Festung Europa
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Regionalpolitik<br />
derte sowie für wenig qualifizierte Arbeitskräfte, die<br />
immer länger arbeitslos bleiben.<br />
Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Herausforderungen<br />
war eine grundlegende Reform der<br />
Strukturpolitik der Union unaufschiebbar. Sie konzentriert<br />
sich auf<br />
– die Präzisierung der strukturpolitischen Zielsetzungen<br />
und die Vereinfachung der Verfahren zur<br />
Umsetzung regionalpolitischer Entscheidungen,<br />
– die Vereinfachung und Dezentralisierung der<br />
strukturpolitischen Fördermaßnahmen,<br />
– die Vorbereitung der neuen Beitrittskandidaten für<br />
den EU-Beitritt und<br />
– die Intensivierung der Kohäsionsanstrengungen<br />
für eine gefestigte Union.<br />
6. Neue Ziele nach der Reform: Der entscheidende<br />
Reformschritt bestand in der Neufassung der strukturpolitischen<br />
Grundsätze und Ziele für die Inanspruchnahme<br />
der Strukturfonds und der sonstigen<br />
Förderinstrumente der EU (1999). Mit der Konzentration<br />
auf drei statt bisher sieben strukturpolitische<br />
Ziele (�Fonds der EU) sind die Förderbedingungen<br />
nicht nur übersichtlicher und klarer geworden, sie<br />
haben auch eine Konzentration der Fördermaßnahmen<br />
auf die zentralen regionalen und strukturellen<br />
ProblemederUnionundaucheineStraffungderVergabeverfahren<br />
der angesichts der EU-Erweiterung<br />
um zehn Mitglieder knapper werdenden Fondsmittel<br />
bewirkt. Außerdem wurden die Mittelansätze für die<br />
Strukturfonds auf 0,46 % des EU-Bruttosozialprodukts<br />
eingefroren.<br />
Im Rahmen der Umsetzung der �Agenda 2000 hat<br />
der Rat am 21. 6. 1999 die Verordnung mit allgemeinen<br />
Bestimmungen über die Strukturfonds für den<br />
Programmplanungszeitraum 2000 – 2006 erlassen.<br />
Darin sind die Aufgaben, die vorrangigen Ziele und<br />
die Organisation der Strukturfonds, die für sie geltenden<br />
Regeln sowie die Bestimmungen festgelegt,<br />
die erforderlich sind, um die Wirksamkeit der Fonds<br />
und ihre Koordinierung sowohl untereinander als<br />
auch mit den anderen vorhandenen Finanzinstrumenten<br />
zu gewährleisten. Die drei neuen Ziele:<br />
Ziel 1: Entwicklung und strukturelle Anpassung der<br />
Regionen mit Entwicklungsrückstand, d. h. Regionen,<br />
deren BIP pro Kopf weniger als 75 % des Gemeinschaftsdurchschnitts<br />
beträgt. Die ab 2000 aus<br />
dieser Gruppe herausgefallenen Regionen erhalten<br />
über einen Zeitraum von 6 Jahren eine degressiv gestaffelte<br />
Übergangsunterstützung.<br />
644<br />
Ziel 2: Wirtschaftliche und soziale Umstellung von<br />
Gebieten, die mit Strukturproblemen konfrontiert<br />
sind. Dazu zählen Gebiete mit sozioökonomischem<br />
Strukturwandel in den Bereichen Industrie und<br />
Dienstleistungen,ländlicheGebietemitrückläufiger<br />
Entwicklung, Problemgebiete in Städten sowie von<br />
der Fischerei abhängige Problemräume. Kriterien<br />
für die Bestimmung solcher Gebiete sind hohe Arbeitslosigkeit,<br />
hoher Anteil an Langzeitarbeitslosen<br />
schrumpfende Bevölkerungszahlen, rückläufige Beschäftigung<br />
und zunehmende Armut. Der auf diese<br />
Gebiete insgesamt entfallende Bevölkerungsanteil<br />
darf18%derGesamtbevölkerungnichtübersteigen.<br />
Ziel 3: Anpassung und Modernisierung der Bildungs-,<br />
Ausbildungs- und Beschäftigungspolitiken<br />
und -systeme. Regionen, die unter Ziel 3 gefördert<br />
werden, erfahren keine Förderung unter Ziel 1. Für<br />
den Zeitraum von 2000 – 2006 stehen den Strukturfonds<br />
insgesamt Finanzmittel in Höhe von 195 Mrd.<br />
Euro, dem Kohäsionsfonds18 Mrd. Euro zur Verfügung<br />
(Aufteilung an die einzelnen Fonds vgl.<br />
Tabelle). Aus den Strukturfonds erhalten die unter<br />
Ziel 1 fallenden Regionen 135,9 Mrd. Euro (69,7 %),<br />
die Ziel-2-Gebiete 22,5 Mrd. Euro (11,5 %) und die<br />
unter Ziel 3 geförderten Gebiete 24,03 Mrd. Euro<br />
(12,3 %).<br />
Die strukturpolitischen Maßnahmen der EU werden<br />
in der Regel nach dem �Subsidiaritätsprinzip durchgeführt,<br />
d. h. sie erfolgen immer nur als Ergänzung<br />
zu den nationalen, regionalen oder lokalen Aktivitäten,<br />
jedoch nur dann, wenn die eigenen Mittel dafür<br />
nicht ausreichen. Die EU-Fördermittel werden also<br />
nur zusätzlich eingesetzt. Dementsprechend erfordert<br />
das Verfahren eine enge partnerschaftliche Abstimmung<br />
zwischen allen Beteiligten (EU, nationale<br />
und regionale Institutionen, regionale und lokale Behörden,<br />
Wirtschafts- und Sozialpartner). Die partnerschaftliche<br />
Beteiligung umfasst sowohl Vorbereitung<br />
und Finanzierung als auch Begleitung und<br />
Bewertung der Fördermaßnahmen.<br />
FürdieDurchführungderMaßnahmensindalleindie<br />
beteiligten Institutionen der Mitgliedstaaten verantwortlich.<br />
Mit der Dezentralisierung der Verantwortlichkeiten<br />
ist ein entscheidender kohäsionsfördernder<br />
Schritt erfolgt<br />
StrukturpolitischeFörderkonzeptederEUmüssenin<br />
sog. Gemeinschaftliche Förderkonzepte (GFK) eingebunden<br />
sein. Grundlage dafür sind Entwicklungspläne,<br />
die von den zuständigen Behörden des Mit-