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Gutachten - Portal21

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Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussberichtsollten die Vorgaben zur Amtshilfe in einer allgemeinen Regel umgesetzt werden. 761 Dazukönnen die in den Fachgesetzen bereits jetzt vorhandenen Regelungen zur Amtshilfe als Vorbilddienen. Zugleich wird aus der Zusammenschau der bestehenden Regelungen zur Amtshilfeeine Bewertung des status quo überhaupt erst möglich.2. Einheitlicher AnsprechpartnerViele Rechtsakte enthalten weiter Zuständigkeitsregelungen zur institutionellen Abwicklungder Kooperation mit Behörden anderer Mitgliedstaaten. Diese Regelungen sind im Folgendenim Hinblick auf die Vorgaben der DLRL vergleichend auszuwerten.V. Zusammenfassende BewertungDer jeweilige Abschnitt kann tabellarisch zusammengefasst werden:Vorschrift der DRL[…]Auf Änderungsbedarf und künftige Anwendbarkeithin überprüfte Regelungendes Referenzbereiches[…]Den Abschluss der jeweiligen Untersuchung bildet eine Gesamtwertung des Referenzbereichsim Lichte der einschlägigen Vorgaben der DLRL. Dabei erfolgt die Zuordnung zu einer derfolgenden drei Bewertungsstufen:• Richtlinienkonform: Der untersuchte Rechtsakt ist in jeder Hinsicht mit den Vorgabender Richtlinie vereinbar.• Auslegungsbedürftig: Bestimmungen des untersuchten Rechtsaktes sind im Hinblickauf Vorgaben der Richtlinie bedenklich. Potentielle Regelungsdifferenzen können jedochmethodisch noch im Wege einer europarechtskonformen Auslegung überwundenwerden.• Anpassungsbedürftig: Der Rechtakt enthält Bestimmungen, welche nicht im Einklangmit den Vorgaben der Richtlinie stehen. Da eine europarechtskonforme Auslegungnicht in Betracht kommt, müssen Bestimmungen des Gesetzes geändert werden.761 Dazu im ersten Abschnitt dieses Kapitels unter B.285

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