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Gutachten - Portal21

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Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussbericht3. Ergebnisse3.1 Ausführliche Darstellung der wichtigsten ErgebnisseERSTER TEIL:GRUNDSÄTZLICHE ÜBERLEGUNGEN ZUR DIENSTLEISTUNGS-RICHTLINIEA. Europäisch-autonome Regelungsperspektive undAuslegungsmethodikI. Integrationsauftrag der DienstleistungsrichtlinieDer europäische Binnenmarkt lebt von der Freiheit des Personen- und Güterverkehrs. DiePersonenfreizügigkeit ist ebenso wie der freie Kapital- und Warenverkehr im EU-Binnenmarkt seit Längerem weitgehend Realität. 14 Anderes gilt für den Dienstleistungsverkehr.15 Hier will deswegen die Kommission mit ihrem Vorschlag für eine Dienstleistungsrichtlinieansetzen, um der Wirtschaft neue Impulse zu geben. 16In der sog. Lissabon-Strategie hat der Europäische Rat bereits im März 2000 die Zielvorgabeformuliert, die Europäische Union bis 2010 zum wettbewerbsfähigsten Wirtschaftsraum derWelt auszugestalten. 17 Durch den Erlass der DLRL will die Kommission einen grundlegendenBeitrag zur Verwirklichung der Dienstleistungsfreiheit leisten. 18 Im Bereich der Niederlassungsfreiheitsollen Verwaltungsverfahren, welche den grenzüberschreitenden Dienstleistungsverkehrbremsen könnten, vereinfacht werden. Für den Dienstleistungsverkehr im Bin-14 Lambsdorff, EuZW 2005, 577.15 Eine Untersuchung der Kommission aus dem Jahr 2002 formulierte über 90 verschiedene Arten von Hindernissenfür grenzüberschreitende Dienstleistungen, dazu Wiesner/Wiedmann, ZIP 2005, 1210 (1211)m.w.N.16 Vgl. Lambsdorff, EuZW 2005, 577 oder Moos, GdS Magazin 2005, 8.17 Ausführlich Lau, IR 2005, 83 (84) oder Schliesky, DVBl. 2005, 887; eingehend zur politischen Vorgeschichteder Richtlinie in der Begründung KOM (2004) 2 endg., S. 7 ff.18 Eine Untersuchung der Kommission aus dem Jahr 2002 formulierte über 90 verschiedene Arten von Hindernissenfür Grenzüberschreitende Dienstleistungen, dazu Wiesner/Wiedmann, ZIP 2005, 1210 (1211)m.w.N.20

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