13.07.2015 Aufrufe

Gutachten - Portal21

Gutachten - Portal21

Gutachten - Portal21

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussberichtSo kann etwa die Dienstleistung „Tiefgefrieren“ 1012 von Lebensmitteln von einem inDeutschland niedergelassenen ausländischen Unternehmer erbracht werden. Betroffen wäre indiesem Fall die primärrechtliche Niederlassungsfreiheit. Denkbar ist aber auch, dass ein ausländischerUnternehmer diese Dienstleistung grenzüberschreitend und vorübergehend für einendeutschen Kunden erbringt – diese Tätigkeit unterfällt dann der primärrechtlichen DienstleistungsfreiheitInsbesondere ist für die Eröffnung des Schutzbereichs der Dienstleistungsfreiheitnicht zwingend notwendig, dass die mit der Dienstleistung verbundene Tätigkeit auchtatsächlich auf deutschem Boden stattfindet. Das die Dienstleistungsfreiheit konstituierendeMerkmal der „vorübergehenden Grenzüberschreitung“ ist auch dann erfüllt, wenn sich der(deutsche) Kunde in Ausübung der sog. negativen Dienstleistungsfreiheit zum Empfang derDienstleistung ins Ausland begibt oder wenn schließlich beide Seiten an ihrem jeweiligen Sitzbleiben und die Abwicklung des Vertrags über Fernkommunikationsmittel erfolgt. 10133. Vereinbarkeit des Lebensmittelrechts mit einschlägigen Bestimmungen derDLRLa. Regelungen betreffend die Niederlassungsfreiheit(1) Artikel 5 DLRL (Vereinfachung des Verfahrens)(a) Im Lebensmittelrecht relevante Vorgaben der DLRLVerschiedene Vorschriften im Lebensmittelrecht enthalten die Pflicht zum Nachweis bestimmterBescheinigungen, Dokumenten und Sachkundenachweisen. Diese verfahrensrechtlichenAnforderungen müssen den Vorgaben in Art. 5 DLRL entsprechen. Es ist zu untersuchen:►Suchfragen:• Finden sich in den zu untersuchenden Rechtsakten im Zusammenhang mit derErbringung von Dienstleistungen Vorschriften zur Anerkennung von in einem anderenMitgliedstaat ausgestellten Urkunden?• Sind diese nach Art. 5 I und II DLRL zu vereinfachen?• Oder greifen die Ausnahmen in Art. 5 II 2 und III DLRL?1012 Vgl. § 3 Nr. 3 LFGB.1013 Ausführlich zur sog. negativen bzw, passiven Dienstleistungsfreiheit Frenz, Handbuch Europarecht, Bd. I,Rn. 2482 f. und 2488 ff.366

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!