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Gutachten - Portal21

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Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussberichtnungen verändern. Das EG-Recht erfasst hier nicht mehr nur spezialisierte Fachverwaltungen,sondern kann für breite Vorgänge unterschiedlicher Behörden bis in die feinsten Verästelungenkommunaler Verwaltungstätigkeit Bedeutung erlangen. 697 Für das Besondere Verwaltungsrechtlässt sich dieser Befund am Referenzbeispiel des Umweltrecht kurz exemplifizieren:Neben den Einflüssen auf das Naturschutz-, Wasser-, Chemikalien- und Immissionsschutzrechthat das EG-Recht hier wesentliche Elemente eines allgemeinen Teils des Umweltrechtsin den mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen herausgebildet; verwiesen sei nur auf dieRichtlinien zur Umweltverträglichkeitsprüfung 698 , zur Zugänglichkeit von Umweltinformationen699 , zu integrierten Genehmigungsverfahren 700 und zur Umwelthaftung 701 sowie dieEMAS II-Verordnung 702 . Die Folgen dieser hier nur einleitend skizzierten Europäisierungdes nationalen Verwaltungsrechts sind oft beschrieben 703 und kritisch gewürdigt worden. 704Es fehlt nicht an fundierten Hinweisen darauf, dass das Konzept der funktionellen Integrationund die Finalstruktur des Gemeinschaftsrechts zunehmend eine Dynamik entfalten, die manchevertraute Regelung des nationalen Verwaltungsrechts zu verschütten droht. 705 Das Verwaltungsrechterweist sich hier in besonderer Weise als Mittler solcher „überwirkenden“ Veränderungseffekte.706Vor der Folie dieser allgemeinen Entwicklungslinien gilt es, die Vorgaben zum Verwaltungsverfahrenin Kapitel zwei der DLRL kritisch zu reflektieren. Dieses enthält zunächst im Abschnitt1 in den Art. 5 bis 8 DLRL allgemeine Vorschriften zur „Verwaltungsvereinfa-697 Anschaulich die Beiträge in: Bergmann/Kenntner, Deutsches Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluß,pass.; rechtsvergleichend Schwarze, Das Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluß, bes. S. 789ff.698 RL 85/337 über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projektenvom 27. 06.1985, ABl. EG 1985 Nr. L 175, S. 40; geändert durch die Richtlinie 2003/35 vom 26. 05.2003,ABl. EG 2003 Nr. L 156, S. 17.699 RL 2003/4 über den Zugang der Öffentlichkeit zu Umweltinformationen vom 28. 01.2003, ABl. EG 2003Nr. L 41, S. 26.700 RL 96/61 über die integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung vom 24. 09.1996, ABl. EG 1996 Nr. L 257, S. 26.701 RL 2004/35 über Umwelthaftung zur Vermeidung und Sanierung von Umweltschäden vom 21. 04.2004,ABl. EG 2004 Nr. L 143, S. 56.702 VO 761/2001 über die freiwillige Beteiligung von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für dasUmweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung vom 19. März 2001, ABl. EG 2001 Nr. L 114, S. 29.703 Grundlegend Schwarze, Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluß, a.a.O. und Bergmann/Kenntner,Deutsches Verwaltungsrecht unter europäischem Einfluß, a.a.O.; über die französische Sicht dieser Entwicklunginformieren die Beiträge im Sonderheft der AJDA: Droit Administratif et Droit Communautaire,1996.704 Etwa Rengeling, Deutsches und Europäisches Verwaltungsrecht – wechselseitige Einwirkungen,VVDStRL, Bd. 53 (1994), 202 ff.; m. w. N. Schoch, JZ 1995, 109 ff.; ders., in: FG 50 Jahre BVerwG,507 ff. oder Ruffert, DV Bd. 36 (2003), 293 ff.705 Dazu nur von. Danwitz, Verwaltungsrechtliches System und europäische Integration, bes. S. 187 ff. und334. ff.706 Begriff nach Ladeur, EuR 1995, 227 (228).260

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