Festung Europa
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oder andere Regelungen umgesetzt. Dabei wird der<br />
unterschiedlichen Ausgangslage der Mitgliedstaaten<br />
hinsichtlich der in den „Leitlinien“ behandelten<br />
ProblemedurchdifferenzierteLösungenundAkzente<br />
entsprochen, die der Lage jedes einzelnen Mitgliedstaatesangepasstsind.MitderÜbermittlungihrer<br />
„Nationalen Beschäftigungspolitischen Aktionspläne“<br />
an Kommission und Rat und dem dann möglichen<br />
Erlass von Empfehlungen erhalten Kommission<br />
und Rat eine Überwachungsfunktion über die Beschäftigungspolitiken<br />
der Mitgliedstaaten. So prüft<br />
der Rat jährlich, in welcher Weise die Mitgliedstaaten<br />
die „Leitlinien“ in ihrer einzelstaatlichen Politik<br />
umgesetzthabenundlegtdiesdemEuropäischenRat<br />
vor. In diesem Prozess legt der Europäische Rat Wert<br />
auf Indikatoren, die anhand vergleichbarer statistischer<br />
Daten entwickelt worden sind und die bei den<br />
Beschäftigungspolitiken verfolgt werden sollen.<br />
Entsprechend wurde in den Folgejahren verfahren.<br />
Mit der ersten Entschließung des Rates vom 15. 12.<br />
1997zudenbeschäftigungspolitischenLeitlinienfür<br />
1998 wurde ein Prozess eingeleitet, der sich durch<br />
eine große Öffentlichkeit, politische Verpflichtungen<br />
und – so wurde erhofft – weitreichende Akzeptanz<br />
bei allen Akteuren auszeichnen sollte und mit<br />
Beschluss des Rates vom 13. 3. 2000 über die Leitlinien<br />
für beschäftigungspolitische Maßnahmen im<br />
Jahr 2000 (ABl. L 72/2000) formalisiert wurde.<br />
4.Einbindungindie �Lissabon-Strategie. Durchden<br />
Europäischen Rat vom 23./24. 3. 2000 in Lissabon<br />
wurde ein neues strategisches Ziel gesetzt: Die Europäische<br />
Union sollte zum wettbewerbsfähigsten und<br />
dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum<br />
der Welt werden. Das umfasste weitgehend den Bereich<br />
der Beschäftigung. Die Ziele der Lissabon-<br />
Strategie mussten somit in die beschäftigungspolitischen<br />
Leitlinien Eingang finden. Auf seiner Tagung<br />
vom 19./20. 6. 2000 in Santa Maria da Feira forderte<br />
der Europäische Rat die Sozialpartner auf, bei der<br />
Festlegung, Durchführung und Bewertung der beschäftigungspolitischenLeitlinieneinestärkereRolle<br />
zu übernehmen. Der Europäische Rat von StockholmimMärz2001bestimmtedannweiterebeschäftigungspolitische<br />
Ziele – so sollte bis zum Jahr 2005<br />
die allgemeine Beschäftigungsquote 67 % erreichen,<br />
die von Frauen 57 %, die der älteren Arbeitnehmer<br />
bis zum Jahr 2000 50 %.<br />
Der Europäische Rat von Barcelona bestätigte im<br />
März 2002 die Vollbeschäftigung als das übergrei-<br />
Luxemburg-Prozess<br />
fende Ziel der Europäischen Union und forderte eine<br />
verstärkte Beschäftigungsstrategie, um die Ziele der<br />
Lissabon-Strategie in einer erweiterten Europäischen<br />
Union zu unterstützen.<br />
Der Luxemburg-Prozess als laufendes Arbeitsprogramm<br />
der jährlichen Planung, Überwachung, Überprüfung<br />
und Neuanpassung hat durch die maßgeblichen<br />
Vorgaben der Europäischen Räte seit Lissabon<br />
inhaltlich einen stärkeren Impuls erhalten. Im Jahr<br />
2002 wurde eine umfassende Wirkungsbewertung<br />
der ersten fünf Jahre dieses Prozesses durchgeführt.<br />
Dabei wurden zentrale Herausforderungen und Themen<br />
für die Zukunft der europäischen Beschäftigungsstrategie<br />
identifiziert. Bei der Halbzeitbewertung<br />
wurde deutlich, dass der Luxemburg-Prozess<br />
noch nicht weitgehend im öffentlichen Bewusstsein<br />
verankert war. Es wurde die Notwendigkeit gesehen,<br />
die Ziele noch mehr mit den Vorgaben des Europäischen<br />
Rates von Lissabon im Hinblick auf ein nachhaltiges<br />
wirtschaftliches Wachstum und mehr und<br />
bessere Arbeitsplätze sowie einen größeren sozialen<br />
Zusammenhalt zu verbinden; auch erschien eine<br />
Vereinfachung, vor allem des Berichtswesens, notwendig.<br />
Ferner sollten andere Ministerräte, wie vor<br />
allem der Bildungsministerrat, stärker eingebunden<br />
werden. Die Entwicklung der Indikatoren sollte fortgesetzt<br />
werden. Die bildungspolitischen Leitlinien<br />
sollen in Zukunft kontinuierlicher ausgestaltet werden.<br />
5. Grenzen der Strategie – z. B. Beschäftigung und<br />
Bildung. Bei den beschäftigungspolitischen Leitlinien,<br />
dem Kern des Beschäftigungspaketes der Luxemburg-Strategie,<br />
ist auch ein Bereich angeführt,<br />
bei dem die Europäische Gemeinschaft nach den<br />
Vertragsgrundlagen nur ergänzende und fördernde<br />
Maßnahmen ergreifen darf – dies ist der Bildungsbereich.<br />
Im Rahmen der Beschäftigungsfähigkeit der<br />
Arbeitnehmergehtesdarum,durcheineModernisierung<br />
der Bildungs- und Ausbildungssysteme und<br />
durch eine bessere Verbindung zwischen Bildungsund<br />
Ausbildungssystemen und Arbeitswelt das Qualifikationsdefizit<br />
der europäischen Arbeitnehmer zu<br />
überwinden. Dabei wird das Ziel gesetzt, alle Arbeitskräfte<br />
in den Stand zu versetzen, neue Beschäftigungsmöglichkeitenzunutzen.Sosindu.a.folgende<br />
Vorgaben gemacht: Zur Bekämpfung der Langzeit-<br />
und der Jugendarbeitslosigkeit soll jedem arbeitslosen<br />
Erwachsenen innerhalb von 12 Monaten<br />
eine neue Chance in Form eines Arbeitsplatzes, einer<br />
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