13.07.2015 Aufrufe

Gutachten - Portal21

Gutachten - Portal21

Gutachten - Portal21

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussberichtIV.Referenzbereich 4: Schutz vor InfektionskrankheitenDer Auftraggeber hat besonderes Interesse an der Untersuchung der Auswirkungen derDLRL speziell auf den achten Abschnitt des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) 1056 , „GesundheitlicheAnforderungen an das Personal beim Umgang mit Lebensmitteln“, §§ 42, 43 IfSGzum Ausdruck gebracht. Der zu untersuchende Abschnitt kann allerdings nicht vollkommenlosgelöst von den übrigen Normen des untersuchten Gesetzes begutachtet werden. Dies giltbereits für die auch im achten Abschnitt maßgebliche allgemeine Definition des Gesetzeszwecks,wie er in § 1 I IfSG zum Ausdruck kommt:„Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionenfrühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.“Diese Zwecksetzung wird an unterschiedlichsten Stellen der DLRL relevant. Viele Ausnahmetatbeständeder DLRL, die von konkreten Vorgaben suspendieren, sind nach dem Richtlinientextund seinen Erwägungsgründen durch Belange der öffentlichen Gesundheit als Allgemeininteressegerechtfertigt. Zu denken ist hier u.a. an 1057 :Erwägungsgrund 24a: „Die zwingenden Erfordernisse des Allgemeininteresses, auf diesich einige Bestimmungen der Richtlinie beziehen, sind […] insbesondere […] die öffentlicheGesundheit.“Erwägungsgrund 27b: „Ziele der öffentlichen Gesundheit […stellen] zwingende Erfordernissedes Allgemeininteresses dar.“Erwägungsgrund 28a: „durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses objektivgerechtfertigt […]. Dies könnte […] bei Tätigkeiten, aus denen ein besonderes Risiko fürDritte entsteht [, der Fall sein].“1056 Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen vom 20.07.2000,BGBl I 2000, S. 1045, zuletzt geändert durch Art. 2 § 3 Abs. 4 des Gesetzes vom 01.09.2005, BGBl. I, S.2618.1057 Sämtliche nachfolgenden Hervorhebungen innerhalb der Zitate aus der DLRL sind durch die Verfasserhinzugefügt worden.392

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!