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Kulturelle Bildung in der Bildungsreformdiskussion – Konzeption ...

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RAHMENBEDINGUNGEN KULTURELLER BILDUNG 69<br />

Erstausbildung. Soweit die außerschulische Jugendbildung nicht an<strong>der</strong>weitig rechtlich geregelt<br />

ist, gehört sie zur Weiterbildung im S<strong>in</strong>ne dieses Gesetzes. Sie umfaßt gleichrangig die<br />

Bereiche <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en, <strong>der</strong> politischen und <strong>der</strong> beruflichen Weiterbildung.<br />

Thür<strong>in</strong>gen<br />

Bereits <strong>in</strong> <strong>der</strong> Präambel des „Thür<strong>in</strong>ger Erwachsenenbildungsgesetzes“ <strong>in</strong> <strong>der</strong> Fassung vom<br />

August 2003 wird auf die Bedeutung kulturellen <strong>Bildung</strong> e<strong>in</strong>gegangen. Dieses wird <strong>in</strong> § 1<br />

konkretisiert:<br />

Präambel<br />

Die Erwachsenenbildung dient <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en, politischen, kulturellen, künstlerischen und<br />

beruflichen <strong>Bildung</strong>. Die allgeme<strong>in</strong>e Erwachsenenbildung soll das selbständige und verantwortliche<br />

Urteil för<strong>der</strong>n und zur geistigen Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung anregen. Dabei sollen<br />

<strong>in</strong>sbeson<strong>der</strong>e den Eltern Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt und ihr Verantwortungsbewusstse<strong>in</strong><br />

und die reflektierende Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung mit den Erziehungs- und Beziehungsaufgaben<br />

gestärkt werden. Die kulturelle Erwachsenenbildung soll zur Ause<strong>in</strong>an<strong>der</strong>setzung<br />

mit <strong>der</strong> eigenen Kultur befähigen, <strong>der</strong> Identitätsf<strong>in</strong>dung dienen und zum Erhalt wichtiger<br />

kultureller Werte beitragen. Die politische Erwachsenenbildung soll die Fähigkeit und Bereitschaft<br />

för<strong>der</strong>n, politische und gesellschaftliche Zusammenhänge zu beurteilen sowie die<br />

Bereitschaft wecken, Aufgaben <strong>in</strong> Staat und Gesellschaft wahrzunehmen. Dabei sollen Maßnahmen<br />

<strong>der</strong> Erwachsenenbildung das Verständnis zwischen den Bundeslän<strong>der</strong>n und zwischen<br />

den Nationen för<strong>der</strong>n sowie Kontakte ihrer Bewohner herstellen helfen. Die künstlerische<br />

<strong>Bildung</strong> erweitert die ästhetische Urteilsfähigkeit, regt die kreativ-künstlerische Selbstbetätigung<br />

an und erweitert damit Voraussetzungen zur eigenen Freizeitgestaltung. Die<br />

berufliche Erwachsenenbildung soll die beruflichen Kenntnisse und Fertigkeiten erhalten<br />

und erweitern; sie dient <strong>der</strong> Wie<strong>der</strong>e<strong>in</strong>glie<strong>der</strong>ung Arbeit Suchen<strong>der</strong> <strong>in</strong> das Berufsleben, dem<br />

Übergang <strong>in</strong> e<strong>in</strong>e an<strong>der</strong>e berufliche Tätigkeit und <strong>der</strong> Sicherung des vorhandenen Arbeitsplatzes.<br />

Die Erwachsenenbildung soll auf allen Gebieten die Gleichberechtigung von Frau<br />

und Mann berücksichtigen.<br />

§ 1 Ziele und Aufgaben <strong>der</strong> Erwachsenenbildung<br />

(1) Die Erwachsenenbildung dient <strong>der</strong> Verwirklichung des Rechts auf <strong>Bildung</strong>. Sie ist e<strong>in</strong><br />

eigenständiger Teil des gesamten <strong>Bildung</strong>swesens und steht allen offen.<br />

(2) Die Erwachsenenbildung soll durch e<strong>in</strong> anspruchsvolles und flächendeckendes Angebot die<br />

Bereitschaft des E<strong>in</strong>zelnen zu lebensbegleitendem Lernen för<strong>der</strong>n, zur Chancengleichheit beitragen,<br />

<strong>Bildung</strong>sdefizite abbauen, die Vertiefung und Ergänzung vorhandener o<strong>der</strong> den Erwerb<br />

neuer Kenntnisse, Fähigkeiten und Qualifikationen ermöglichen und zu selbständigem, eigenverantwortlichem<br />

Handeln im persönlichen, beruflichen und öffentlichen Leben befähigen.<br />

(3) Die Erwachsenenbildung dient <strong>der</strong> allgeme<strong>in</strong>en, politischen, kulturellen und beruflichen<br />

<strong>Bildung</strong>.

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