13.07.2015 Aufrufe

Gutachten - Portal21

Gutachten - Portal21

Gutachten - Portal21

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussberichtelement stellt jedoch nur eine Begleiterscheinung neben der Ware an sich dar. 226 Damit unterfälltder Verkauf von beweglichen Sachen nicht der Dienstleistungsfreiheit in Art. 50 EG,sondern der Warenverkehrsfreiheit nach Art. 28 EG und stellt damit keine Dienstleistung i.S.d.Art. 4 Nr. 1 DLRL dar. 227Vor diesem Hintergrund hat die Dienstleistungsrichtlinie keine Auswirkungen auf die Regelungenüber den Verbrauchsgüterkauf in den §§ 474 ff. BGB.VII.Time-SharingIn den §§ 481 – 487 BGB werden besondere Schutzvorschriften zugunsten der Verbraucherbei Teilzeit-Wohnrechteverträgen (sog. Time-Sharing an Immobilien) statuiert. 228 Darunterversteht man Verträge, durch die ein Verbraucher für die Dauer von mindestens drei Jahrenein Nutzungsrecht an einem Wohngebäude für einen bestimmten Zeitraum des Jahres zuErholungs- oder Wohnungszwecken erwirbt, vgl. § 481 BGB. Insbesondere durch eine Prospektpflicht(§ 482 BGB), zwingende Schriftform des Vertrags (§ 484 BGB) und ein Widerrufsrecht(§ 485 BGB) sollen die wirtschaftlichen Interessen der Verbraucher gesichert werden.229Fraglich ist jedoch, ob der Teilzeit-Wohnrechtevertrag einen Vertrag über eine Dienstleistungi.S.d. Dienstleistungsrichtlinie darstellt. Die Einräumung eines solchen Wohnrechts kannrechtlich auf verschiedene Arten verwirklicht werden. 230 Denkbar sind zum einen dinglicheModelle, bei denen entweder ein Treuhänder oder die Verbraucher selbst in Form von Bruchteilswohnungseigentum,durch ein Dauerwohnrecht nach § 31 WEG oder durch eine subjektiv-persönlicheReallast die dingliche Rechtsposition ausüben. Bei einer schuldrechtlichenAusgestaltung des Time-Sharing erwirbt der Kunde einen rein obligatorischen Anspruch aufein periodisch wiederkehrendes Nutzungsrecht an einer Ferienimmobilie. Schließlich existiertauch das Modell, dass die Verbraucher sich an einem Verein oder einer Gesellschaft beteili-226 Müller-Graff, in: Streinz, EUV/EGV, Art. 49 EGV, Rn. 25.227 Vgl. Erwägungsgrund 17.228 Die Vorschriften dienen der Umsetzung der Richtlinien 1994/47/EG des Europäischen Parlaments und desRates vom 26. Oktober 1994 zum Schutz der Erwerber im Hinblick auf bestimmte Aspekte von Verträgenüber den Erwerb von Teilzeit-Nutzungsrechten an Immobilien (ABl.EG Nr. L 280 S. 83).229 Näher zu den Verbraucherrechten beim Teilzeit-Wohnrechtevertrag: Erhardt-Rauch, VuR 2002, 117(118f).230 Ausführlich zu den verschiedenen rechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten: Mäsch, DNotZ 1997, 180(182ff).79

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!