Festung Europa
Festung Europa
Festung Europa
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
Generaldirektionen<br />
zige gemeinsame Nenner“ ist, auf den sich die aus<br />
doch sehr verschiedenartigen Rechtssystemen kommenden<br />
und deshalb mit recht unterschiedlichem<br />
Amtsverständnis versehenen Richterinnen und<br />
Richter einigen können. Durch den Vertrag von Nizza<br />
wurde zum 1. 2. 2003 eingeführt, dass – insbes. bei<br />
schon weitgehend geklärter Rechtslage – auf den<br />
Schlussantrag des Generalanwalts auch verzichtet<br />
werdenkann. J. M. B.<br />
Generaldirektionen (GD) sowie Ämter und hochrangige<br />
Dienste im Rang von GD sind 37 organisatorische<br />
Einheiten der Europäischen Kommission mit<br />
bestimmten Aufgabengebieten innerhalb der Politikbereiche<br />
der EU oder der Verwaltung. Sie unterstehenunmittelbardenKommissarenundsinduntereinander<br />
gegliedert in die Bereiche „Politiken der<br />
EU“, „Außenbeziehungen“ sowie „Allgemeine<br />
Dienste“ und „Interne Dienste“. Die folgende Gliederung<br />
gilt für die Kommission 2004 bis 2009.<br />
Generaldirektionen für Politiken der EU:<br />
Beschäftigung, soziale Angelegenheiten und<br />
Chancengleichheit<br />
Bildung und Kultur<br />
Binnenmarkt und Dienstleistungen<br />
Fischerei und maritime Angelegenheiten<br />
Forschung<br />
Gesundheit und Verbraucherschutz<br />
Gemeinsame Forschungsstelle<br />
Informationsgesellschaft und Medien<br />
Justiz, Freiheit und Sicherheit<br />
Landwirtschaft und ländliche Entwicklung<br />
Regionalpolitik<br />
Steuern und Zollunion<br />
Umwelt<br />
Unternehmen und Industrie<br />
Verkehr und Energie<br />
Wettbewerb<br />
Wirtschaft und Finanzen<br />
Generaldirektionen und Ämter für<br />
Außenbeziehungen<br />
Amt für Zusammenarbeit EuropeAid<br />
Außenbeziehungen<br />
Entwicklung<br />
Erweiterung<br />
Handel<br />
Humanitäre Hilfe ECHO<br />
GeneraldirektionenundÄmterfürinterneDienste:<br />
Amt für Gebäude, Anlagen und Logistik<br />
392<br />
Datenverarbeitung / Informatik<br />
Dienst Interner Audit<br />
Dolmetschen<br />
Haushalt<br />
Juristischer Dienst<br />
Personal und Verwaltung<br />
Politischer Beraterstab / Beratergremium für europäische<br />
Politik<br />
Übersetzung<br />
Generaldirektionen für allgemeine Dienste<br />
Amt für amtliche Veröffentlichungen<br />
Europäisches Amt für Betrugsbekämpfung<br />
Eurostat<br />
Generalsekretariat<br />
Presse und Kommunikation<br />
Generalermächtigung (auch: Flexibilitätsklausel).<br />
Nach Art. 308 EGV kann der Rat – auch wenn<br />
ihm keine spezielle Handlungsbefugnis im EGV eingeräumt<br />
wird – einstimmig geeignete Vorschriften<br />
erlassen, wenn ein Tätigwerden der Gemeinschaft<br />
erforderlich erscheint, um im Rahmen des GemeinsamenMarkteseinesihrerZielezuverwirklichen.<br />
Art. 308 EGV enthält eine für die Fortentwicklung<br />
des Gemeinschaftsrechts unabdingbare Kompetenzergänzungsvorschrift,<br />
die im Zusammenhang mit<br />
dem �Prinzip der begrenzten Einzelermächtigung<br />
betrachtet werden muss: Die Gemeinschaften bedürfen<br />
für jedes rechtsverbindliche Handeln einer konkreten<br />
Handlungsermächtigung, deren Grenzen sie<br />
nicht überschreiten dürfen. Allerdings kann sich herausstellen,<br />
dass die im Vertrag ausdrücklich formulierten<br />
Kompetenzen nicht zur angemessenen Erfüllung<br />
der Gemeinschaftsaufgaben ausreichen. Dieses<br />
Spannungsverhältnis wurde schon zu Anfang der<br />
EWG durch Aufnahme einer Generalermächtigung<br />
in den Gründungsvertrag gelockert, die heute in Art.<br />
308 EGV niedergeschrieben ist.<br />
Im Einzelnen müssen kumulativ vier Voraussetzungen<br />
erfüllt sein:<br />
(1) Im Rahmen des Gemeinsamen Marktes muss (2)<br />
ein Tätigwerden zur Verwirklichung der Ziele der<br />
EG (3) erforderlich sein, (4) ohne dass eine anderweitige<br />
Befugnisnorm zugunsten der Gemeinschaft<br />
bestünde.<br />
DieGeneralermächtigungistlediglicheineAuffangnorm.<br />
Sie gelangt nur dann zur Anwendung, wenn<br />
weder die weite Auslegung der vorhandenen Kompetenznormen<br />
im Sinne des �effet utile noch eine