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Gutachten - Portal21

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Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussberichtdem Richtlinienentwurf zu untersuchen. Die Bewertung der Qualität der DLRL als normativesSteuerungsinstrument hängt aber gleichwohl entscheidend davon ab, wie sich die Vorgabenauf der konkreten Ebene der Rechtsanwendung und Umsetzung in nationales Recht darstellen.Insoweit sind die Auswirkungen der DLRL auch jetzt schon von Bedeutung, denngrundsätzliche Regelungsansätze zeichnen sich bereits ab, und Ergebnisse zur Reichweite derUmsetzungspflichten nach jetzigem Stand können gegebenenfalls noch in den politischenRechtsetzungsprozess einfließen.Die aufgezeigten Besonderheiten in den Rahmenbedingungen der vorliegenden Studie legeneine Vorgehensweise in Stufen nahe, und zwar in folgender Weise:I. Bestimmung von Referenzbereichen im Zuständigkeitsbereich des BMVELFür eine exemplarisch vertiefende Untersuchung sind zunächst repräsentative Referenzbereichezu bestimmen. 659 Methodisch ermöglicht die vergleichende Analyse der einzelnen Referenzbereicheeine im Kern verallgemeinerbare Bewertung insbesondere der zentralen Regelungstechnikender DLRL wie etwa der Vereinfachung von Verwaltungsverfahren, der tatsächlichenReichweite des Herkunftslandprinzips oder des Gesetzesvollzugs im Wege derwechselseitigen Amtshilfe zwischen den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten. Es werdentypische Spannungslagen aufgezeigt, welche so oder in modifizierter Form im Hinblickauf die Umsetzung der DLRL auch bei anderen Rechtsakten auftreten können. Hier kannkünftig auf die im Rahmen der Referenzbereiche in grundsätzlicher und eingehender Weiseentwickelten Lösungen zurückgegriffen werden. Repräsentative Aussagen sind etwa zu treffenfür die Frage, wann der Anwendungsbereich der DLRL überhaupt eröffnet ist (z.B. inAbgrenzung zu Sachverhalten, welche die nicht erfasste Warenverkehrsfreiheit betreffen),welche Bestimmungen der DLRL erfahrungsgemäß die meisten Probleme bereiten oder welchenAusnahmebestimmungen im Zuständigkeitsbereich des BMVEl die größte Bedeutungzukommt und wie diese auszulegen sind.II.Kurzkommentierung der DLRL und Transformation ihrer wesentlichenUmsetzungspflichten in abstrakte, an das mitgliedstaatliche Recht heranzutragende„Suchfragen“659 Zum methodischen Arbeiten mit Referenzbereichen grundsätzlich Schmidt-Aßmann, in: Schmidt-Aßmann/Hoffmann-Riem, Methoden der Verwaltungsrechtswissenschaft, 387 (401 ff.); am Beispiel desUmweltrechts als gegenwärtig zentralstem Referenzgebiet des Verwaltungsrecht Sparwasser/EngelVoßkuhle,Umweltrecht, § 1, Rn. 54.248

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