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Festung Europa

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Kommunalpolitik<br />

der Kommunen wirkt im außerinstitutionellen Bereich<br />

der EU insbes. der Rat der Gemeinden und Regionen<br />

<strong>Europa</strong>s. Der Rat (1951 gegründet) umfasst<br />

24 Mitgliedssektionen und ist aufgrund einer Integrationsvereinbarung<br />

gleichzeitig die europäische<br />

Sektion des Internationalen Gemeindeverbandes.<br />

HistorischeVerdienstehatderRatimBereichdereuropäischen<br />

Partnerschaftsbewegung. Initiativen des<br />

Rates führten auf <strong>Europa</strong>rats- und EU-Ebene zu Gremien,<br />

die eine institutionelle Mitsprache der kommunalen<br />

und regionalen Gebietskörperschaften ermöglichen.<br />

Im institutionellen Bereich der EU wirkt neben dem<br />

Beirat der kommunalen und regionalen Gebietskörperschaften<br />

bei der Kommission eine interfraktionelle<br />

Gruppe gewählter Vertreter der Kommunen<br />

und Regionen des EP. Auf Initiative des Rates der<br />

Gemeinden und Regionen <strong>Europa</strong>s wurde diese interfraktionelle<br />

Gruppe unmittelbar nach der EP-<br />

Wahl 1979 einberufen. Sie setzt sich aus Mitgliedern<br />

des EP zusammen, die gleichzeitig ein Wahlmandat<br />

auf kommunaler oder regionaler Ebene besitzen. Arbeitsschwerpunkte<br />

sind u. a. die Probleme großstädtischer<br />

Ballungsgebiete, die Planung von Verkehrssystemen,<br />

die Stadterneuerung, die Beschäftigungspolitik<br />

und Reformen im Bereich der EU-�Strukturpolitik.<br />

d) Mit ihren Förderprogrammen unterstützt die<br />

Kommission zahlreiche Projekte kommunaler Gebietskörperschaften<br />

sowie ihre Netzwerkbildung.<br />

Vor allem die Gemeinschaftsprogramme für die<br />

grenzüberschreitende Zusammenarbeit (�INTER-<br />

REG II), den ländlichen Raum (�LEADER II), städtischeProbleme(�URBAN)undPartnerschaftenmit<br />

mittel- und osteuropäischen Kommunen (früher:<br />

PHARE)bietenvielHandlungsspielraum.ZweiBeispiele:<br />

Die Kommission fördert seit 2003 mit<br />

URBACT (Netzwerk für europaweiten Erfahrungsaustausch)<br />

im Rahmen von URBAN II exemplarisch<br />

ProjektezurintegriertenStadtentwicklung.Gearbeitet<br />

wird an innovativen Finanzierungsinstrumenten<br />

der lokalen Wirtschaftsförderung im Rahmen des<br />

Netzwerkprojektes ECO-FIN-NET. Nicht nur rechtliche,<br />

sondern auch negative KonjunkturentwicklungenundfinanzielleGrenzendurchkreuzenhäufig<br />

kommunale Wirtschaftsstrategien. ECO-FIN-NET<br />

prüft,wieIhnenerfolgreichentgegenzuwirkenist.<br />

6. Konfliktfeld Daseinsvorsorge: Städte und Gemeinden<br />

sind Dienstleister im Interesse des Gemein-<br />

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wohls. In Fachressorts wie Soziales, Allgemeinbildung,<br />

Gesundheit, Kultur, Umweltschutz, Veterinärwesen,<br />

Verkehr, Energie und Telekommunikation<br />

decken sie nicht nur Grundbedürfnisse der Zivilgesellschaft<br />

ab. Sie tragen zugleich in erheblichem<br />

MaßezurWettbewerbsfähigkeitbei(Art.16EGV).<br />

Die Diskussion über den Rahmen und die Grenzen<br />

für die kommunale Wirtschaft im Binnenmarkt führt<br />

zuderFrage,welchederDienstleistungenvonAllgemeinemInteressedenRegelndesBinnenmarktesunterworfen<br />

sein sollen. Konsens besteht vor allem<br />

beim Prinzip „Gemeinwohl vor Marktliberalisierung“,<br />

so das Fazit im Weißbuch 2004. Kannbereiche<br />

für Liberalisierung sind ausschließlich Felder<br />

wie Wasserversorgung, Abfallentsorgung, Energieversorgung,<br />

Mobilität oder Postdienste. Generell<br />

steht der Gesetzgeber mit der Liberalisierung der<br />

Märkte vor der schwierigen Aufgabe, ChancengleichheitzwischenprivatenundöffentlichenUnternehmen<br />

herzustellen. Deshalb gewinnt die allgemeine<br />

Wettbewerbspolitik der Union mit Beihilfekontrolle,<br />

Vergaberecht und Transparenzvorschriften<br />

zunehmende Bedeutung für die kommunalen Unternehmen.<br />

Der VVE 2004 (Art. III-122) ordnet der<br />

UnionundihrenMitgliedstaatenimRahmenihrerjeweiligen<br />

Zuständigkeiten die Kompetenz zu, Grundsätze<br />

und Bedingungen so zu gestalten, dass die<br />

Dienstleistungenvonallgemeinemwirtschaftlichem<br />

Interesse erfüllt werden können.<br />

Die Dienste der Daseinsvorsorge werden nicht von<br />

der umstrittenen Richtlinie über Dienstleistungen im<br />

Binnenmarkt erfasst. Die Richtlinie über Dienstleistungen<br />

im Binnenmarkt (sog. Bolkestein-Richtlinie)<br />

zielt darauf ab, einen Binnenmarkt für Dienstleistungen<br />

zu schaffen. Die neue Maßnahme würde<br />

EU-Mitgliedstaaten dazu verpflichten, den Verwaltungsaufwand<br />

zu verringern, der Unternehmen davon<br />

abhält, ihre Dienste über die Grenzen der einzelnen<br />

Mitgliedstaaten hinaus anzubieten. Mit der<br />

DienstleistungsrichtliniewürdeaufDienstleisterdas<br />

„Herkunftslandprinzip“ angewandt, nach dem der<br />

Dienstleistungserbringer nicht den Rechtsvorschriften<br />

des Landes unterliegt, in dem die Dienstleistung<br />

erbracht wird, sondern des Landes, in dem er niedergelassen<br />

ist. Von der neuen Richtlinie wären eine<br />

Vielzahl von Dienstleistungen betroffen, die von<br />

Reisebüros bis zu Gesundheitsdienstleistungen reichen.<br />

Dienste, die bereits von spezifischen EU-<br />

Maßnahmen geregelt werden – z. B. Finanzdienst-

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