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Festung Europa

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oder andere Regelungen umgesetzt. Dabei wird der<br />

unterschiedlichen Ausgangslage der Mitgliedstaaten<br />

hinsichtlich der in den „Leitlinien“ behandelten<br />

ProblemedurchdifferenzierteLösungenundAkzente<br />

entsprochen, die der Lage jedes einzelnen Mitgliedstaatesangepasstsind.MitderÜbermittlungihrer<br />

„Nationalen Beschäftigungspolitischen Aktionspläne“<br />

an Kommission und Rat und dem dann möglichen<br />

Erlass von Empfehlungen erhalten Kommission<br />

und Rat eine Überwachungsfunktion über die Beschäftigungspolitiken<br />

der Mitgliedstaaten. So prüft<br />

der Rat jährlich, in welcher Weise die Mitgliedstaaten<br />

die „Leitlinien“ in ihrer einzelstaatlichen Politik<br />

umgesetzthabenundlegtdiesdemEuropäischenRat<br />

vor. In diesem Prozess legt der Europäische Rat Wert<br />

auf Indikatoren, die anhand vergleichbarer statistischer<br />

Daten entwickelt worden sind und die bei den<br />

Beschäftigungspolitiken verfolgt werden sollen.<br />

Entsprechend wurde in den Folgejahren verfahren.<br />

Mit der ersten Entschließung des Rates vom 15. 12.<br />

1997zudenbeschäftigungspolitischenLeitlinienfür<br />

1998 wurde ein Prozess eingeleitet, der sich durch<br />

eine große Öffentlichkeit, politische Verpflichtungen<br />

und – so wurde erhofft – weitreichende Akzeptanz<br />

bei allen Akteuren auszeichnen sollte und mit<br />

Beschluss des Rates vom 13. 3. 2000 über die Leitlinien<br />

für beschäftigungspolitische Maßnahmen im<br />

Jahr 2000 (ABl. L 72/2000) formalisiert wurde.<br />

4.Einbindungindie �Lissabon-Strategie. Durchden<br />

Europäischen Rat vom 23./24. 3. 2000 in Lissabon<br />

wurde ein neues strategisches Ziel gesetzt: Die Europäische<br />

Union sollte zum wettbewerbsfähigsten und<br />

dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum<br />

der Welt werden. Das umfasste weitgehend den Bereich<br />

der Beschäftigung. Die Ziele der Lissabon-<br />

Strategie mussten somit in die beschäftigungspolitischen<br />

Leitlinien Eingang finden. Auf seiner Tagung<br />

vom 19./20. 6. 2000 in Santa Maria da Feira forderte<br />

der Europäische Rat die Sozialpartner auf, bei der<br />

Festlegung, Durchführung und Bewertung der beschäftigungspolitischenLeitlinieneinestärkereRolle<br />

zu übernehmen. Der Europäische Rat von StockholmimMärz2001bestimmtedannweiterebeschäftigungspolitische<br />

Ziele – so sollte bis zum Jahr 2005<br />

die allgemeine Beschäftigungsquote 67 % erreichen,<br />

die von Frauen 57 %, die der älteren Arbeitnehmer<br />

bis zum Jahr 2000 50 %.<br />

Der Europäische Rat von Barcelona bestätigte im<br />

März 2002 die Vollbeschäftigung als das übergrei-<br />

Luxemburg-Prozess<br />

fende Ziel der Europäischen Union und forderte eine<br />

verstärkte Beschäftigungsstrategie, um die Ziele der<br />

Lissabon-Strategie in einer erweiterten Europäischen<br />

Union zu unterstützen.<br />

Der Luxemburg-Prozess als laufendes Arbeitsprogramm<br />

der jährlichen Planung, Überwachung, Überprüfung<br />

und Neuanpassung hat durch die maßgeblichen<br />

Vorgaben der Europäischen Räte seit Lissabon<br />

inhaltlich einen stärkeren Impuls erhalten. Im Jahr<br />

2002 wurde eine umfassende Wirkungsbewertung<br />

der ersten fünf Jahre dieses Prozesses durchgeführt.<br />

Dabei wurden zentrale Herausforderungen und Themen<br />

für die Zukunft der europäischen Beschäftigungsstrategie<br />

identifiziert. Bei der Halbzeitbewertung<br />

wurde deutlich, dass der Luxemburg-Prozess<br />

noch nicht weitgehend im öffentlichen Bewusstsein<br />

verankert war. Es wurde die Notwendigkeit gesehen,<br />

die Ziele noch mehr mit den Vorgaben des Europäischen<br />

Rates von Lissabon im Hinblick auf ein nachhaltiges<br />

wirtschaftliches Wachstum und mehr und<br />

bessere Arbeitsplätze sowie einen größeren sozialen<br />

Zusammenhalt zu verbinden; auch erschien eine<br />

Vereinfachung, vor allem des Berichtswesens, notwendig.<br />

Ferner sollten andere Ministerräte, wie vor<br />

allem der Bildungsministerrat, stärker eingebunden<br />

werden. Die Entwicklung der Indikatoren sollte fortgesetzt<br />

werden. Die bildungspolitischen Leitlinien<br />

sollen in Zukunft kontinuierlicher ausgestaltet werden.<br />

5. Grenzen der Strategie – z. B. Beschäftigung und<br />

Bildung. Bei den beschäftigungspolitischen Leitlinien,<br />

dem Kern des Beschäftigungspaketes der Luxemburg-Strategie,<br />

ist auch ein Bereich angeführt,<br />

bei dem die Europäische Gemeinschaft nach den<br />

Vertragsgrundlagen nur ergänzende und fördernde<br />

Maßnahmen ergreifen darf – dies ist der Bildungsbereich.<br />

Im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeit der<br />

Arbeitnehmergehtesdarum,durcheineModernisierung<br />

der Bildungs- und Ausbildungssysteme und<br />

durch eine bessere Verbindung zwischen Bildungsund<br />

Ausbildungssystemen und Arbeitswelt das Qualifikationsdefizit<br />

der europäischen Arbeitnehmer zu<br />

überwinden. Dabei wird das Ziel gesetzt, alle Arbeitskräfte<br />

in den Stand zu versetzen, neue Beschäftigungsmöglichkeitenzunutzen.Sosindu.a.folgende<br />

Vorgaben gemacht: Zur Bekämpfung der Langzeit-<br />

und der Jugendarbeitslosigkeit soll jedem arbeitslosen<br />

Erwachsenen innerhalb von 12 Monaten<br />

eine neue Chance in Form eines Arbeitsplatzes, einer<br />

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