Festung Europa
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Investitionen in die Humanressourcen erhöhen und<br />
die Qualität ihrer Bildungs- und Ausbildungssysteme<br />
sowie die einschlägigen Lehrpläne verbessern<br />
und vor allem im Bereich der Informationstechnologien<br />
und des Spracherwerbs aktiv sein sollen. Es<br />
werden konkrete Messzahlen vorgegeben wie z. B.<br />
dieHalbierungderZahlder18-bis24jährigen,dielediglich<br />
über einen Abschluss der Sekundarstufe I<br />
verfügen und keine weitere Schul- oder Berufsausbildung<br />
durchlaufen, bis zum Jahre 2010. Die Mitgliedstaaten<br />
sollen sicherstellen, dass ihre Bildungssysteme<br />
ein kontinuierlich an den Bedarf angepasstes<br />
Bündel von Schlüsselqualifikationen vermitteln<br />
(so aus dem Anhang der beschäftigungspolitischen<br />
Leitlinien für das Jahr 2000 – unmittelbar nach dem<br />
Inkrafttreten der Lissabon-Strategie).<br />
Die Europäische Union besitzt jedoch im Bildungsbereich<br />
nur ganz geringe Zuständigkeiten – sie kann<br />
die Politiken der Mitgliedstaaten lediglich fördern<br />
und ergänzen. Eine Harmonisierung der Rechts- und<br />
Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ist dabei<br />
nicht möglich. Deshalb stieß die derartige Festlegung<br />
von bildungspolitischen Zieldaten in den<br />
europäischen Leitlinien auch auf Kritik: So begrüßten<br />
die Bildungsminister der Mitgliedstaaten im Bildungsministerrat<br />
zwar die neue aktive Rolle der Bildungspolitik<br />
bei der Mitgestaltung der europäischen<br />
Beschäftigungspolitik und die Aufnahme bildungsbezogenerZielsetzungenindieLeitlinien,siewiesen<br />
aber auch darauf hin, dass sich Bildung nicht in beschäftigungspolitischer<br />
Relevanz erschöpfe, sondern<br />
dass es auch um die persönliche, soziale und<br />
kulturelle Entfaltung des Einzelnen gehe (Stellungnahme<br />
des Rates [Bildung] zum Vorschlag für eine<br />
EntscheidungdesRatesüberLeitlinienfürbeschäftigungspolitische<br />
Maßnahmen der Mitgliedstaaten im<br />
Jahr 2001, verabschiedet am 9. 11. 2000, Rats-Dok.<br />
128 14/00). Der Bundesrat, über den die deutschen<br />
LänderanderWillensbildungineuropäischenAngelegenheiten<br />
innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />
mitwirken, hatte stets die Eigenständigkeit des<br />
Bildungswesens gegenüber der Sozial-, Beschäftigungs-<br />
und Wirtschaftspolitik betont und es deshalb<br />
abgelehnt, die Bildung in die Koordinierungsmaßnahmen<br />
für die Beschäftigungspolitik mit einzubeziehen.<br />
Der Bundesrat betonte demgegenüber die<br />
eingeschränkten Zuständigkeiten der Europäischen<br />
Gemeinschaft für die Bildung und sah in den beschäftigungspolitischen<br />
Möglichkeiten des Art. 128<br />
EGV keine Ausweitung der Grenzen, die in den einschlägigen<br />
Bildungsartikeln für ein Handeln der Europäischen<br />
Gemeinschaft gesetzt sind (BR.Drs.<br />
658/00, Beschluss vom 1. 12. 2001). �Bildungspolitik<br />
5. Bewertung. Obwohl Leitlinien und Indikatoren es<br />
erlauben, dass jeder Mitgliedstaat sie im Sinne des<br />
Subsidiaritätsprinzips nach den eigenen Vorgaben<br />
und Bedürfnissen umsetzen kann, bleibt es doch bei<br />
einer politischen Steuerung der Politik der Mitgliedstaaten<br />
durch die Gemeinschaftsvorgaben. Dies<br />
wäre dann, wenn die Europäische Union ohnehin<br />
eine Rechtsetzungszuständigkeit hätte, zu akzeptieren,weilhiermitsogareinmilderesMittelgegenüber<br />
einem Rechtsakt gefunden wurde. Das entspricht<br />
dem Subsidiaritätsprinzip. Besteht aber eine derartige<br />
Zuständigkeit der Gemeinschaft zum Setzen von<br />
Rechtsakten nicht, ist die Vorgabe von Leitlinien aus<br />
der Sicht der Unionskompetenzen problematisch.<br />
Wenn schon nicht eindeutig rechtlich, so wird doch<br />
zumindest durch politische Bindung in die ZuständigkeitenderMitgliedstaateneingegriffen.<br />
I. B.-M.<br />
Leitzinsen �ESZB<br />
Leonardo da Vinci �Bildungsprogramme der EU<br />
Liberalisierung �Binnenmarkt<br />
LIFE<br />
Lien-Programm (1993 – 2000) im Rahmen von<br />
Phare und (ab 1999) TACIS. Es förderte Initiativen<br />
und Projekte von Nichtregierungsorganisationen im<br />
sozialen Bereich, insbes. zur Unterstützung von unterprivilegierten<br />
Bevölkerungsgruppen. Das Lien-<br />
Programm wurde 2000 vom �Access-Programm abgelöst.<br />
LIFE. Finanzierungsinstrument der EU für den Umweltschutz<br />
und den Naturschutz. Ziel ist es, einen<br />
Beitrag zur Entwicklung, Durchführung und Aktualisierung<br />
der Umweltpolitik sowie der Umweltbestimmungen<br />
der Gemeinschaft – vor allem auch im<br />
Hinblick auf die Einbeziehung von Umweltaspekten<br />
in andere Politikfelder sowie auf die �nachhaltige<br />
Entwicklung – zu leisten (VO 1655/2000, ABl. L<br />
192/2000).<br />
Die erste Phase lief von 1992 bis 1995 und umfasste<br />
Finanzmittel in Höhe von 400 Mio. ECU (= Euro),<br />
die zweite Phase lief von 1996 bis 1999 und war mit<br />
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