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Festung Europa

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Regionalpolitik<br />

derte sowie für wenig qualifizierte Arbeitskräfte, die<br />

immer länger arbeitslos bleiben.<br />

Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Herausforderungen<br />

war eine grundlegende Reform der<br />

Strukturpolitik der Union unaufschiebbar. Sie konzentriert<br />

sich auf<br />

– die Präzisierung der strukturpolitischen Zielsetzungen<br />

und die Vereinfachung der Verfahren zur<br />

Umsetzung regionalpolitischer Entscheidungen,<br />

– die Vereinfachung und Dezentralisierung der<br />

strukturpolitischen Fördermaßnahmen,<br />

– die Vorbereitung der neuen Beitrittskandidaten für<br />

den EU-Beitritt und<br />

– die Intensivierung der Kohäsionsanstrengungen<br />

für eine gefestigte Union.<br />

6. Neue Ziele nach der Reform: Der entscheidende<br />

Reformschritt bestand in der Neufassung der strukturpolitischen<br />

Grundsätze und Ziele für die Inanspruchnahme<br />

der Strukturfonds und der sonstigen<br />

Förderinstrumente der EU (1999). Mit der Konzentration<br />

auf drei statt bisher sieben strukturpolitische<br />

Ziele (�Fonds der EU) sind die Förderbedingungen<br />

nicht nur übersichtlicher und klarer geworden, sie<br />

haben auch eine Konzentration der Fördermaßnahmen<br />

auf die zentralen regionalen und strukturellen<br />

ProblemederUnionundaucheineStraffungderVergabeverfahren<br />

der angesichts der EU-Erweiterung<br />

um zehn Mitglieder knapper werdenden Fondsmittel<br />

bewirkt. Außerdem wurden die Mittelansätze für die<br />

Strukturfonds auf 0,46 % des EU-Bruttosozialprodukts<br />

eingefroren.<br />

Im Rahmen der Umsetzung der �Agenda 2000 hat<br />

der Rat am 21. 6. 1999 die Verordnung mit allgemeinen<br />

Bestimmungen über die Strukturfonds für den<br />

Programmplanungszeitraum 2000 – 2006 erlassen.<br />

Darin sind die Aufgaben, die vorrangigen Ziele und<br />

die Organisation der Strukturfonds, die für sie geltenden<br />

Regeln sowie die Bestimmungen festgelegt,<br />

die erforderlich sind, um die Wirksamkeit der Fonds<br />

und ihre Koordinierung sowohl untereinander als<br />

auch mit den anderen vorhandenen Finanzinstrumenten<br />

zu gewährleisten. Die drei neuen Ziele:<br />

Ziel 1: Entwicklung und strukturelle Anpassung der<br />

Regionen mit Entwicklungsrückstand, d. h. Regionen,<br />

deren BIP pro Kopf weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts<br />

beträgt. Die ab 2000 aus<br />

dieser Gruppe herausgefallenen Regionen erhalten<br />

über einen Zeitraum von 6 Jahren eine degressiv gestaffelte<br />

Übergangsunterstützung.<br />

644<br />

Ziel 2: Wirtschaftliche und soziale Umstellung von<br />

Gebieten, die mit Strukturproblemen konfrontiert<br />

sind. Dazu zählen Gebiete mit sozioökonomischem<br />

Strukturwandel in den Bereichen Industrie und<br />

Dienstleistungen,ländlicheGebietemitrückläufiger<br />

Entwicklung, Problemgebiete in Städten sowie von<br />

der Fischerei abhängige Problemräume. Kriterien<br />

für die Bestimmung solcher Gebiete sind hohe Arbeitslosigkeit,<br />

hoher Anteil an Langzeitarbeitslosen<br />

schrumpfende Bevölkerungszahlen, rückläufige Beschäftigung<br />

und zunehmende Armut. Der auf diese<br />

Gebiete insgesamt entfallende Bevölkerungsanteil<br />

darf18%derGesamtbevölkerungnichtübersteigen.<br />

Ziel 3: Anpassung und Modernisierung der Bildungs-,<br />

Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken<br />

und -systeme. Regionen, die unter Ziel 3 gefördert<br />

werden, erfahren keine Förderung unter Ziel 1. Für<br />

den Zeitraum von 2000 – 2006 stehen den Strukturfonds<br />

insgesamt Finanzmittel in Höhe von 195 Mrd.<br />

Euro, dem Kohäsionsfonds18 Mrd. Euro zur Verfügung<br />

(Aufteilung an die einzelnen Fonds vgl.<br />

Tabelle). Aus den Strukturfonds erhalten die unter<br />

Ziel 1 fallenden Regionen 135,9 Mrd. Euro (69,7 %),<br />

die Ziel-2-Gebiete 22,5 Mrd. Euro (11,5 %) und die<br />

unter Ziel 3 geförderten Gebiete 24,03 Mrd. Euro<br />

(12,3 %).<br />

Die strukturpolitischen Maßnahmen der EU werden<br />

in der Regel nach dem �Subsidiaritätsprinzip durchgeführt,<br />

d. h. sie erfolgen immer nur als Ergänzung<br />

zu den nationalen, regionalen oder lokalen Aktivitäten,<br />

jedoch nur dann, wenn die eigenen Mittel dafür<br />

nicht ausreichen. Die EU-Fördermittel werden also<br />

nur zusätzlich eingesetzt. Dementsprechend erfordert<br />

das Verfahren eine enge partnerschaftliche Abstimmung<br />

zwischen allen Beteiligten (EU, nationale<br />

und regionale Institutionen, regionale und lokale Behörden,<br />

Wirtschafts- und Sozialpartner). Die partnerschaftliche<br />

Beteiligung umfasst sowohl Vorbereitung<br />

und Finanzierung als auch Begleitung und<br />

Bewertung der Fördermaßnahmen.<br />

FürdieDurchführungderMaßnahmensindalleindie<br />

beteiligten Institutionen der Mitgliedstaaten verantwortlich.<br />

Mit der Dezentralisierung der Verantwortlichkeiten<br />

ist ein entscheidender kohäsionsfördernder<br />

Schritt erfolgt<br />

StrukturpolitischeFörderkonzeptederEUmüssenin<br />

sog. Gemeinschaftliche Förderkonzepte (GFK) eingebunden<br />

sein. Grundlage dafür sind Entwicklungspläne,<br />

die von den zuständigen Behörden des Mit-

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