Festung Europa
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Schließlich ist die NPP der EU noch von internen<br />
Zielkonflikten beeinträchtigt: Der Aufbau effektiver<br />
militärischer Kapazitäten der EU im Rahmen der<br />
�Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />
und entsprechende wirtschaftliche Interessen stehen<br />
zumindest teilweise im Widerspruch zur NPP<br />
der EU.<br />
2. Gegenstand, Akteure und Maßnahmen.<br />
2.1. Gegenstände der NPP-Bemühungen. Die verschiedenen<br />
Waffenarten (konventionell, ABC) unterschieden<br />
sich v. a. bzgl. Beschaffbarkeit, Verbreitung,<br />
Einsatzaufwand und Risiko (Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit<br />
der Benutzung und angerichtetem<br />
Schaden), das von ihnen ausgeht. Der Bereich<br />
konventioneller Waffen kann in Klein- bzw.<br />
leichte Waffen (z. B. Handfeuerwaffen, Maschinengewehre,<br />
Flugabwehr/Mörser unter 100 mm etc. für<br />
Einzelpersonen und Gruppen) und Großgerät (Waffen<br />
mit Kaliber über 100 mm) unterschieden werden.<br />
Die Verbreitung von Kleinwaffen stellt vor allem bei<br />
innerstaatlichen Konflikten (die bei weitem die Masse<br />
der weltweiten Konflikte darstellen) ein enormes<br />
Problem dar, da sie leicht zu beschaffen, einfach zu<br />
benutzen und meist massenhaft verbreitet sind und<br />
damit häufig dauerhaften Frieden verhindern. Für<br />
die EU sind die Folgen gewaltsamer innerstaatlicher<br />
Konflikte an sich problematisch, durch zunehmende<br />
EU-EinsätzeimRahmenderESVP(z.B.ehemaliges<br />
Jugoslawien, Kongo) werden aber auch entsendete<br />
Truppen durch verbreitete Kleinwaffen direkt bedroht.<br />
Folglich gab es z. B. eine �Gemeinsame Aktion<br />
der EU im Rahmen der GASP gegen die Verbreitung<br />
von Kleinwaffen in Albanien.<br />
Während die EU und ihre Bürger durch konventionelle<br />
Waffen in der Regel nur mittelbar betroffen<br />
sind, rückte die Bedrohung durch ABC-Waffen in<br />
den letzten Jahren ins Zentrum der EU-NPP-Bemühungen.<br />
Grundlage bildet die vom �Hohen Vertreter<br />
Javier Solana vorgelegte Sicherheitsstrategie<br />
(2003) der EU, die eine Verminderung der Bedrohung<br />
von ABC-Waffen durch Terroristen und unterstützende<br />
Regime in den Mittelpunkt rückt. Insbesondere<br />
der Einsatz von B- und C-Waffen durch Terroristen<br />
stellt eine erhebliche Bedrohung dar, wie die<br />
Sarin-Anschläge von Tokio (1995) und die Anthrax-Anschläge<br />
in den USA (2001) zeigten. Der erhebliche<br />
Aufwand zum Einsatz von A-Waffen ist dagegen<br />
zur Zeit wohl nur von Staaten zu leisten. Besonderes<br />
Augenmerk der NPP liegt auch auf den not-<br />
Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik<br />
wendigen Trägerraketen mit ausreichender Reichweite<br />
und Transportkapazität für A-Waffen.<br />
2.2RollederinternationalenEbenebeiderNPP.Die<br />
EU bzw. ihre Mitgliedstaaten wirken im Bereich<br />
NPPbisherzueinemsubstantiellenTeilindirekt,und<br />
zwar als Vertragsparteien in der Vielzahl internationaler<br />
Abkommen, die zu einem großen Teil noch aus<br />
der Zeit des Kalten Krieges stammen. Die Europäische<br />
Kommission spielt neben den EU-Staaten eine<br />
wichtige Rolle in internationalen Regimen zur Überwachung<br />
des Nichtverbreitungsvertrags wie Australia<br />
Group (Exportkontrolle für Chemikalien, die für<br />
C-Waffen verwendet werden können), Zangger<br />
Committee (Exportkontrolle für spaltbares Material),<br />
Nuclear Suppliers‘ group (Exportkontrolle der<br />
Staaten, die Nuklearausrüstungen liefern), Waassenaar<br />
Arrangement (Exportkontrolle für konventionelle<br />
Waffen und Dual-use-Güter sowie Technologien)<br />
und dem Missile Technology Control Regime<br />
(Kontrollregime für Trägertechnologie). Die direkten<br />
Auswirkungen der EU-NPP sind geringer einzuschätzen,<br />
wobei in den letzten Jahren eine deutliche<br />
Zunahme an Bedeutung festzustellen ist bei einer<br />
zeitgleichen Erosion von Teilen der internationalen<br />
Verträge (z. B. durch die Absicht der USA, strategische<br />
Mini-Nuklearwaffen zu entwickeln und zu testen,<br />
aber auch durch Bemühungen Nordkoreas um<br />
ein eigenes Atomwaffenprogramm).<br />
2.3 Entwicklung des rechtlichen Rahmens auf<br />
EU-Ebene. Die Besonderheit der EU-NPP mit ihrer<br />
Aufteilung der Kompetenzen auf zwei Säulen (EG<br />
und GASP) wurde bereits angesprochen. Wie kam es<br />
dazu? Konkreter Handlungsbedarf der EU bzgl. der<br />
NPP ergab sich aus der Gründung des Binnenmarkts<br />
1992. Artikel 296 EGV gibt den Mitgliedstaaten die<br />
Möglichkeit, die Rüstungsproduktion aus dem Gemeinsamen<br />
Markt auszuschließen. Problematisch<br />
war die Regelung bzgl. „Dual-use-Goods“, also Gütern,<br />
die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke<br />
einsetzbar sind, da sie als zivile Güter prinzipiell<br />
frei handelbar (und auch exportierbar) wären. Bereits<br />
1989 entschied jedoch der Ministerrat auf Vorschlag<br />
der Kommission, den Export bestimmter chemischerGüterzureglementieren,diefürmilitärische<br />
Zwecke eingesetzt werden können. Es bildete sich<br />
eine charakteristische Arbeitsteilung: Die Kommission<br />
erarbeitete auf Basis des Gemeinschaftsrechts<br />
(es handelt sich ja primär um den Bereich Außenhandel)<br />
einen Vorschlag, der Ministerrat entschied nach<br />
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