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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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26 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

(4) Die Union trägt bei ihrer Tätigkeit aufgrund an<strong>der</strong>er Bestimmungen <strong>der</strong> Verfassung<br />

den kulturellen Aspekten Rechnung, <strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e zur Wahrung und För<strong>der</strong>ung <strong>der</strong> Vielfalt<br />

ihrer Kulturen.<br />

(5) Als Beitrag zur Verwirklichung <strong>der</strong> Ziele dieses Artikels<br />

a) werden durch Europäisches Gesetz o<strong>der</strong> Rahmengesetz unter Ausschluss jeglicher Harmonisierung<br />

<strong>der</strong> Rechtsvorschriften <strong>der</strong> Mitgliedstaaten För<strong>der</strong>maßnahmen festgelegt.<br />

Es wird nach Anhörung des Ausschusses <strong>der</strong> Regionen erlassen;<br />

b) gibt <strong>der</strong> Rat auf Vorschlag <strong>der</strong> Kommission Empfehlungen ab.<br />

Die e<strong>in</strong>deutige Verortung <strong>der</strong> Kultur- und <strong>Bildung</strong>spolitik <strong>in</strong> die Zuständigkeit <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten<br />

ist beson<strong>der</strong>s wichtig, wenn es um Maßnahmen geht, die zwar im Bereich <strong>der</strong><br />

Handels- o<strong>der</strong> Wettbewerbspolitik angesiedelt s<strong>in</strong>d, aber Auswirkungen auf den <strong>Bildung</strong>so<strong>der</strong><br />

Kulturbereich haben. Die bereits erwähnte Kulturverträglichkeitsklausel, d.h. dass die<br />

Kultur durch an<strong>der</strong>e Politiken ke<strong>in</strong>en Schaden nehmen darf, war bereits im Vertrag von<br />

Maastricht festgelegt, wurde im Vertrag von Amsterdam fortgeschrieben und f<strong>in</strong>det sich<br />

nun <strong>in</strong> <strong>der</strong> geplanten Europäischen Verfassung verankert. Lei<strong>der</strong> ist die Kulturverträglichkeitsprüfung<br />

bis dato e<strong>in</strong> recht stumpfes Schwert. So s<strong>in</strong>d bislang noch ke<strong>in</strong>e Ausnahmen<br />

für den Kulturbereich <strong>in</strong> <strong>der</strong> geplanten EU-Dienstleistungsrichtl<strong>in</strong>ie vorgesehen, obwohl<br />

diese mit dem Verweis auf die Zuständigkeit <strong>der</strong> Mitgliedsstaaten <strong>in</strong> <strong>Bildung</strong>s- und Kulturfragen<br />

durchaus möglich gewesen wären. Mit Blick auf <strong>in</strong>ternationale Verhandlungen bei<br />

denen, wie bei den GATS-Verhandlungen die EU das Verhandlungsmandat für die Mitgliedsstaaten<br />

hat, ist es daher wichtig, die politische Wahrnehmung <strong>der</strong> Kulturverträglichkeitsklausel<br />

e<strong>in</strong>zufor<strong>der</strong>n.<br />

2.2.2 Europäische Kulturför<strong>der</strong>ung<br />

Die ergänzende Funktion <strong>der</strong> Europäischen Union <strong>in</strong> Fragen <strong>der</strong> Kulturför<strong>der</strong>ung im Entwurf<br />

<strong>der</strong> Europäischen Verfassung deckt sich mit den entsprechenden Artikeln im Vertrag<br />

von Maastricht und dem Amsterdamer Vertrag. Sie wirken sich konkret <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em nur schmalen<br />

Budget für die Kulturför<strong>der</strong>programme und enger För<strong>der</strong>richtl<strong>in</strong>ien aus. Derzeit gilt<br />

das Programm KULTUR 2000, das die vorherigen spartenspezifischen Programme Kaleidoskop,<br />

Raphael und Ariane ablöste.<br />

Im Rahmen <strong>der</strong> Neustrukturierung aller För<strong>der</strong>programme wird <strong>der</strong>zeit das Nachfolgeprogramm<br />

KULTUR 2007 entwickelt. Der Deutsche Kulturrat hat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Stellungnahme<br />

„Stellungnahme des Deutschen Kulturrates zum Vorschlag <strong>der</strong> Europäischen Kommission<br />

für e<strong>in</strong>en Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über das Programm „Kultur<br />

2007“ (2007 <strong>–</strong> 2013)“ (siehe Teil D) e<strong>in</strong>e dr<strong>in</strong>gende Aufstockung <strong>der</strong> Mittel für das<br />

Kulturför<strong>der</strong>programm gefor<strong>der</strong>t. Ebenfalls hebt <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat darauf ab, dass<br />

auch kle<strong>in</strong>ere Organisationen die Möglichkeit haben müssen, an dem Programm zu partizipieren<br />

und daher <strong>der</strong> För<strong>der</strong>m<strong>in</strong>destbetrag gesenkt werden muss. Gerade Organisationen<br />

<strong>der</strong> kulturellen <strong>Bildung</strong> erreichen mit ihren Maßnahmen oftmals e<strong>in</strong>en erheblichen europäischen<br />

Mehrwert und tragen zur Integration bei, können aber auf Grund ger<strong>in</strong>ger Eigenmittel<br />

nur kle<strong>in</strong>ere Projekte durchführen. Darüber h<strong>in</strong>aus wäre es für solche Projektträger<br />

wichtig, dass die gesamte För<strong>der</strong>summe während des Projektes ausgezahlt wird und nicht <strong>–</strong>

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