Festung Europa
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Vertrauen der Wirtschaftsteilnehmer in den Fortbestand<br />
der Rahmenbedingungen und reduzieren die<br />
mitgrenzüberschreitendenTatbeständenansicheinhergehende<br />
Komplexität. Diese Harmonisierungsprozesse<br />
erfordern allerdings teilweise erhebliche<br />
Anpassungen in den nationalen Rechts- und Gesellschaftsordnungen,<br />
die nicht mehr dem vollständigen<br />
Einfluss der demokratisch legitimierten Institutionen<br />
unterliegen. Mit der Globalisierung der Wirtschaft<br />
nimmt die politische und ökonomische Bedeutung<br />
der Entscheidungen von privaten (multinationalen)<br />
Unternehmen sowie von internationalen<br />
Organisationen wie der WTO, der Weltbank und des<br />
Weltwährungsfonds zu.<br />
Gegen die Globalisierung insgesamt hat sich in einem<br />
Teil der Öffentlichkeit Kritik formiert („Globalisierungsgegner“),<br />
die sich – aus verschiedenen<br />
Motiven und mit unterschiedlichen Zielen – gegen<br />
die als negativ empfundenen ökonomischen, politischen<br />
und sozialen Folgen des Prozesses wenden.<br />
Die unitarisierende Tendenz der Globalisierung, die<br />
sich auf die kulturellen Grundlagen von Staat und<br />
Gesellschaft auswirkt, ist die notwendige Folge der<br />
Entdifferenzierung und der aus ihr entstehenden größerenBezugsräume.<br />
F. Sch.<br />
Dokumente:<br />
Deutscher Bundestag, Enquete-Kommission „Globalisierung<br />
der Weltwirtschaft – Herausforderungen und Antworten“ –<br />
14. Wahlperiode. Schlussbericht (2002). BT-Drucksache<br />
14/9200<br />
Assemblée Nationale, Rapport d’information sur la mondialisation,<br />
No. 1279 vom 10. 12. 2003<br />
OECD, Handbook on Economic Globalisation Indicators.<br />
Paris 2005<br />
Literatur:<br />
Bhagwati, J.: In defence of Globalization. Oxford 2004<br />
Bogdandy, A. v.: Demokratie, Globalisierung, Zukunft des<br />
Völkerrechts: eine Bestandsaufnahme. Zeitschrift für ausländisches<br />
öffentliches Recht und Völkerrecht 63 (2003), S. 853<br />
Bundeszentrale für politische Bildung: Globalisierung.<br />
Heft 280, Bonn 2003<br />
Cairncross, F.: The Death of Distance. Cambridge 2001 2<br />
Höffe, O.: Wirtschaftsbürger, Staatsbürger, Weltbürger: politische<br />
Ethik im Zeitalter der Globalisierung. München 2004<br />
Nahamowitz, P. / Voigt, R. (Hg.): Internationale Organisationen<br />
und Regelungsbereiche. Baden-Baden 2002<br />
Stiglitz, J. E.: Die Schatten der Globalisierung. Berlin 2002<br />
Glossar. Ein Glossar mit Definitionen von rd. 250<br />
amtlichen Begriffen zum europäischen Einigungswerk,<br />
zu den Organen und Tätigkeitsbereichen der<br />
EU bietet �Scadplus unter http://europa.eu.int/scad-<br />
Gottesbezug<br />
plus/leg/de/cig/info_glossary.htm an. Die Definitionen<br />
enthalten Informationen zur Entstehungsgeschichte<br />
der Begriffe und bieten Verweise auf die<br />
Verträge. Halbamtliche Begriffe (�Euro-Jargon)<br />
werden erklärt unter:<br />
europa.eu.int/abc/eurojargon/index_de.htm.<br />
Golfkooperationsrat, Golfrat (Gulf Cooperation<br />
Council, GCC). 1981 als regionale Gruppe in der<br />
Arabischen Liga gegründete Organisation zur Zusammenarbeit<br />
in der Außen- und Sicherheitspolitik<br />
sowie in Fragen des Erdöls. Mitglieder: Bahrain, Katar,<br />
Kuwait, Oman, Saudi-Arabien und die Vereinigten<br />
Arabischen Emirate. Mit dem Golfrat hat die EG<br />
1989 ein Kooperationsabkommen mit jährlichen<br />
Treffen der Außenminister und der Bildung eines<br />
Gemischten Kooperationsausschusses geschlossen.<br />
Schwerpunkt der Zusammenarbeit ist der Wirtschafts-<br />
und Energiebereich.<br />
Die Staaten des GCC haben 2003 mit der VerwirklichungeinerZollunionbegonnenundwollenbis2010<br />
eine Wirtschafts- und Währungsunion bilden. 2003<br />
wurde ein Wirtschaftsdialog zwischen der EG und<br />
dem GCC eingerichtet. Die 1990 mit der EG begonnenen<br />
und seit langem stockenden Verhandlungen<br />
über ein Freihandelsabkommen könnten wieder aufgenommen<br />
werden.<br />
Gottesbezug. Einen ausdrücklichen Bezug auf<br />
Gott kennen die Europäischen Verträge – anders als<br />
etwa die Präambel des deutschen Grundgesetzes<br />
(„Im Bewusstsein seiner Verantwortung vor Gott<br />
und den Menschen“) – nicht. Im Rahmen des Verfassungskonvents<br />
war ausgiebig diskutiert worden, ob<br />
eine Europäische Verfassung einen Gottesbezug haben<br />
soll. Hier kollidierten im Wesentlichen die französische<br />
Staatsauffassung eines säkularen, laizistischen<br />
Staates (mit vollständiger Trennung zwischen<br />
Staat und Kirche) mit der vor allem katholisch geprägten<br />
Auffassung einzelner Mitgliedstaaten wie<br />
etwaPolen,IrlandoderItaliensowieden(deutschen)<br />
Christdemokraten.EinKernargumentderBefürworter<br />
stellt das Postulat metaphysischer Voraussetzungen<br />
der Rechtsordnung dar: Der Verfassungs- und<br />
Rechtsstaat bedarf des Bekenntnisses zu einem vorundüberstaatlichenNormengefüge–zuNormen,die<br />
kraft ihrer selbst gelten und daher auch nicht zur Disposition<br />
des Gesetzgebers stehen. Ein Gottesbezug<br />
dokumentiert diese Bindung an letzte Werte, die der<br />
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