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Festung Europa

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Schließlich ist die NPP der EU noch von internen<br />

Zielkonflikten beeinträchtigt: Der Aufbau effektiver<br />

militärischer Kapazitäten der EU im Rahmen der<br />

�Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik<br />

und entsprechende wirtschaftliche Interessen stehen<br />

zumindest teilweise im Widerspruch zur NPP<br />

der EU.<br />

2. Gegenstand, Akteure und Maßnahmen.<br />

2.1. Gegenstände der NPP-Bemühungen. Die verschiedenen<br />

Waffenarten (konventionell, ABC) unterschieden<br />

sich v. a. bzgl. Beschaffbarkeit, Verbreitung,<br />

Einsatzaufwand und Risiko (Produkt aus Eintrittswahrscheinlichkeit<br />

der Benutzung und angerichtetem<br />

Schaden), das von ihnen ausgeht. Der Bereich<br />

konventioneller Waffen kann in Klein- bzw.<br />

leichte Waffen (z. B. Handfeuerwaffen, Maschinengewehre,<br />

Flugabwehr/Mörser unter 100 mm etc. für<br />

Einzelpersonen und Gruppen) und Großgerät (Waffen<br />

mit Kaliber über 100 mm) unterschieden werden.<br />

Die Verbreitung von Kleinwaffen stellt vor allem bei<br />

innerstaatlichen Konflikten (die bei weitem die Masse<br />

der weltweiten Konflikte darstellen) ein enormes<br />

Problem dar, da sie leicht zu beschaffen, einfach zu<br />

benutzen und meist massenhaft verbreitet sind und<br />

damit häufig dauerhaften Frieden verhindern. Für<br />

die EU sind die Folgen gewaltsamer innerstaatlicher<br />

Konflikte an sich problematisch, durch zunehmende<br />

EU-EinsätzeimRahmenderESVP(z.B.ehemaliges<br />

Jugoslawien, Kongo) werden aber auch entsendete<br />

Truppen durch verbreitete Kleinwaffen direkt bedroht.<br />

Folglich gab es z. B. eine �Gemeinsame Aktion<br />

der EU im Rahmen der GASP gegen die Verbreitung<br />

von Kleinwaffen in Albanien.<br />

Während die EU und ihre Bürger durch konventionelle<br />

Waffen in der Regel nur mittelbar betroffen<br />

sind, rückte die Bedrohung durch ABC-Waffen in<br />

den letzten Jahren ins Zentrum der EU-NPP-Bemühungen.<br />

Grundlage bildet die vom �Hohen Vertreter<br />

Javier Solana vorgelegte Sicherheitsstrategie<br />

(2003) der EU, die eine Verminderung der Bedrohung<br />

von ABC-Waffen durch Terroristen und unterstützende<br />

Regime in den Mittelpunkt rückt. Insbesondere<br />

der Einsatz von B- und C-Waffen durch Terroristen<br />

stellt eine erhebliche Bedrohung dar, wie die<br />

Sarin-Anschläge von Tokio (1995) und die Anthrax-Anschläge<br />

in den USA (2001) zeigten. Der erhebliche<br />

Aufwand zum Einsatz von A-Waffen ist dagegen<br />

zur Zeit wohl nur von Staaten zu leisten. Besonderes<br />

Augenmerk der NPP liegt auch auf den not-<br />

Nichtverbreitungs- und Abrüstungspolitik<br />

wendigen Trägerraketen mit ausreichender Reichweite<br />

und Transportkapazität für A-Waffen.<br />

2.2RollederinternationalenEbenebeiderNPP.Die<br />

EU bzw. ihre Mitgliedstaaten wirken im Bereich<br />

NPPbisherzueinemsubstantiellenTeilindirekt,und<br />

zwar als Vertragsparteien in der Vielzahl internationaler<br />

Abkommen, die zu einem großen Teil noch aus<br />

der Zeit des Kalten Krieges stammen. Die Europäische<br />

Kommission spielt neben den EU-Staaten eine<br />

wichtige Rolle in internationalen Regimen zur Überwachung<br />

des Nichtverbreitungsvertrags wie Australia<br />

Group (Exportkontrolle für Chemikalien, die für<br />

C-Waffen verwendet werden können), Zangger<br />

Committee (Exportkontrolle für spaltbares Material),<br />

Nuclear Suppliers‘ group (Exportkontrolle der<br />

Staaten, die Nuklearausrüstungen liefern), Waassenaar<br />

Arrangement (Exportkontrolle für konventionelle<br />

Waffen und Dual-use-Güter sowie Technologien)<br />

und dem Missile Technology Control Regime<br />

(Kontrollregime für Trägertechnologie). Die direkten<br />

Auswirkungen der EU-NPP sind geringer einzuschätzen,<br />

wobei in den letzten Jahren eine deutliche<br />

Zunahme an Bedeutung festzustellen ist bei einer<br />

zeitgleichen Erosion von Teilen der internationalen<br />

Verträge (z. B. durch die Absicht der USA, strategische<br />

Mini-Nuklearwaffen zu entwickeln und zu testen,<br />

aber auch durch Bemühungen Nordkoreas um<br />

ein eigenes Atomwaffenprogramm).<br />

2.3 Entwicklung des rechtlichen Rahmens auf<br />

EU-Ebene. Die Besonderheit der EU-NPP mit ihrer<br />

Aufteilung der Kompetenzen auf zwei Säulen (EG<br />

und GASP) wurde bereits angesprochen. Wie kam es<br />

dazu? Konkreter Handlungsbedarf der EU bzgl. der<br />

NPP ergab sich aus der Gründung des Binnenmarkts<br />

1992. Artikel 296 EGV gibt den Mitgliedstaaten die<br />

Möglichkeit, die Rüstungsproduktion aus dem Gemeinsamen<br />

Markt auszuschließen. Problematisch<br />

war die Regelung bzgl. „Dual-use-Goods“, also Gütern,<br />

die sowohl für zivile als auch militärische Zwecke<br />

einsetzbar sind, da sie als zivile Güter prinzipiell<br />

frei handelbar (und auch exportierbar) wären. Bereits<br />

1989 entschied jedoch der Ministerrat auf Vorschlag<br />

der Kommission, den Export bestimmter chemischerGüterzureglementieren,diefürmilitärische<br />

Zwecke eingesetzt werden können. Es bildete sich<br />

eine charakteristische Arbeitsteilung: Die Kommission<br />

erarbeitete auf Basis des Gemeinschaftsrechts<br />

(es handelt sich ja primär um den Bereich Außenhandel)<br />

einen Vorschlag, der Ministerrat entschied nach<br />

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