Festung Europa
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Konferenz der Parlamente<br />
Konferenz der Parlamente �Assises<br />
Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) �Ökumenische<br />
Begegnungen in <strong>Europa</strong><br />
Konföderation der Rektorenkonferenzen der<br />
EU �Europäische Rektorenkonferenz<br />
Konkurrierende Zuständigkeit. In föderal organisierten<br />
Staaten teilt die Verfassung die legislativen<br />
und exekutiven Kompetenzen für alle Bereiche der<br />
Politik den einzelnen staatlichen Ebenen zu. Soweit<br />
dabei nicht ausschließliche Zuständigkeit festgelegt<br />
ist, gilt konkurrierende Zuständigkeit (Kompetenz).<br />
In diesen Fällen soll das Prinzip der �Subsidiarität<br />
über die Zuständigkeit entscheiden.<br />
Die EU hat, entsprechend dem �Prinzip der begrenzten<br />
Einzelermächtigung, ausschließliche Kompetenz<br />
nur in einigen Politikbereichen (z. B. �Zollunion,<br />
�Außenhandelspolitik). In allen Bereichen,<br />
dienichtinihreausschließlicheZuständigkeitfallen,<br />
muss die Union nach Art. 5 EGV das �Subsidiaritätsprinzip<br />
strikt beachten. Der �Verfassungsvertrag<br />
2004 nennt als Bereiche konkurrierender (geteilter)<br />
Zuständigkeit u. a.: Binnenmarkt, Landwirtschaft<br />
und Fischerei, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr,<br />
Energie (vgl. Art. I-14 VVE).<br />
Konsolidierung der Rechtsvorschriften in der<br />
EU ist eine inoffizielle Zusammenfassung eines<br />
Rechtsakts und seiner Änderungen. Der konsolidierte<br />
Text dient lediglich der besseren Lesbarkeit, hat<br />
aber keine Rechtswirkung. Er kann im Amtsblatt<br />
(Reihe C) veröffentlicht werden. �Kodifikation von<br />
Rechtsvorschriften<br />
Konstruktive Enthaltung(positiveEnthaltung)ist<br />
bei einstimmigen Beschlüssen des Rats im Rahmen<br />
der �GASP möglich (Art. 23 EUV). Die Stimmenthaltung<br />
verhindert den Beschluss nicht. Die stimmenthaltende<br />
Regierung kann eine förmliche Erklärung<br />
abgeben und akzeptiert damit, dass der Beschluss<br />
für die EU bindend ist. Sie muss den Beschluss<br />
nicht durchführen, muss jedoch alles unterlassen,<br />
was die Durchführung des Beschlusses durch<br />
die Union behindern oder dem Beschluss zuwiderlaufen<br />
könnte.<br />
WenndiestimmenthaltendenRatsmitgliederzusammen<br />
über mehr als ein Drittel der Stimmen verfügen,<br />
480<br />
die zur qualifizierten Mehrheit gehören, kommt der<br />
Beschluss nicht zustande.<br />
Konsultation �GASP, �ESVP<br />
Konsultationsverfahren �Gesetzgebungsverfahren<br />
Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts<br />
(Art. 226 EGV) �Vertragsverletzungsverfahren<br />
Konvent / Konventsverfahren. Änderungen der<br />
europäischen Verträge wurden seit Bestehen der Europäischen<br />
Gemeinschaften stets durch Regierungskonferenzen<br />
„hinter verschlossenen Türen“ vorbereitet.<br />
Die Unterzeichnung erfolgte jeweils durch die<br />
Staats- und Regierungschefs auf einem Europäischen<br />
Rat (so in Maastricht, Amsterdam, Nizza).<br />
Erstmals wurde auf Vorschlag der deutschen Regierung<br />
auf dem Europäischen Rat in Köln im Juni 1999<br />
einanderesVerfahrengewählt,zurErarbeitungeiner<br />
�Grundrechtecharta. Es wurde ein Konvent (von lateinisch<br />
convenire = zusammenkommen) einberufen.<br />
Dieser tagte unter dem Vorsitz des früheren<br />
deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog und<br />
entwickelte den Entwurf einer Grundrechtecharta.<br />
DieChartawurdezunächstnurfeierlichproklamiert,<br />
ohne Bindungswirkung zu erlangen.<br />
Konvent zur Zukunft <strong>Europa</strong>s. Nachdem das KonventsverfahrensichbeiderGrundrechtechartaalserfolgreich<br />
erwiesen hatte, entschied sich der Europäische<br />
Rat von Laeken am 14./15. 12. 2001, einen „Europäischen<br />
Konvent zur Zukunft <strong>Europa</strong>s“ einzuberufenmitderAufgabe,ÄnderungenderVerträge,auf<br />
denen die Union beruht, vorzubereiten.<br />
Zum Vorsitzenden wurde der frühere französische<br />
Präsident Valéry �Giscard d’Estaing ernannt. Der<br />
Konvent hatte 105 Mitglieder. Neben dem Vorsitzenden<br />
und zwei Vizepräsidenten gehörten ihm je<br />
ein Vertreter der nationalen Regierungen und je zwei<br />
Mitglieder jedes mitgliedstaatlichen Parlaments sowie<br />
16 Vertreter des Europäischen Parlaments und<br />
zwei Vertreter der Kommission an. Die Beitrittsländer<br />
waren in gleicher Weise beteiligt. Für DeutschlandwarenimKonvent:zunächstProfessorDr.Peter<br />
Glotz als Vertreter der Bundesregierung, später Außenminister<br />
Joschka Fischer, Ministerpräsident Erwin<br />
Teufel (Baden-Württemberg) für den Bundes-