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Festung Europa

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Fremdenverkehr<br />

kungsvolle Berufsaufsicht) und Verbraucherschutz<br />

(Qualitätsstandards) bei den rechtlichen Bestimmungen<br />

einzufügen.<br />

Resümee: Indem die Bürger/innen ihr Recht auf Freizügigkeit<br />

in der Europäischen Union wahrnehmen<br />

und einfordern, sind sie aktiv an der Schaffung eines<br />

europäischen Binnenmarktes beteiligt. Durch die<br />

�Unionsbürgerschaft, die den EU-Bürgerinnen und<br />

-Bürgern bei kommunalen und europäischen Wahlen<br />

das passive und aktive Wahlrecht, den konsularischen<br />

Schutz und das Petitionsrecht einräumt, hat<br />

das „<strong>Europa</strong> des Marktes“ eine qualitative Steigerung<br />

in Richtung „<strong>Europa</strong> des Bürgers/der Bürgerin“<br />

erfahren. Die Menschen werden nicht mehr nur als<br />

produktive Marktteilnehmende wahrgenommen,<br />

sondern als europäische Bürgerinnen und Bürger,<br />

ausgestattet mit besonderen Rechten. Das heißt, die<br />

Realisierung der Freizügigkeit und Unionsbürgerschaft<br />

wirkt positiv auf die vielerorts gewünschte europäische<br />

�Identitätsbildung.<br />

Es gibt jedoch noch immer praktische, administrative<br />

oder rechtliche Hindernisse, die die Menschen daran<br />

hindern, die Vorteile und Möglichkeiten des europäischen<br />

Binnenmarktes und der geographischen<br />

Mobilität voll zu nutzen. Diese gilt es mit Hilfe der<br />

europäischen Rechtsetzung zu überwinden. Auch<br />

die unterschiedlichen Sozialversicherungs- und<br />

Lohnsysteme innerhalb der EU sollten im Blick der<br />

EU-Regierungen stehen, um die Krise auf dem europäischen<br />

Beschäftigungsmarkt zu bewältigen und<br />

Sozialdumpingzuvermeiden. G. C. G.<br />

Internet: http://europa.eu.int/youreurope/index_de.html<br />

Fremdenverkehr. Der Fremdenverkehr hat als<br />

Wirtschaftszweig für die Ziele der Europäischen<br />

Union besondere Bedeutung. Die Bedeutung des<br />

Tourismus für das Volkseinkommen ist gerade in<br />

den wirtschaftlich benachteiligten Gebieten besonders<br />

hoch, da diese zumeist auch die touristisch interessantesten<br />

Gebiete sind (Küstenregionen, Bergregionen).<br />

Eine Rechtsgrundlage für Aktivitäten der EU im Bereich<br />

der Fremdenverkehrspolitik war bisher insbes.<br />

aus der allgemeinen Ermächtigungsklausel (Art. 308<br />

EU-Vertrag) hergeleitet worden. Der �Verfassungsvertrag<br />

2004 erwähnt den Tourismus in Art. I-17 lit.<br />

d) als Bereich, in dem die EU unterstützend, koordinierend<br />

und ergänzend zu den Mitgliedstaaten tätig<br />

werden kann.<br />

354<br />

Trotzdem haben natürlich verschiedene Politiken<br />

der EU Auswirkungen auf den Tourismus. So ist die<br />

Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG-Vertrag) durch<br />

Beschränkungen bspw. von Reiseführern tangiert,<br />

wie der EuGH in einem Fall festgestellt hat, in dem<br />

ein Staat bestimmte, dass nur einheimische Reiseführer<br />

zugelassen werden.<br />

Nicht zuletzt fördert auch die Verbraucherpolitik der<br />

EU mit etwa 30 Richtlinien, die den Schutz der Verbraucher<br />

vor allem oder auch im Fremdenverkehr<br />

zum Inhalt haben, den Tourismus in der EU. Zu nennen<br />

sind hier vor allem die „Pauschalreise-Richtlinie“<br />

von 1990 (90/314, ABl. L 158/1990), die den<br />

Verbraucherschutz des Reisenden und den Schutz<br />

seines eingezahlten Reisepreises regelt, und die<br />

Richtlinie zum Schutz des Reisenden vor Überbuchung<br />

von Flugzeugen von 1991 (295/91, ABl. L<br />

36/1991), die im Februar 2005 durch eine neue Verordnung<br />

verschärft wurde. Gegen die neue Regelung<br />

läuft ein Verfahren der Flugverkehrsverbände vor<br />

dem EuGH. Auch die Time-sharing-Richtlinie von<br />

1994 (94/47, ABl. L 280/1994), die die vertraglichen<br />

Regelungen beim Kauf von zeitlich begrenztem<br />

Wohnungsteileigentum regelt, kann diesem Bereich<br />

zugerechnet werden. Auch im Rahmen der UmweltpolitikwerdenZieleangestrebt,diesichaufdenTourismusauswirken,sovorallemimGewässerschutz.<br />

Insbesondere im Zusammenhang mit der Vollendung<br />

des Binnenmarkts wurde die wirtschaftliche<br />

und soziale Bedeutung des Fremdenverkehrsgewerbes<br />

im Rahmen der �Kohäsionspolitik und bei der<br />

Schaffung neuer Arbeitsplätze hervorgehoben, so<br />

dass seit 1990 Aktionsprogramme und weitere<br />

Mehrjahresprogramme für den Tourismus aufgelegt<br />

wurden, die der Förderung bestimmter Ziele im Bereich<br />

des Fremdenverkehrs galten.<br />

Schwerpunkte waren u. a. umweltverträglicher Tourismus,<br />

Kulturtourismus und Ausbildung im Bereich<br />

des Tourismus; schließlich standen besonders die<br />

Aspekte Koordination und Kooperation der europäischen<br />

Fremdenverkehrswirtschaft im Mittelpunkt,<br />

um diesen Wirtschaftszweig effektiver und damit attraktiver<br />

auch für Touristen aus Drittländern zu gestalten.<br />

Auch allgemeine Förderprogramme fördern<br />

die Tourismus-Branche. Zwar gibt es derzeit kein<br />

speziellesAktionsprogramm,dochhatdieEU-Kommission<br />

einen Leitfaden veröffentlicht, der Fördermöglichkeiten<br />

für den Tourismussektor in allgemeinen<br />

Förderprogrammen auflistet.

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