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Festung Europa

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Flagge der EU<br />

Strukturmaßnahmen gefördert werden, darf sich jedoch<br />

nicht auf die Fangkapazität auswirken. Strukturelle<br />

Maßnahmen erleichtern Fischern den Einstieg<br />

in andere Arbeitsmärkte. 2004 unterbreitete die<br />

Kommission Vorschläge, FIAF durch einen Europäischen<br />

Fischereifonds abzulösen, d. h. eine grundlegendeNeuerungderStrukturmaßnahmeneinzuleiten.<br />

Aquakulturen. Weiterhin forciert die GFP den Ausbau<br />

von Aquakulturen, die vorhandene Fischbestände<br />

schonen und höhere Erträge ermöglichen. 2001<br />

machten Aquakulturen 17 % der Fischproduktion<br />

der EU aus, jedoch 33 % des Gesamtwerts. Aquakulturen<br />

stellen in Zeiten schwindender Fischvorkommen<br />

eine große Chance dar. Der Sektor entwickelt<br />

sich aber im Weltvergleich deutlich weniger dynamisch,<br />

und so konzentriert sich die GFP vermehrt auf<br />

die Ausweitung dieses Bereichs.<br />

(3) Die GFP steht und fällt mit der richtigen Anwendung<br />

ihrer Maßnahmen und ist auf effiziente Überwachung<br />

angewiesen, um das Vertrauen der Beteiligten<br />

zu sichern. Hohe Mobilität der Boote und große<br />

Fischgebiete erschweren die Überwachung erheblich.<br />

Ab Januar 2005 wurde die satellitengestützteSchiffsüberwachung(VMS)aufalleBooteüber15<br />

Meter Länge ausgedehnt. Die Kompetenz der Mitgliedstaaten<br />

zur Kontrolle von Booten anderer Mitgliedstaaten<br />

wurde erweitert, ebenso die Kontrollkompetenzen<br />

der Kommission. Weiterhin soll bis<br />

2006 eine gemeinsame europäische Aufsichtsstelle<br />

geschaffen werden.<br />

(4) Ein Grund des Scheiterns der bisherigen GFP war<br />

ihre kurzfristige Orientierung und das mangelhafte<br />

Einbeziehen der betroffenen Akteure. Die Einführung<br />

regionaler Beratungsgremien (Regional AdvisoryCouncils,RAC)solldementgegenwirken.Inihnen<br />

haben Fischer, Wissenschaftler (vor allem bzgl.<br />

TAC)undandereAkteuredieMöglichkeit,sichfrühzeitig<br />

abzustimmen. Der Rat setzte 2004 sieben<br />

RACs ein.<br />

Fazit: Effiziente Kontrollmechanismen sind unabdingbar,flankiertvonvertrauensbildendenundlangfristig<br />

orientierten Maßnahmen. Der Widerspruch<br />

zwischen Gemeinschaftsinteresse und Einzelinteressen<br />

zeigt sich regelmäßig in den Differenzen zwischen<br />

Kommission und Ministerrat (und den darin<br />

vertretenen starken Fischnationen) bezüglich der<br />

Fangquoten. Der Fischsektor leidet weiterhin an Unwägbarkeiten<br />

in den Untersuchungen der Fischbe-<br />

330<br />

stände (die als Basis für die TACs dienen) und der<br />

Beifangproblematik. Schließlich haben die internationale<br />

Entwicklung der Fischbestände, aber auch<br />

derFangquotendirekteAuswirkungenaufdieGFP.<br />

Ch. R.<br />

Literatur:<br />

Churchill, R.: EEC Fisheries Law. Dordrecht 1988<br />

Nordmann, Ch. u. a.: Politique commune de la pêche.<br />

In: Joly Communautaire (Loseblattwerk). Paris 1996<br />

Rijn, T. van: Fischereipolitik. In: v. d. Groeben, H./Thiesing,<br />

J./Ehlermann, C.-D.: Kommentar zum EWG-Vertrag.<br />

Baden-Baden 1997 5<br />

Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union: Fakten<br />

und Zahlen über die GFP – Eckdaten der Fischereipolitik.<br />

Luxemburg 2004<br />

Dies.: Fischereimanagement in der EU. ISBN 92-894-5439-3<br />

Internet:<br />

Tätigkeitsbereich Fischerei: www.europa.eu.int/pol/fish<br />

Kommission, GD Fischerei: www.europa.eu.int/comm/fisheries/policy_de.htm<br />

Flagge der EU �<strong>Europa</strong>flagge<br />

Flexibilität �Abgestufte Integration, �Verstärkte<br />

Zusammenarbeit<br />

Flexibilitätsklausel wird im �Verfassungsvertrag<br />

2004 der Art. I-18 genannt, dessen Abs. 1 sinngemäß<br />

dem Art. 308 EGV (�„Generalermächtigung“) entspricht.<br />

Florenz-Erklärung<br />

Begriff: Von sieben Ministern (Frankreich, Italien,<br />

Österreich, Portugal, Rumänien, Spanien, Tschechien;<br />

Schweden zog seine Unterschrift zurück) auf<br />

EinladungdesitalienischenMinistersBerlingueranlässlich<br />

der Vorstellung des Europäischen Schulnetzes<br />

auf einer Konferenz in Florenz am 30. 9. 1999 unterzeichnete<br />

Erklärung zur Förderung der Grundbildung.<br />

Hintergrund und Beweggründe: Nach der �Magna<br />

Charta Universitatum (Bologna, 18. 9. 1988) beabsichtigte<br />

Italien, parallel zur Förderung eines europäischen<br />

Hochschulraums (�Bologna-Prozess),<br />

auch die Grundbildung zum Gegenstand einer zwischenstaatlichen<br />

Beschlussfassung zu machen.<br />

Zielsetzung: Zur Schaffung eines „europäischen<br />

Raumes verstärkter Zusammenarbeit in der Grundbildung<br />

und im Arbeitsleben“ im Sinne einer<br />

„GleichheitundEffizienzderBildungssysteme“sollen<br />

„bestimmte Leistungsniveaus in den Bereichen<br />

Lesen, Mathematik, Naturwissenschaften, Umgang

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