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Festung Europa

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Investitionen in die Humanressourcen erhöhen und<br />

die Qualität ihrer Bildungs- und Ausbildungssysteme<br />

sowie die einschlägigen Lehrpläne verbessern<br />

und vor allem im Bereich der Informationstechnologien<br />

und des Spracherwerbs aktiv sein sollen. Es<br />

werden konkrete Messzahlen vorgegeben wie z. B.<br />

dieHalbierungderZahlder18-bis24jährigen,dielediglich<br />

über einen Abschluss der Sekundarstufe I<br />

verfügen und keine weitere Schul- oder Berufsausbildung<br />

durchlaufen, bis zum Jahre 2010. Die Mitgliedstaaten<br />

sollen sicherstellen, dass ihre Bildungssysteme<br />

ein kontinuierlich an den Bedarf angepasstes<br />

Bündel von Schlüsselqualifikationen vermitteln<br />

(so aus dem Anhang der beschäftigungspolitischen<br />

Leitlinien für das Jahr 2000 – unmittelbar nach dem<br />

Inkrafttreten der Lissabon-Strategie).<br />

Die Europäische Union besitzt jedoch im Bildungsbereich<br />

nur ganz geringe Zuständigkeiten – sie kann<br />

die Politiken der Mitgliedstaaten lediglich fördern<br />

und ergänzen. Eine Harmonisierung der Rechts- und<br />

Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ist dabei<br />

nicht möglich. Deshalb stieß die derartige Festlegung<br />

von bildungspolitischen Zieldaten in den<br />

europäischen Leitlinien auch auf Kritik: So begrüßten<br />

die Bildungsminister der Mitgliedstaaten im Bildungsministerrat<br />

zwar die neue aktive Rolle der Bildungspolitik<br />

bei der Mitgestaltung der europäischen<br />

Beschäftigungspolitik und die Aufnahme bildungsbezogenerZielsetzungenindieLeitlinien,siewiesen<br />

aber auch darauf hin, dass sich Bildung nicht in beschäftigungspolitischer<br />

Relevanz erschöpfe, sondern<br />

dass es auch um die persönliche, soziale und<br />

kulturelle Entfaltung des Einzelnen gehe (Stellungnahme<br />

des Rates [Bildung] zum Vorschlag für eine<br />

EntscheidungdesRatesüberLeitlinienfürbeschäftigungspolitische<br />

Maßnahmen der Mitgliedstaaten im<br />

Jahr 2001, verabschiedet am 9. 11. 2000, Rats-Dok.<br />

128 14/00). Der Bundesrat, über den die deutschen<br />

LänderanderWillensbildungineuropäischenAngelegenheiten<br />

innerhalb der Bundesrepublik Deutschland<br />

mitwirken, hatte stets die Eigenständigkeit des<br />

Bildungswesens gegenüber der Sozial-, Beschäftigungs-<br />

und Wirtschaftspolitik betont und es deshalb<br />

abgelehnt, die Bildung in die Koordinierungsmaßnahmen<br />

für die Beschäftigungspolitik mit einzubeziehen.<br />

Der Bundesrat betonte demgegenüber die<br />

eingeschränkten Zuständigkeiten der Europäischen<br />

Gemeinschaft für die Bildung und sah in den beschäftigungspolitischen<br />

Möglichkeiten des Art. 128<br />

EGV keine Ausweitung der Grenzen, die in den einschlägigen<br />

Bildungsartikeln für ein Handeln der Europäischen<br />

Gemeinschaft gesetzt sind (BR.Drs.<br />

658/00, Beschluss vom 1. 12. 2001). �Bildungspolitik<br />

5. Bewertung. Obwohl Leitlinien und Indikatoren es<br />

erlauben, dass jeder Mitgliedstaat sie im Sinne des<br />

Subsidiaritätsprinzips nach den eigenen Vorgaben<br />

und Bedürfnissen umsetzen kann, bleibt es doch bei<br />

einer politischen Steuerung der Politik der Mitgliedstaaten<br />

durch die Gemeinschaftsvorgaben. Dies<br />

wäre dann, wenn die Europäische Union ohnehin<br />

eine Rechtsetzungszuständigkeit hätte, zu akzeptieren,weilhiermitsogareinmilderesMittelgegenüber<br />

einem Rechtsakt gefunden wurde. Das entspricht<br />

dem Subsidiaritätsprinzip. Besteht aber eine derartige<br />

Zuständigkeit der Gemeinschaft zum Setzen von<br />

Rechtsakten nicht, ist die Vorgabe von Leitlinien aus<br />

der Sicht der Unionskompetenzen problematisch.<br />

Wenn schon nicht eindeutig rechtlich, so wird doch<br />

zumindest durch politische Bindung in die ZuständigkeitenderMitgliedstaateneingegriffen.<br />

I. B.-M.<br />

Leitzinsen �ESZB<br />

Leonardo da Vinci �Bildungsprogramme der EU<br />

Liberalisierung �Binnenmarkt<br />

LIFE<br />

Lien-Programm (1993 – 2000) im Rahmen von<br />

Phare und (ab 1999) TACIS. Es förderte Initiativen<br />

und Projekte von Nichtregierungsorganisationen im<br />

sozialen Bereich, insbes. zur Unterstützung von unterprivilegierten<br />

Bevölkerungsgruppen. Das Lien-<br />

Programm wurde 2000 vom �Access-Programm abgelöst.<br />

LIFE. Finanzierungsinstrument der EU für den Umweltschutz<br />

und den Naturschutz. Ziel ist es, einen<br />

Beitrag zur Entwicklung, Durchführung und Aktualisierung<br />

der Umweltpolitik sowie der Umweltbestimmungen<br />

der Gemeinschaft – vor allem auch im<br />

Hinblick auf die Einbeziehung von Umweltaspekten<br />

in andere Politikfelder sowie auf die �nachhaltige<br />

Entwicklung – zu leisten (VO 1655/2000, ABl. L<br />

192/2000).<br />

Die erste Phase lief von 1992 bis 1995 und umfasste<br />

Finanzmittel in Höhe von 400 Mio. ECU (= Euro),<br />

die zweite Phase lief von 1996 bis 1999 und war mit<br />

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