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Gutachten - Portal21

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Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussberichtIV.Ergebnis zum LauterkeitsrechtÜberblicksartig dargestellt hat die Dienstleistungsrichtlinie somit folgende Auswirkungen aufdas deutsche Lauterkeitsrecht des UWG.Modalität der DienstleistungDienstleistungen in Ausübungder Niederlassungsfreiheit(d.h. Niederlassungin Deutschland)Dienstleistungen in Ausübungder Dienstleistungsfreiheit(d.h. Niederlassungim EG-Ausland)Einschlägige Vorschriftender DLRLArt. 15 II lit. g, h DLRLArt. 16 DLRLAuswirkungen auf dasUWGKeine Auswirkungen;UWG unverändert anwendbar(vorbehaltlich des allgemeinenKollisionsrechts)UWG nicht anwendbar;Anwendung des Lauterkeitsrechtsdes HerkunftsmitgliedstaatsV. Verbraucherschutzrechtliche BewertungEntsprechend der Querschnittsaufgabe „Verbraucherschutz“ des BMVEL sind die gewonnenenErgebnisse zum Lauterkeitsrecht im Folgenden unter Verbraucherschutzgesichtspunktenzu bewerten. Dabei soll die Unterscheidung zwischen Dienstleistungen in Ausübung der Niederlassungsfreiheitund solchen in Ausübung der Dienstleistungsfreiheit beibehalten werden.1. Bewertung des Ergebnisses für Dienstleistungen in Ausübung derNiederlassungsfreiheitDie Untersuchungen haben gezeigt, dass die Dienstleistungsrichtlinie bei Dienstleistungen inAusübung der Niederlassungsfreiheit, d.h. von einer deutschen Niederlassung aus, keineAuswirkungen auf Inhalt und Anwendbarkeit des deutschen UWG hat. Damit bleibt das hoheMaß an Verbraucherschutz, das durch das UWG gewährleistet wird, gewahrt. In verbraucherschutzrechtlicherHinsicht ergeben sich somit in diesem Bereich keine Bedenken gegen dieDienstleistungsrichtlinie.2. Bewertung des Ergebnisses für Dienstleistungen in Ausübung der DienstleistungsfreiheitErhebliche Auswirkungen hat die Richtlinie jedoch – wie gesehen – auf solche Dienstleistungen,die von einer Niederlassung im EG-Ausland aus grenzüberschreitend und vorübergehend111

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