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Gutachten - Portal21

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Universität HeidelbergProjektnummer 04HS068Institut für ausländisches und internationales Freihändige Vergabe 059/2005Privat- und WirtschaftsrechtSchlussbericht3. Zusammenfassung der verbraucherschutzrechtlichen Bewertung zumLauterkeitsrechtDie uneingeschränkte Geltung des Herkunftslandprinzips im Lauterkeitsrecht ist verbraucherschutzrechtlichbedenklich. Zwar ergeben sich bei Dienstleistungen von EG-Ausländern, dievon einer Niederlassung in Deutschland aus erbracht werden, keine Auswirkungen auf dasdeutsche UWG. Das hohe lauterkeitsrechtliche Verbraucherschutzniveau in Deutschlandbleibt insoweit also erhalten. Anders ist dies jedoch bei vorübergehenden grenzüberschreitendenNiederlassungen, die im deutschen Markt erbracht werden. Da in diesen Fällen künftigausländisches Lauterkeitsrecht gelten wird, besteht die Gefahr des Aushöhlens deutscherVerbraucherschutzstandards. Diese Gefahr wird durch die neue UWG-Richtlinie zwar begrenzt,aber nicht vollends beseitigt. Hinzu kommt, dass die deutschen Verbraucher künftigmit erheblichen Rechtsermittlungskosten belastet sein werden, um ihre Rechte im ausländischenLauterkeitsrecht überhaupt wahrnehmen zu können. Ferner besteht die Gefahr allgemeinernegativer Auswirkungen auf die deutsche Wirtschaft.F. Auswirkungen der DLRL auf Verbraucherschutzgesetze im VertragsrechtDie meisten deutschen Verbraucherschutzgesetze aus dem Vertragsrecht enthalten – wie obengezeigt – Vorschriften, die auch Dienstleistungen im Sinne der Richtlinie betreffen. 356 DieDienstleistungsrichtlinie erfasst also in ihrem Anwendungsbereich diese Vorschriften undkann daher Auswirkungen auf sie haben.Im Einzelnen sind diese deutschen Verbraucherschutzvorschriften:Rechtsgebiet Gesetz ParagraphenMissbräuchliche Klauseln Bürgerliches Gesetzbuch §§ 305 – 310 BGB(BGB)Fernabsatz(einschl. e-commerce undBürgerliches Gesetzbuch(BGB);§§ 312 b – 312 f BGB;§§ 1 ff. FernUSG356 Auch dies ist Ausfluss der Tatsache, dass die DLRL als Rahmenrichtlinie mit einem horizontalen Anwendungsbereichkonzipiert wurde. Anders als bei einem sektoralen Ansatz soll damit insbes. der Verflechtungder Dienstleistungszweige Rechnung getragen werden, vgl. Wiesner/Wiedmann, ZIP 2005, 1210(1211).120

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