<br />

Kräfte von Bund, Län<strong>der</strong>n, Kommunen, Verbänden und Vere<strong>in</strong>en. Denn nur im Zusammenspiel<br />

von engagementfreundlichen Rahmenbed<strong>in</strong>gungen, e<strong>in</strong>er weiterentwickelten<br />

Anerkennungskultur und dem Willen aller Beteiligten, kann das bürgerschaftliche Engagement<br />

und die Bürgerbeteiligung partnerschaftlich gestaltet werden.<br />

1.10 Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zur Vorbereitung<br />

e<strong>in</strong>es Zweiten Gesetzes zur Regelung des Urheberrechts <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Informationsgesellschaft („Zweiter Korb“)*<br />

Berl<strong>in</strong>, den 11.12.2003. Der Deutsche Kulturrat, <strong>der</strong> Spitzenverband <strong>der</strong> Bundeskulturverbände,<br />

begrüßt, dass die Bundesregierung mit dem „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts<br />

<strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“ die im Mai 2001 verabschiedete „EU-Richtl<strong>in</strong>ie<br />

zum Urheberrecht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“ zeitnah <strong>in</strong> deutsches Recht umgesetzt<br />

hat. Das Gesetz zur Regelung des Urheberrechts <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft trat am<br />

13.09.2003 <strong>in</strong> Kraft.<br />

* In se<strong>in</strong>er Stellungnahme „Urheber- und Leistungsschutzrecht <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“ vom September<br />

1998 hat <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat hervorgehoben, dass für e<strong>in</strong>e positive Entwicklung <strong>der</strong> Informationsgesellschaft<br />

e<strong>in</strong> funktionierendes Urheberrecht unabd<strong>in</strong>gbare Voraussetzung ist. Im Schreiben des Deutschen Kulturrates<br />

an das BMJ vom 24.2.1999 wurde zum „Diskussionsentwurf e<strong>in</strong>es 5. Gesetzes zur Än<strong>der</strong>ung des Urheberrechtsgesetzes“<br />

ausführlich Stellung bezogen. Dabei wurde betont, dass e<strong>in</strong>e 5. Urheberrechtsnovelle nicht<br />

nur <strong>der</strong> Umsetzung <strong>der</strong> beiden WIPO-Verträge dienen dürfe, son<strong>der</strong>n weitergehende, dr<strong>in</strong>gende Än<strong>der</strong>ungen<br />

des Urheberrechtsgesetzes notwendig s<strong>in</strong>d. Dies gilt unverän<strong>der</strong>t. In <strong>der</strong> Stellungnahme des Deutschen Kulturrates<br />

zum Referentenentwurf für e<strong>in</strong> „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“<br />

hat <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat bereits zu wichtigen Aspekten bei Umsetzung <strong>der</strong> genannten EU-Richtl<strong>in</strong>ie Stellung<br />

bezogen. In <strong>der</strong> Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Gesetzesentwurf <strong>der</strong> Bundesregierung für<br />

e<strong>in</strong> „Gesetz zur Regelung des Urheberrechts <strong>in</strong> <strong>der</strong> Informationsgesellschaft“ hat <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat, e<strong>in</strong>ige<br />

wesentliche Gesichtspunkte zur Umsetzung <strong>der</strong> EU-Richtl<strong>in</strong>ie herausgegriffen und die Regelung weiterer Fragestellungen<br />

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