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Gutachten - Portal21

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Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussbericht„Für spezifische Tätigkeiten können jedoch andere Regelungen vorgesehen werden, wenndies durch ein zwingendes Erfordernis des Allgemeininteresses objektiv gerechtfertigt ist.“Die hier genannten „zwingende[n] Erfordernisse des Allgemeininteresses“ könnten solcheBereiche im Blick haben, wie sie seitens des Ministeriums regelmäßig bearbeitet werden. Zudenken ist hierbei an die Volksgesundheit, den Seuchenschutz, die Versorgung der Bevölkerungmit Medikamenten und gesunden Lebensmitteln sowie den Tierschutz. Alle diese Belangescheinen es zu rechtfertigen, gemäß Art. 13 IV 2 DLRL die Dauer des behördlichen Verfahrensnicht per se zu beschleunigen. Dem Richtliniengeber scheint an dieser Stelle vorgeschwebtzu sein, dass bestimmte Belange eine detaillierte, genaue Bearbeitung erfordern undeine Beschleunigung dort nur zu Lasten des Ergebnisses zu erreichen wäre. Das BMVELmuss deshalb daran interessiert sein, dass insbesondere betreffend den Art. 13 IV 2 DLRLnoch Klarstellungen seitens des europäischen Gesetzgebers getroffen werden, damit sichdie Behörde letztlich auf das Ausmaß der sie treffenden Verfahrensbeschleunigung einstellenkann.► Das BMVEL muss sich auf keine grundsätzlich neuen Verfahrensabläufe einstellen.Möglicherweise werden große Teile der von ihm bearbeiteten Verfahrensabläufe von denBeschleunigungsgeboten der DLRL ausgenommen. Sollte letzteres aufgrund einer noch zuerfolgenden legislativen Klarstellung nicht der Fall sein, wird das Ministerium lediglich dieihm bekannten Beschleunigungen regelmäßig und unter erleichterten Voraussetzungen anwendenmüssen.J. Informationspflicht: § 71c VwVfG / Art. 7 I, II und IV DLRLArt. 7 I, II und IV DLRL: „(1) Die Mitgliedstaaten tragen dafür Sorge, dass folgende Informationenfür Dienstleistungserbringer und -empfänger über die einheitlichen Ansprechpartnerleicht zugänglich sind:a) die Anforderungen, die für in ihrem Hoheitsgebiet niedergelassene Dienstleistungserbringergelten,insbesondere bezüglich der Verfahren und Formalitäten für die Aufnahme und Ausübung einerDienstleistungstätigkeit;240

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