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Gutachten - Portal21

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Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussberichtIII.Tabellarisches UntersuchungsrasterDie einzeln herausgearbeiteten Suchfragen zu den potentiell relevanten Artikeln der DLRLzusammenfassend ergibt sich folgendes tabellarisches Untersuchungsraster, welches bei derAuswertung der einschlägigen Rechtsakte zugrundegelegt werden kann:Artikel1, 2 i.V.m. 4Allgemeine Bestimmungen5Vereinfachungder Verfahren6, 7 i.V.m. 35EinheitlicherAnsprechpartnerund Amtshilfe8ElektronischeVerfahrensabwicklung9Genehmigungsregelungen10Voraussetzungenfür die Erteilungvon Genehmigungen11Geltungsdauerder GenehmigungSuchfragen► Handelt es sich um eine Dienstleistung i.S.d. Art. 2 I, 4 Nr. 1 DLRL?; insbesondere:Bedarf es einer Abgrenzung zur nicht durch die DLRL erfassten Warenverkehrsfreiheit?► Ist im Einzelfall das Vorliegen einer Niederlassung i.S.d. Art. 4 Nr. 5 DLRL fraglich?► Greift eine der Ausnahmen vom Anwendungsbereich in Art. 2 II DLRL?► Finden sich in den zu untersuchenden Rechtsakten im Zusammenhang mit der Erbringungvon Dienstleistungen Vorschriften zur Anerkennung von in einem anderen Mitgliedstaatausgestellten Urkunden?► Sind diese nach Art. 5 I und II DLRL zu vereinfachen?Oder greifen die Ausnahmen in Art. 5 II 2 und III DLRL?►Finden sich Vorschriften betreffend die ggf. zu schaffenden Einheitlichen Ansprechpartner(Art. 6 und 7 DLRL) oder betreffend die künftig (u.a.) über diese abzuwickelndeAmtshilfe (Art. 35 DLRL)?►Finden sich Vorschriften, welche nach Art. 8 DLRL um Regelungen zur elektronischenVerfahrensabwicklung bei der zuständigen Stelle und ggf. um Hinweise auf die elektronischenInformationsrechte und die (elektronische) Abwicklung bei den OSS zu erweitern?►Finden sich Regelungen, welche die Aufnahme oder Ausübung einer Dienstleistungstätigkeiteinem Zulassungserfordernis unterwerfen?► Genügen diese den Anforderungen des Art. 9 I DLRL (nicht diskriminierend, durchzwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigt, verhältnismäßig)?► Wo finden sich in Fachgesetzen Kriterien für die Ermessensausübung bei der Erteilungvon Genehmigungen, welche nach den rechtsstaatlichen Kriterien des Art. 10 I undII DLRL oder nach Art. 10 III DLRL (unzulässige Doppeltkontrollen) verboten sind?► Finden sich befristete Genehmigungen i.S.d. Art. 11 DLRL?► Wenn ja, sind diese ausnahmsweise zulässig sind, weil:a) die Genehmigung automatisch verlängert wird,b) die Zahl der erteilbaren Genehmigungen begrenzt ist, oderc) eine Befristung objektiv durch zwingende Erfordernisse des Allgemeininteresses gerechtfertigtist?282

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