Festung Europa
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Fremdenverkehr<br />
kungsvolle Berufsaufsicht) und Verbraucherschutz<br />
(Qualitätsstandards) bei den rechtlichen Bestimmungen<br />
einzufügen.<br />
Resümee: Indem die Bürger/innen ihr Recht auf Freizügigkeit<br />
in der Europäischen Union wahrnehmen<br />
und einfordern, sind sie aktiv an der Schaffung eines<br />
europäischen Binnenmarktes beteiligt. Durch die<br />
�Unionsbürgerschaft, die den EU-Bürgerinnen und<br />
-Bürgern bei kommunalen und europäischen Wahlen<br />
das passive und aktive Wahlrecht, den konsularischen<br />
Schutz und das Petitionsrecht einräumt, hat<br />
das „<strong>Europa</strong> des Marktes“ eine qualitative Steigerung<br />
in Richtung „<strong>Europa</strong> des Bürgers/der Bürgerin“<br />
erfahren. Die Menschen werden nicht mehr nur als<br />
produktive Marktteilnehmende wahrgenommen,<br />
sondern als europäische Bürgerinnen und Bürger,<br />
ausgestattet mit besonderen Rechten. Das heißt, die<br />
Realisierung der Freizügigkeit und Unionsbürgerschaft<br />
wirkt positiv auf die vielerorts gewünschte europäische<br />
�Identitätsbildung.<br />
Es gibt jedoch noch immer praktische, administrative<br />
oder rechtliche Hindernisse, die die Menschen daran<br />
hindern, die Vorteile und Möglichkeiten des europäischen<br />
Binnenmarktes und der geographischen<br />
Mobilität voll zu nutzen. Diese gilt es mit Hilfe der<br />
europäischen Rechtsetzung zu überwinden. Auch<br />
die unterschiedlichen Sozialversicherungs- und<br />
Lohnsysteme innerhalb der EU sollten im Blick der<br />
EU-Regierungen stehen, um die Krise auf dem europäischen<br />
Beschäftigungsmarkt zu bewältigen und<br />
Sozialdumpingzuvermeiden. G. C. G.<br />
Internet: http://europa.eu.int/youreurope/index_de.html<br />
Fremdenverkehr. Der Fremdenverkehr hat als<br />
Wirtschaftszweig für die Ziele der Europäischen<br />
Union besondere Bedeutung. Die Bedeutung des<br />
Tourismus für das Volkseinkommen ist gerade in<br />
den wirtschaftlich benachteiligten Gebieten besonders<br />
hoch, da diese zumeist auch die touristisch interessantesten<br />
Gebiete sind (Küstenregionen, Bergregionen).<br />
Eine Rechtsgrundlage für Aktivitäten der EU im Bereich<br />
der Fremdenverkehrspolitik war bisher insbes.<br />
aus der allgemeinen Ermächtigungsklausel (Art. 308<br />
EU-Vertrag) hergeleitet worden. Der �Verfassungsvertrag<br />
2004 erwähnt den Tourismus in Art. I-17 lit.<br />
d) als Bereich, in dem die EU unterstützend, koordinierend<br />
und ergänzend zu den Mitgliedstaaten tätig<br />
werden kann.<br />
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Trotzdem haben natürlich verschiedene Politiken<br />
der EU Auswirkungen auf den Tourismus. So ist die<br />
Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 EG-Vertrag) durch<br />
Beschränkungen bspw. von Reiseführern tangiert,<br />
wie der EuGH in einem Fall festgestellt hat, in dem<br />
ein Staat bestimmte, dass nur einheimische Reiseführer<br />
zugelassen werden.<br />
Nicht zuletzt fördert auch die Verbraucherpolitik der<br />
EU mit etwa 30 Richtlinien, die den Schutz der Verbraucher<br />
vor allem oder auch im Fremdenverkehr<br />
zum Inhalt haben, den Tourismus in der EU. Zu nennen<br />
sind hier vor allem die „Pauschalreise-Richtlinie“<br />
von 1990 (90/314, ABl. L 158/1990), die den<br />
Verbraucherschutz des Reisenden und den Schutz<br />
seines eingezahlten Reisepreises regelt, und die<br />
Richtlinie zum Schutz des Reisenden vor Überbuchung<br />
von Flugzeugen von 1991 (295/91, ABl. L<br />
36/1991), die im Februar 2005 durch eine neue Verordnung<br />
verschärft wurde. Gegen die neue Regelung<br />
läuft ein Verfahren der Flugverkehrsverbände vor<br />
dem EuGH. Auch die Time-sharing-Richtlinie von<br />
1994 (94/47, ABl. L 280/1994), die die vertraglichen<br />
Regelungen beim Kauf von zeitlich begrenztem<br />
Wohnungsteileigentum regelt, kann diesem Bereich<br />
zugerechnet werden. Auch im Rahmen der UmweltpolitikwerdenZieleangestrebt,diesichaufdenTourismusauswirken,sovorallemimGewässerschutz.<br />
Insbesondere im Zusammenhang mit der Vollendung<br />
des Binnenmarkts wurde die wirtschaftliche<br />
und soziale Bedeutung des Fremdenverkehrsgewerbes<br />
im Rahmen der �Kohäsionspolitik und bei der<br />
Schaffung neuer Arbeitsplätze hervorgehoben, so<br />
dass seit 1990 Aktionsprogramme und weitere<br />
Mehrjahresprogramme für den Tourismus aufgelegt<br />
wurden, die der Förderung bestimmter Ziele im Bereich<br />
des Fremdenverkehrs galten.<br />
Schwerpunkte waren u. a. umweltverträglicher Tourismus,<br />
Kulturtourismus und Ausbildung im Bereich<br />
des Tourismus; schließlich standen besonders die<br />
Aspekte Koordination und Kooperation der europäischen<br />
Fremdenverkehrswirtschaft im Mittelpunkt,<br />
um diesen Wirtschaftszweig effektiver und damit attraktiver<br />
auch für Touristen aus Drittländern zu gestalten.<br />
Auch allgemeine Förderprogramme fördern<br />
die Tourismus-Branche. Zwar gibt es derzeit kein<br />
speziellesAktionsprogramm,dochhatdieEU-Kommission<br />
einen Leitfaden veröffentlicht, der Fördermöglichkeiten<br />
für den Tourismussektor in allgemeinen<br />
Förderprogrammen auflistet.