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Festung Europa

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Konferenz der Parlamente<br />

Konferenz der Parlamente �Assises<br />

Konferenz Europäischer Kirchen (KEK) �Ökumenische<br />

Begegnungen in <strong>Europa</strong><br />

Konföderation der Rektorenkonferenzen der<br />

EU �Europäische Rektorenkonferenz<br />

Konkurrierende Zuständigkeit. In föderal organisierten<br />

Staaten teilt die Verfassung die legislativen<br />

und exekutiven Kompetenzen für alle Bereiche der<br />

Politik den einzelnen staatlichen Ebenen zu. Soweit<br />

dabei nicht ausschließliche Zuständigkeit festgelegt<br />

ist, gilt konkurrierende Zuständigkeit (Kompetenz).<br />

In diesen Fällen soll das Prinzip der �Subsidiarität<br />

über die Zuständigkeit entscheiden.<br />

Die EU hat, entsprechend dem �Prinzip der begrenzten<br />

Einzelermächtigung, ausschließliche Kompetenz<br />

nur in einigen Politikbereichen (z. B. �Zollunion,<br />

�Außenhandelspolitik). In allen Bereichen,<br />

dienichtinihreausschließlicheZuständigkeitfallen,<br />

muss die Union nach Art. 5 EGV das �Subsidiaritätsprinzip<br />

strikt beachten. Der �Verfassungsvertrag<br />

2004 nennt als Bereiche konkurrierender (geteilter)<br />

Zuständigkeit u. a.: Binnenmarkt, Landwirtschaft<br />

und Fischerei, Umwelt, Verbraucherschutz, Verkehr,<br />

Energie (vgl. Art. I-14 VVE).<br />

Konsolidierung der Rechtsvorschriften in der<br />

EU ist eine inoffizielle Zusammenfassung eines<br />

Rechtsakts und seiner Änderungen. Der konsolidierte<br />

Text dient lediglich der besseren Lesbarkeit, hat<br />

aber keine Rechtswirkung. Er kann im Amtsblatt<br />

(Reihe C) veröffentlicht werden. �Kodifikation von<br />

Rechtsvorschriften<br />

Konstruktive Enthaltung(positiveEnthaltung)ist<br />

bei einstimmigen Beschlüssen des Rats im Rahmen<br />

der �GASP möglich (Art. 23 EUV). Die Stimmenthaltung<br />

verhindert den Beschluss nicht. Die stimmenthaltende<br />

Regierung kann eine förmliche Erklärung<br />

abgeben und akzeptiert damit, dass der Beschluss<br />

für die EU bindend ist. Sie muss den Beschluss<br />

nicht durchführen, muss jedoch alles unterlassen,<br />

was die Durchführung des Beschlusses durch<br />

die Union behindern oder dem Beschluss zuwiderlaufen<br />

könnte.<br />

WenndiestimmenthaltendenRatsmitgliederzusammen<br />

über mehr als ein Drittel der Stimmen verfügen,<br />

480<br />

die zur qualifizierten Mehrheit gehören, kommt der<br />

Beschluss nicht zustande.<br />

Konsultation �GASP, �ESVP<br />

Konsultationsverfahren �Gesetzgebungsverfahren<br />

Kontrolle der Anwendung des Gemeinschaftsrechts<br />

(Art. 226 EGV) �Vertragsverletzungsverfahren<br />

Konvent / Konventsverfahren. Änderungen der<br />

europäischen Verträge wurden seit Bestehen der Europäischen<br />

Gemeinschaften stets durch Regierungskonferenzen<br />

„hinter verschlossenen Türen“ vorbereitet.<br />

Die Unterzeichnung erfolgte jeweils durch die<br />

Staats- und Regierungschefs auf einem Europäischen<br />

Rat (so in Maastricht, Amsterdam, Nizza).<br />

Erstmals wurde auf Vorschlag der deutschen Regierung<br />

auf dem Europäischen Rat in Köln im Juni 1999<br />

einanderesVerfahrengewählt,zurErarbeitungeiner<br />

�Grundrechtecharta. Es wurde ein Konvent (von lateinisch<br />

convenire = zusammenkommen) einberufen.<br />

Dieser tagte unter dem Vorsitz des früheren<br />

deutschen Bundespräsidenten Roman Herzog und<br />

entwickelte den Entwurf einer Grundrechtecharta.<br />

DieChartawurdezunächstnurfeierlichproklamiert,<br />

ohne Bindungswirkung zu erlangen.<br />

Konvent zur Zukunft <strong>Europa</strong>s. Nachdem das KonventsverfahrensichbeiderGrundrechtechartaalserfolgreich<br />

erwiesen hatte, entschied sich der Europäische<br />

Rat von Laeken am 14./15. 12. 2001, einen „Europäischen<br />

Konvent zur Zukunft <strong>Europa</strong>s“ einzuberufenmitderAufgabe,ÄnderungenderVerträge,auf<br />

denen die Union beruht, vorzubereiten.<br />

Zum Vorsitzenden wurde der frühere französische<br />

Präsident Valéry �Giscard d’Estaing ernannt. Der<br />

Konvent hatte 105 Mitglieder. Neben dem Vorsitzenden<br />

und zwei Vizepräsidenten gehörten ihm je<br />

ein Vertreter der nationalen Regierungen und je zwei<br />

Mitglieder jedes mitgliedstaatlichen Parlaments sowie<br />

16 Vertreter des Europäischen Parlaments und<br />

zwei Vertreter der Kommission an. Die Beitrittsländer<br />

waren in gleicher Weise beteiligt. Für DeutschlandwarenimKonvent:zunächstProfessorDr.Peter<br />

Glotz als Vertreter der Bundesregierung, später Außenminister<br />

Joschka Fischer, Ministerpräsident Erwin<br />

Teufel (Baden-Württemberg) für den Bundes-

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