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Festung Europa

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Vertrauen der Wirtschaftsteilnehmer in den Fortbestand<br />

der Rahmenbedingungen und reduzieren die<br />

mitgrenzüberschreitendenTatbeständenansicheinhergehende<br />

Komplexität. Diese Harmonisierungsprozesse<br />

erfordern allerdings teilweise erhebliche<br />

Anpassungen in den nationalen Rechts- und Gesellschaftsordnungen,<br />

die nicht mehr dem vollständigen<br />

Einfluss der demokratisch legitimierten Institutionen<br />

unterliegen. Mit der Globalisierung der Wirtschaft<br />

nimmt die politische und ökonomische Bedeutung<br />

der Entscheidungen von privaten (multinationalen)<br />

Unternehmen sowie von internationalen<br />

Organisationen wie der WTO, der Weltbank und des<br />

Weltwährungsfonds zu.<br />

Gegen die Globalisierung insgesamt hat sich in einem<br />

Teil der Öffentlichkeit Kritik formiert („Globalisierungsgegner“),<br />

die sich – aus verschiedenen<br />

Motiven und mit unterschiedlichen Zielen – gegen<br />

die als negativ empfundenen ökonomischen, politischen<br />

und sozialen Folgen des Prozesses wenden.<br />

Die unitarisierende Tendenz der Globalisierung, die<br />

sich auf die kulturellen Grundlagen von Staat und<br />

Gesellschaft auswirkt, ist die notwendige Folge der<br />

Entdifferenzierung und der aus ihr entstehenden größerenBezugsräume.<br />

F. Sch.<br />

Dokumente:<br />

Deutscher Bundestag, Enquete-Kommission „Globalisierung<br />

der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“ –<br />

14. Wahlperiode. Schlussbericht (2002). BT-Drucksache<br />

14/9200<br />

Assemblée Nationale, Rapport d’information sur la mondialisation,<br />

No. 1279 vom 10. 12. 2003<br />

OECD, Handbook on Economic Globalisation Indicators.<br />

Paris 2005<br />

Literatur:<br />

Bhagwati, J.: In defence of Globalization. Oxford 2004<br />

Bogdandy, A. v.: Demokratie, Globalisierung, Zukunft des<br />

Völkerrechts: eine Bestandsaufnahme. Zeitschrift für ausländisches<br />

öffentliches Recht und Völkerrecht 63 (2003), S. 853<br />

Bundeszentrale für politische Bildung: Globalisierung.<br />

Heft 280, Bonn 2003<br />

Cairncross, F.: The Death of Distance. Cambridge 2001 2<br />

Höffe, O.: Wirtschaftsbürger, Staatsbürger, Weltbürger: politische<br />

Ethik im Zeitalter der Globalisierung. München 2004<br />

Nahamowitz, P. / Voigt, R. (Hg.): Internationale Organisationen<br />

und Regelungsbereiche. Baden-Baden 2002<br />

Stiglitz, J. E.: Die Schatten der Globalisierung. Berlin 2002<br />

Glossar. Ein Glossar mit Definitionen von rd. 250<br />

amtlichen Begriffen zum europäischen Einigungswerk,<br />

zu den Organen und Tätigkeitsbereichen der<br />

EU bietet �Scadplus unter http://europa.eu.int/scad-<br />

Gottesbezug<br />

plus/leg/de/cig/info_glossary.htm an. Die Definitionen<br />

enthalten Informationen zur Entstehungsgeschichte<br />

der Begriffe und bieten Verweise auf die<br />

Verträge. Halbamtliche Begriffe (�Euro-Jargon)<br />

werden erklärt unter:<br />

europa.eu.int/abc/eurojargon/index_de.htm.<br />

Golfkooperationsrat, Golfrat (Gulf Cooperation<br />

Council, GCC). 1981 als regionale Gruppe in der<br />

Arabischen Liga gegründete Organisation zur Zusammenarbeit<br />

in der Außen- und Sicherheitspolitik<br />

sowie in Fragen des Erdöls. Mitglieder: Bahrain, Katar,<br />

Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten<br />

Arabischen Emirate. Mit dem Golfrat hat die EG<br />

1989 ein Kooperationsabkommen mit jährlichen<br />

Treffen der Außenminister und der Bildung eines<br />

Gemischten Kooperationsausschusses geschlossen.<br />

Schwerpunkt der Zusammenarbeit ist der Wirtschafts-<br />

und Energiebereich.<br />

Die Staaten des GCC haben 2003 mit der VerwirklichungeinerZollunionbegonnenundwollenbis2010<br />

eine Wirtschafts- und Währungsunion bilden. 2003<br />

wurde ein Wirtschaftsdialog zwischen der EG und<br />

dem GCC eingerichtet. Die 1990 mit der EG begonnenen<br />

und seit langem stockenden Verhandlungen<br />

über ein Freihandelsabkommen könnten wieder aufgenommen<br />

werden.<br />

Gottesbezug. Einen ausdrücklichen Bezug auf<br />

Gott kennen die Europäischen Verträge – anders als<br />

etwa die Präambel des deutschen Grundgesetzes<br />

(„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott<br />

und den Menschen“) – nicht. Im Rahmen des Verfassungskonvents<br />

war ausgiebig diskutiert worden, ob<br />

eine Europäische Verfassung einen Gottesbezug haben<br />

soll. Hier kollidierten im Wesentlichen die französische<br />

Staatsauffassung eines säkularen, laizistischen<br />

Staates (mit vollständiger Trennung zwischen<br />

Staat und Kirche) mit der vor allem katholisch geprägten<br />

Auffassung einzelner Mitgliedstaaten wie<br />

etwaPolen,IrlandoderItaliensowieden(deutschen)<br />

Christdemokraten.EinKernargumentderBefürworter<br />

stellt das Postulat metaphysischer Voraussetzungen<br />

der Rechtsordnung dar: Der Verfassungs- und<br />

Rechtsstaat bedarf des Bekenntnisses zu einem vorundüberstaatlichenNormengefüge–zuNormen,die<br />

kraft ihrer selbst gelten und daher auch nicht zur Disposition<br />

des Gesetzgebers stehen. Ein Gottesbezug<br />

dokumentiert diese Bindung an letzte Werte, die der<br />

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