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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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20 KULTURELLE BILDUNG UND BILDUNGSREFORM<br />

D.h. sowohl <strong>der</strong> Kulturbereich als auch <strong>der</strong> <strong>Bildung</strong>sbereich, mith<strong>in</strong> auch das Schnittfeld kulturelle<br />

<strong>Bildung</strong>, werden vom GATS-Abkommen erfasst. In e<strong>in</strong>em jüngst erschienenen Rechtsgutachten<br />

„Auswirkungen des GATS auf Instrumente <strong>der</strong> Kulturpolitik und Kulturför<strong>der</strong>ung <strong>in</strong><br />

Deutschland“, das im Auftrag <strong>der</strong> Deutschen UNESCO-Kommission von Prof. Dr. Markus<br />

Krajewski, Universität Potsdam, erstellt wurde, wird herausgearbeitet, dass Kunst, Kultur und<br />

<strong>Bildung</strong> von <strong>der</strong> Welthandelsorganisationen als Dienstleistungen e<strong>in</strong>geordnet werden und dem<br />

GATS unterliegen. E<strong>in</strong>er <strong>der</strong> Kernsätze <strong>der</strong> Studie lautet: „Grenzüberschreitende Angebote und<br />

Nachfragen nach Kulturdienstleistungen s<strong>in</strong>d unter welthandelsrechtlichen Gesichtspunkten<br />

als Handel mit Dienstleistungen e<strong>in</strong>zuordnen. ... Die Bereithaltung kultureller Angebote durch<br />

die öffentlichen Hände e<strong>in</strong>schließlich <strong>der</strong> öffentlich-rechtlichen Körperschaften wird also grundsätzlich<br />

nicht vom Anwendungsbereich des GATS ausgenommen.“<br />

Damit s<strong>in</strong>d auch jene Positionen nicht mehr haltbar, <strong>in</strong> denen vertreten wurde, alle<strong>in</strong> auf<br />

Grund <strong>der</strong> Zusicherung <strong>der</strong> Kunstfreiheit könne <strong>der</strong> Kulturbereich nicht unter das GATS-<br />

Abkommen fallen. Jede Musikschule, jede Jugendkunstschule, jedes Museum, jedes Theater<br />

könnte also <strong>in</strong> die Folgen <strong>der</strong> Liberalisierung e<strong>in</strong>bezogen werden. E<strong>in</strong>e staatliche För<strong>der</strong>ung<br />

<strong>der</strong> E<strong>in</strong>richtungen wäre zwar nach wie vor möglich. Jedoch könnte je<strong>der</strong> ausländische<br />

Anbieter, <strong>der</strong> aus e<strong>in</strong>em Land stammt, das <strong>der</strong> WTO beigetreten ist, bei e<strong>in</strong>em Angebot,<br />

das <strong>in</strong> Deutschland unterbreitet wird, Anspruch auf die För<strong>der</strong>ung erheben. Daher ersche<strong>in</strong>t<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e <strong>der</strong> <strong>Bildung</strong>sbereich für manche WTO-Mitgliedsstaaten als <strong>in</strong>teressanter<br />

Liberalisierungssektor, da <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen WTO-Mitgliedsstaaten e<strong>in</strong> hoher Anteil privatwirtschaftlicher<br />

<strong>Bildung</strong>se<strong>in</strong>richtungen besteht, die auf an<strong>der</strong>e Märkte <strong>–</strong> mit günstigen<br />

Konditionen <strong>–</strong> drängen möchten.<br />

Darüber h<strong>in</strong>aus besteht von Seiten e<strong>in</strong>er Reihe von Staaten e<strong>in</strong> ganz beson<strong>der</strong>es Interesse an<br />

e<strong>in</strong>er Liberalisierung <strong>der</strong> Kommunikationsdienstleistungen und hier beson<strong>der</strong>s an <strong>der</strong> Unterkategorie<br />

<strong>der</strong> audiovisuellen Dienstleistungen. Hier existieren sowohl attraktive Märkte als<br />

auch große Unternehmen mit e<strong>in</strong>em entsprechenden Expansionsdruck sowie, nicht zu vergessen,<br />

zum<strong>in</strong>dest <strong>in</strong> e<strong>in</strong>igen WTO-Mitgliedsstaaten wie den Mitglie<strong>der</strong>n <strong>der</strong> Europäischen<br />

Union, nicht unerhebliche Subventionen zur Stärkung <strong>der</strong> heimischen Märkte. Fallen diese<br />

Märkte unter das GATS-Regime müssen ausländischen Anbietern dieselben Subventionen<br />

gewährt werden wie den <strong>in</strong>ländischen. Das wäre <strong>in</strong> Deutschland und auch <strong>in</strong> Europa das<br />

endgültige Aus <strong>der</strong> Subventionierung <strong>der</strong> heimischen Filmwirtschaft. Der europäische Film<br />

würde wahrsche<strong>in</strong>lich über kurz o<strong>der</strong> lang gegenüber <strong>der</strong> kapitalkräftigen US-amerikanischen<br />

Film<strong>in</strong>dustrie nur noch e<strong>in</strong> Schattendase<strong>in</strong> führen.<br />

Bislang hat die Europäische Kommission noch ke<strong>in</strong>e Liberalisierungsangebote im audiovisuellen<br />

Bereich und im Kulturbereich <strong>in</strong> den laufenden GATS-Verhandlungen gemacht.<br />

Der Verhandlungsführer <strong>der</strong> bis zum November 2004 amtierenden EU-Kommission Pascal<br />

Lamy war als Franzose gegenüber Ausnahmeregelungen für den Kulturbereich sehr offen<br />

und hat dem Deutschen Kulturrat <strong>in</strong> e<strong>in</strong>em persönlichen Gespräch zugesichert, dass<br />

die EU-Kommission ke<strong>in</strong>e Angebote im Kulturbereich machen und ebenso ke<strong>in</strong>e For<strong>der</strong>ungen<br />

erheben wird. Es bleibt abzuwarten, ob se<strong>in</strong> Nachfolger <strong>der</strong> Brite Peter Mendelson<br />

ebenso offen für Ausnahmen ist. Geme<strong>in</strong>h<strong>in</strong> vertreten die Briten e<strong>in</strong>e weitaus liberalisierungsfreundlichere<br />

Politik als die Franzosen. Auch wird sich zeigen, wie sehr sich die Bundesregierung<br />

für entsprechende Ausnahmeregelungen stark machen wird.<br />

Im Vorfeld <strong>der</strong> M<strong>in</strong>isterrunde von Dohar (2001) hat <strong>der</strong> Deutsche Kulturrat vor e<strong>in</strong>er<br />

Liberalisierung des Kultur- und Medienbereiches gewarnt. Die bereits e<strong>in</strong>gegangen Liberalisierungsverpflichtungen<br />

im <strong>Bildung</strong>sbereich, von denen das öffentliche Schulwesen aus-

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